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Migration und Integration - RatSWD

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<strong>Integration</strong>: Chancen <strong>und</strong> Herausforderungen<br />

unterstützt <strong>und</strong> gefördert wird, sondern darüber hinaus allgemein bei neu zuziehenden<br />

<strong>und</strong> teilweise auch bei bereits in Deutschland lebenden Ausländern. Die<br />

neu einzurichtenden <strong>Integration</strong>skurse bestehen nämlich in erster Linie aus einem<br />

Gr<strong>und</strong>- <strong>und</strong> einem Aufbaukurs zur Vermittlung ausreichender Sprachkenntnisse.<br />

Es haben sich drei unterschiedliche Systeme mit jeweils eigenen Finanzierungs<strong>und</strong><br />

Maßnahmeträgern etabliert. Die Sprachförderung erfolgte bisher<br />

• für Asylberechtigte <strong>und</strong> Kontingentflüchtlinge (mit Familienangehörigen) nach<br />

Garantiefonds (BMFSFJ),<br />

• für Spätaussiedler <strong>und</strong> deren Ehegatten, Asylberechtigte <strong>und</strong> Kontingentflüchtlinge<br />

nach dem SGB III (BMWA <strong>und</strong> BA),<br />

• für ausländische Arbeitnehmer <strong>und</strong> ihre Familienangehörigen nach den Gr<strong>und</strong>sätzen<br />

des Sprachverbandes Deutsch e.V. (seit 2003 BMI bzw. BAFl).<br />

Mit dem im Jahr 2000 verabschiedeten sogenannten Gesamtsprachkonzept war<br />

eine Vereinheitlichung der Sprachförderung des B<strong>und</strong>es vorgesehen. Insgesamt<br />

wurden 169 Millionen Euro für die b<strong>und</strong>esweite Sprachkursförderung angesetzt.<br />

Diese Mittel stammten aus einer Zusammenfassung der bisher dreigeteilten<br />

Sprachkursförderung. Die Haushaltsmittel sollten zur Finanzierung der im Aufenthaltsgesetz<br />

vorgesehenen <strong>Integration</strong>skurse dem BAMF in voller Höhe übertragen<br />

werden. Nach der Entscheidung des B<strong>und</strong>esverfassungsgerichtes am 18.12.2002 zur<br />

formellen Nichtigkeit des Zuwanderungsgesetzes wurde dies nicht realisiert. Die<br />

Sprachförderung des B<strong>und</strong>es ist daher bis zum In-Kraft-Treten des neuen Aufenthaltsgesetzes<br />

am 1.1.2005 weiterhin dreigeteilt <strong>und</strong> orientiert sich nach wie vor am<br />

Aufenthaltsstatus der Zuwanderer.<br />

Soziale Beratung <strong>und</strong> Begleitung<br />

Auch im Bereich der Beratung von Zuwanderern haben sich in der Vergangenheit<br />

drei mit B<strong>und</strong>esmitteln geförderte Beratungsstrukturen in unterschiedlicher Ressortzuständigkeit<br />

entwickelt:<br />

• Aussiedlersozialberatung (BMFSFJ),<br />

• Jugendmigrationsberatung (für Jugendliche <strong>und</strong> junge Erwachsene bis 27 Jahre)<br />

(BMFSFJ),<br />

• Ausländersozialberatung (ehemals BMWA, inzwischen BMI bzw. BAMF),<br />

Die Ausländersozialberatung (ASB) ist eine b<strong>und</strong>esweite Beratungsstruktur, deren<br />

Träger die Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege sind. Für die Finanzierung<br />

der ASB standen im Jahr 2003 r<strong>und</strong> 18 Millionen Euro auf B<strong>und</strong>esseite zur Verfügung<br />

(vgl. Kap. 7.8).<br />

Gesellschaftliche <strong>und</strong> soziale <strong>Integration</strong><br />

Zudem wurden dem BAMF Aufgaben der gesellschaftlichen <strong>Integration</strong> übertragen,<br />

die bisher beim BMI bzw. beim BMWA angesiedelt waren. Hierbei handelte es<br />

sich zum einen um die bislang vom B<strong>und</strong>esverwaltungsamt wahrgenommene Förderung<br />

von Maßnahmen zur <strong>Integration</strong> von Spätaussiedlern <strong>und</strong> Ausländern.<br />

Wegen des vergleichbaren <strong>Integration</strong>sbedarfs erfolgte die Öffnung des bisher nur<br />

für Spätaussiedler verwendeten Titels auch für Ausländer (Fördervolumen ca. 28<br />

Millionen Euro). Im Bereich der Förderung der sozialen <strong>Integration</strong> von Ausländern<br />

wurden im Jahr 2003 Projekte in Höhe von etwa 3 Millionen Euro gefördert.<br />

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