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Migration und Integration - RatSWD

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Die <strong>Migration</strong>s- <strong>und</strong> <strong>Integration</strong>spolitik der EU als Rahmen der deutschen Politik<br />

sche Rahmenbedingungen sowie nationale Reformdebatten <strong>und</strong> Prioritäten zu<br />

einer Veränderung der Schwerpunkte auf EU-Ebene geführt.<br />

Vor dem Hintergr<strong>und</strong> eines in vielen Mitgliedstaaten (darunter Deutschland) wachsenden<br />

Bedarfs an hoch qualifizierten Arbeitskräften, vor allem im Sektor der Informationstechnologie<br />

(IT-Sektor), thematisierte der Sondergipfel von Tampere 1999<br />

zum ersten Mal seit dem Anwerbestopp 1973 die Notwendigkeit, Arbeitsmigranten<br />

aus Drittländern legale Zuwanderungsmöglichkeiten in die EU zu eröffnen. Das<br />

zentrale Argument der Mitteilung der Kommission über eine Gemeinschaftspolitik<br />

der Gemeinschaft lautete, dass die EU aus demografischen <strong>und</strong> arbeitsmarktpolitischen<br />

Gründen eine aktive Zuwanderungspolitik benötige (Europäische Kommission<br />

2000).<br />

Damit wurde die Zuwanderung von Drittstaatsangehörigen erstmals aus dem<br />

begrenzten Kontext des Politikbereichs „Justiz <strong>und</strong> Inneres” herausgelöst <strong>und</strong> mit<br />

der Debatte um Europas wirtschaftliche Zukunftsfähigkeit <strong>und</strong> die Vollendung des<br />

Binnenmarktes verknüpft (Gutachten Niessen). Der Europäische Rat von Lissabon<br />

bekräftigte diese Sichtweise. Im Rahmen der dort formulierten Strategie wurde<br />

Zuwanderung als mögliche Antwort auf Arbeitskräfteengpässe bezeichnet. Mit der<br />

im Jahr 2000 in den meisten Mitgliedstaaten einsetzenden wirtschaftlichen Verschlechterung<br />

kam es allerdings zu neuen politischen Schwerpunktsetzungen.<br />

Sowohl die nationale als auch die europäische <strong>Migration</strong>s- <strong>und</strong> Asylpolitik wurde<br />

wieder stärker auf Kontrolle <strong>und</strong> Restriktion ausgerichtet. <strong>Migration</strong>smanagement<br />

wurde vornehmlich Krisenmanagement; die politischen Initiativen auf EU-Ebene<br />

konzentrierten sich auf Asylpolitik <strong>und</strong> illegale Einwanderung.<br />

Dies zeigte sich deutlich beim Europäischen Rat von Sevilla im Juni 2002. Hier drehten<br />

sich die Beratungen um die Bekämpfung der illegalen Einwanderung <strong>und</strong> die<br />

Sicherung der Außengrenzen. Eine bessere Kontrolle der Wanderungsbewegungen<br />

sollte durch den „Gesamtplan zur Bekämpfung der illegalen Einwanderung”,<br />

das Programm zum Grenzschutz an den Außengrenzen <strong>und</strong> die „Richtlinie zur Festlegung<br />

von Mindestnormen für die Aufnahme von Asylbewerbern in den Mitgliedstaaten”<br />

erreicht werden. Die Bekämpfung der illegalen Einwanderung sollte sich,<br />

so der Europäische Rat, auch in den Außenbeziehungen der Union zu Drittländern<br />

niederschlagen. Durch Intensivierung der wirtschaftlichen Zusammenarbeit, Entwicklung<br />

des Handels, Entwicklungshilfe <strong>und</strong> Konfliktverhütung sollten der wirtschaftliche<br />

Wohlstand der betreffenden Länder gefördert <strong>und</strong> die Ursachen von<br />

(illegalen) <strong>Migration</strong>sbewegungen bekämpft werden. Rückübernahmeabkommen<br />

<strong>und</strong> „<strong>Migration</strong>sklauseln” zur Zusammenarbeit in Zuwanderungsfragen sollten<br />

künftig in den Kooperations- <strong>und</strong> Assoziationsabkommen eine zentrale Rolle spielen.<br />

Dies waren allerdings konzeptionelle Überlegungen <strong>und</strong> rechtlich unverbindliche<br />

politische Leitlinien, die von der Kommission noch durch Vorschläge zur<br />

rechtlichen Umsetzung konkretisiert werden müssen.<br />

Die Verschärfung der Debatte über innere Sicherheit als Reaktion auf den 11. September<br />

2001 hat die Schwerpunkte der europäischen Politik weiter auf die<br />

Bekämpfung illegaler Zuwanderung, Grenzkontrollen <strong>und</strong> Prävention von Wanderungsbewegungen<br />

verlagert. Zur Vorbereitung der Regierungskonferenz in<br />

Thessaloniki im Juni 2003 legte die Kommission mit ihrer Mitteilung zur „Entwicklung<br />

einer gemeinsamen Politik in den Bereichen illegale Einwanderung, Schleu-<br />

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