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Migration und Integration - RatSWD

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<strong>Integration</strong>: Chancen <strong>und</strong> Herausforderungen<br />

den dabei entsprechend ihrer Nationalitäten <strong>und</strong> ihrer Religionszugehörigkeit<br />

in die Zuständigkeit der einzelnen Wohlfahrtsverbände aufgeteilt. Diese<br />

lange Jahre verbindliche Zuordnung ist seit dem 1. Januar 1999 aufgehoben:<br />

Gegenwärtig richtet sich die Ausländersozialberatung der Wohlfahrtsverbände<br />

– unabhängig von Nationalität <strong>und</strong> Aufenthaltsdauer – an alle Zuwanderer<br />

in Deutschland, die über einen gesicherten Aufenthaltsstatus verfügen.<br />

De facto aber hat die ursprüngliche Zuordnung nach einzelnen Nationalitäten<br />

aufgr<strong>und</strong> langjähriger Bindungen <strong>und</strong> Erfahrungswerte häufig<br />

noch Bestand.<br />

Ziel der Ausländersozialberatung ist die soziale <strong>und</strong> berufliche <strong>Integration</strong><br />

der Menschen mit <strong>Migration</strong>shintergr<strong>und</strong>. Zuwanderer sollen in die Lage<br />

versetzt werden, in einer ihnen noch fremden Gesellschaft eigenverantwortlich<br />

zu handeln <strong>und</strong> sich in das gesellschaftliche System der B<strong>und</strong>esrepublik<br />

einzugliedern (B<strong>und</strong>esministerium für Arbeit <strong>und</strong> Sozialordnung<br />

1998: 2-6). Neben Beratung werden außerdem Hilfe bei Behördengängen<br />

<strong>und</strong> rechtlichen Fragen sowie zielgruppenspezifische Beratung <strong>und</strong> Begegnungsmöglichkeiten<br />

– beispielsweise für Frauen <strong>und</strong> Senioren – angeboten.<br />

Beratungs- <strong>und</strong> Betreuungsangebote orientierten sich bislang gleichermaßen<br />

an der Situation von Neuzuwanderern sowie an Fragestellungen,<br />

die insbesondere Migranten betrafen, die bereits seit längerer Zeit in<br />

Deutschland lebten.<br />

Das von B<strong>und</strong> <strong>und</strong> Ländern kofinanzierte System der Ausländersozialberatung<br />

befand sich in einer Umbruchphase, nachdem einzelne B<strong>und</strong>esländer ihren<br />

Finanzierungsanteil zurück gefahren oder ganz gestrichen hatten. Um die<br />

bestehenden Beratungsstrukturen weitest gehend zu erhalten, hat das B<strong>und</strong>esministerium<br />

des Innern im Jahr 2003 – trotz der zum Teil erheblich reduzierten<br />

Eigenleistungen der Länder – die Wohlfahrtsverbände unter Ausschöpfung<br />

der vorhandenen rechtlichen Möglichkeiten finanziell unterstützt.<br />

Derzeit steht die <strong>Migration</strong>sberatung in Deutschland vor einer umfassenden inhaltlichen<br />

<strong>und</strong> organisatorischen Neuausrichtung. Die Ursache dafür, dass in der Vergangenheit<br />

drei parallele, an bestimmten Zielgruppen ausgerichtete Beratungsstrukturen<br />

aufgebaut wurden, lag in der unterschiedlichen Rechtsposition der<br />

Zuwanderer (Ausländer, Spätaussiedler <strong>und</strong> Flüchtlinge). In der Praxis haben die<br />

Beratungsangebote jedoch sehr ähnliche Ziele, da vor allem Hilfestellung bei der<br />

Bewältigung von Alltagsproblemen durch muttersprachliche Beratung geleistet<br />

wird. Aus diesem Gr<strong>und</strong> werden die Sozialberatung für erwachsene Ausländer (bislang<br />

in der Zuständigkeit des BMI) <strong>und</strong> erwachsene Spätaussiedler (bislang in der<br />

Zuständigkeit des BMFSFJ) ab dem Jahr 2005 schrittweise zu einer <strong>Migration</strong>sberatung<br />

für erwachsene Zuwanderer im Geschäftsbereich des BMI zusammengeführt.<br />

Ein gesondertes Betreuungs- <strong>und</strong> Beratungsangebot für Jugendliche <strong>und</strong> junge<br />

Erwachsene wird in der Zuständigkeit des BMFSFJ bestehen bleiben. Gleichzeitig<br />

sollen Inhalte <strong>und</strong> Konzeption der Beratung verändert werden: Deutlicher als bisher<br />

soll die Beratung Zuwanderer in die Lage versetzen, in allen Situationen des täglichen<br />

Lebens selbstständig zu handeln. Aufgaben, Leistungen <strong>und</strong> Arbeitsweise<br />

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