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Migration und Integration - RatSWD

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Besondere Konfliktbereiche bei der <strong>Migration</strong>ssteuerung <strong>und</strong> der <strong>Integration</strong>sgestaltung<br />

Opfer in ihr Heimatland, die Verbesserung von Grenzkontrollen <strong>und</strong> über zu erteilende<br />

Ausweispapiere. Es werden Standards für nationale strafrechtliche Instrumente<br />

zur Bekämpfung von Menschenhandel gesetzt. So hebt beispielsweise eine<br />

Zustimmung der Opfer zur Zwangsarbeit die Straftat nicht auf. Zusätzlich verpflichtet<br />

das Protokoll die Unterzeichnerstaaten, die Opfer von Menschenhandel über<br />

Schutzmaßnahmen <strong>und</strong> über die strafrechtliche Verfolgung der Täter zu informieren.<br />

Den Unterzeichnerstaaten wird empfohlen, den Opfern Aufenthaltsrechte zu<br />

gewähren <strong>und</strong> sie als Zeugen in Strafrechtsprozessen vor Ort zu gewinnen.<br />

Auch die Europäische Union hat in den vergangenen zehn Jahren eine Vielzahl von<br />

Maßnahmen zur Bekämpfung des Menschenhandels erarbeitet. So sieht der EU-<br />

Rahmenbeschluss zur Bekämpfung des Menschenhandels eine Harmonisierung<br />

der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten vor. Er beinhaltet u.a. gemeinsame<br />

Standards bezüglich der Anklage, der Strafen in besonders gravierenden Fällen<br />

(beispielsweise wenn eine besonders schutzbedürftige Person zum Opfer der Straftat<br />

wurde), der Gerichtsbarkeit <strong>und</strong> Auslieferung sowie der Anstiftung, Beihilfe <strong>und</strong><br />

des versuchten Menschenhandels (Rat der Europäischen Union 2002a). Der Zuwanderungsrat<br />

hält eine zügige Umsetzung des EU-Rahmenbeschlusses für notwendig;<br />

bisher vorliegenden Informationen zufolge soll dies in Deutschland in der zweiten<br />

Jahreshälfte 2004 geschehen.<br />

Die geplante Umsetzung soll durch eine Änderung des Strafgesetzbuches (StGB)<br />

erfolgen. Im deutschen Strafrecht bleiben bis dahin die Paragrafen 180b StGB (Menschenhandel)<br />

<strong>und</strong> 181 StGB (Schwerer Menschenhandel) die Gr<strong>und</strong>lage für die<br />

Bekämpfung des Menschenhandels. Die diesen Paragrafen zugr<strong>und</strong>e liegende<br />

Definition entspricht allerdings nicht dem UN-Protokoll <strong>und</strong> dem EU-Rahmenbeschluss;<br />

sie ist enger gefasst <strong>und</strong> betrachtet lediglich die Zwangsarbeit zum Zweck<br />

der Prostitution als Menschenhandel. Bestraft werden nach bisherigem Recht<br />

zudem nur jene Täter, die gleichsam als „letztes Glied“ in der Kette des Menschenhandels<br />

auftreten. Teilweise sind Straftaten, die zum Prozess des Menschenhandels<br />

gehören, als mindere Verbrechen strafbar, wie beispielsweise in den bis 2004 geltenden<br />

Paragrafen 92a (Schleusung) <strong>und</strong> 92b (gewerbsmäßige Schleusung) des<br />

AuslG, sowie § 180a (Förderung der Prostitution) <strong>und</strong> § 181a (Zuhälterei) StGB.<br />

Bei der Umsetzung dieser strafrechtlichen Bestimmungen ist bislang ungeklärt, ob<br />

auch die Inanspruchnahme der Dienstleistungen von Opfern in Deutschland künftig<br />

als Menschenhandelsdelikt definiert wird (Deutscher B<strong>und</strong>estag 2004). Im UN-<br />

Protokoll <strong>und</strong> im EU-Rahmenbeschluss zur Bekämpfung des Menschenhandels hingegen<br />

ist dies als Form des Menschenhandels aufgeführt <strong>und</strong> auch im EU-Verfassungsentwurf<br />

ist das Verbot aller Formen des Menschenhandels verankert. Ziel der<br />

europäischen <strong>und</strong> internationalen Vorschläge ist es, sämtliche am Menschenhandel<br />

beteiligten Personen zu belangen: Täter, Drahtzieher <strong>und</strong> Nutznießer.<br />

Der Zuwanderungsrat unterstützt das Bestreben, die Inanspruchnahme<br />

aller Formen von Dienstleistungen von Opfern des Menschenhandels<br />

(nicht nur die Bestrafung der „Freier“), wenn diese in Kenntnis der<br />

Opferlage erfolgt, als Form des Menschenhandels in der deutschen<br />

Gesetzgebung zu verankern.<br />

Offizielle Angaben zum Ausmaß des Menschenhandels in Deutschland werden<br />

vom B<strong>und</strong>eskriminalamt (BKA) erfasst <strong>und</strong> jährlich im Bericht „Lagebild Menschen-<br />

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