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Migration und Integration - RatSWD

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Besondere Konfliktbereiche bei der <strong>Migration</strong>ssteuerung <strong>und</strong> der <strong>Integration</strong>sgestaltung<br />

Auch von vielen Polizeiexperten wird es als vorrangiges Ziel angesehen, sich bei der<br />

Strafverfolgung stärker auf Schleuser als auf eingeschleuste Personen zu konzentrieren.<br />

Die Aufdeckung von Schleuserkriminalität ist bislang vor allem deshalb<br />

schwierig, weil in der Praxis wegen der allumfassenden Strafbewehrung kaum Aussagebereitschaft<br />

besteht (Gutachten Heckmann et al.: 66).<br />

Das wichtigste internationale rechtliche Instrument zur Bekämpfung von Menschenschmuggel<br />

ist das Protokoll der Vereinten Nationen gegen die Schleusung<br />

von Migranten. Es ist zusätzlich zum Übereinkommen zur grenzüberschreitenden<br />

organisierten Kriminalität auf internationaler Ebene verabschiedet worden <strong>und</strong> im<br />

Januar 2004 in Kraft getreten. Der Zuwanderungsrat befürwortet die für die zweite<br />

Hälfte des Jahres 2004 vorgesehene Ratifizierung des Palermo-Protokolls nachdrücklich<br />

(Vereinte Nationen 2000a, 2000c).<br />

8.2 Menschenhandel<br />

Opfer von Menschenhändlern sind Willkür <strong>und</strong> Gewaltanwendung in jeder nur<br />

denkbaren Form ausgesetzt, erleiden schwere seelische Schäden <strong>und</strong>/oder körperliche<br />

Verletzungen <strong>und</strong> sind in vielen Fällen besonders hilflos <strong>und</strong> schutzbedürftig.<br />

Menschenhandel stellt eine Verletzung von Menschenrechten in schwerster Form<br />

dar; seine Bekämpfung ist damit (nicht zuletzt auch angesichts seiner internationalen<br />

Dimension) eine besondere politische Herausforderung. Ziel muss es sein, nicht<br />

nur die Täter, sondern auch die Drahtzieher dieser – meist organisierten – Kriminalität<br />

zu fassen <strong>und</strong> die Ausbeutung der Opfer aufs Entschiedenste zu bekämpfen.<br />

Gr<strong>und</strong>legende Rahmenbedingungen hierfür sind nicht nur auf nationaler <strong>und</strong><br />

europäischer, sondern auch auf internationaler Ebene geschaffen worden. Das als<br />

Ergänzung zum UN-Übereinkommen über grenzüberschreitende organisierte Kriminalität<br />

verabschiedete <strong>und</strong> im Dezember 2003 in Kraft getretene UN-Protokoll<br />

zur Bekämpfung des Menschenhandels enthält eine international anerkannte Definition<br />

von Menschenhandel. Danach ist der Menschenhandel die „Anwerbung,<br />

Beförderung, Verbringung, Beherbergung oder der Empfang von Personen durch<br />

die Androhung oder Anwendung von Gewalt oder andere Formen der Nötigung,<br />

durch Entführung, Betrug, Täuschung, Missbrauch von Macht oder Ausnutzung<br />

besonderer Hilflosigkeit oder durch Gewährung oder Entgegennahme von Zahlungen<br />

oder Vorteilen zur Erlangung des Einverständnisses einer Person, die Gewalt<br />

über eine andere Person hat, zum Zweck der Ausbeutung“. Ausbeutung in diesem<br />

Sinn umfasst die Ausnutzung der Prostitution anderer, aber auch andere Formen<br />

sexueller Ausbeutung, Zwangsarbeit oder Zwangsdienstbarkeit, Sklaverei oder<br />

sklavenähnliche Praktiken, Leibeigenschaft sowie die Entnahme von Körperorganen<br />

(Vereinte Nationen 2000b: 54ff). Nach dem UN-Protokoll besteht eine Pflicht<br />

zur Bestrafung jeglicher Mitwirkung an Menschenhandel, von der Anwerbung bis<br />

zur Inanspruchnahme der Dienstleistungen von Opfern. Auch die Entnahme von<br />

Körperorganen ist demnach eine Form des Menschenhandels. Nach europäischem<br />

<strong>und</strong> deutschem Recht ist dies kein Menschenhandel, wird aber als separater Straftatbestand<br />

verfolgt.<br />

Das Protokoll enthält u.a. Vorschriften über Schutz <strong>und</strong> Beistand für Opfer von Menschenhandel,<br />

über die Gewährung von Aufenthaltsrechten, die Rückführung der<br />

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