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Migration und Integration - RatSWD

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Steuerung der Zuwanderung<br />

tum sowie Wettbewerbsfähigkeit <strong>und</strong> Arbeitsmarktsituation positiv beeinflusst werden<br />

sollen.<br />

Zuwanderung berührt vielfältige Interessen. Vor diesem Hintergr<strong>und</strong> legen einige<br />

Regierungen Obergrenzen <strong>und</strong> Zielzahlen für die Zuwanderung in Abstimmung<br />

mit relevanten gesellschaftlichen Akteuren fest, etwa Vertretern der Wirtschaft<br />

<strong>und</strong> der Kommunen, aber auch von Forschungseinrichtungen. In Österreich<br />

etwa wird seit dem Aufenthaltsgesetz von 1992 die Neuzuwanderung (mit<br />

Ausnahme der humanitären Zuwanderung) zahlenmäßig begrenzt. Zur Bestimmung<br />

der Obergrenze legt die Regierung für jeweils ein Jahr die maximale Anzahl<br />

der Niederlassungsbewilligungen fest, die so genannten Schlüsselkräften sowie<br />

Familienangehörigen von Drittstaatsangehörigen, die sich vor dem 1. Januar 1998<br />

in Österreich niedergelassen haben, erteilt werden dürfen. In dieses Verfahren<br />

werden zahlreiche Akteure eingeb<strong>und</strong>en, wie die Wirtschafts- <strong>und</strong> B<strong>und</strong>esarbeiterkammer,<br />

die Landwirtschaftskammern, der Gemeindeb<strong>und</strong>, die Industrievereinigung<br />

sowie das Österreichische Institut für Wirtschaftsforschung. Bei der<br />

Festlegung der Obergrenze muss die Regierung einen geordneten Arbeitsmarkt<br />

sicherstellen <strong>und</strong> in der Verordnung die Bewilligungen so auf die österreichischen<br />

B<strong>und</strong>esländer aufteilen, wie es deren Möglichkeiten <strong>und</strong> Erfordernissen<br />

entspricht. Nach der Niederlassungsverordnung 2004 dürfen in diesem Jahr in<br />

Österreich insgesamt höchstens 8.050 Niederlassungsbewilligungen nach diesem<br />

Verfahren erteilt werden.<br />

Im Vereinigten Königreich liegt nach der Reform der Zuwanderungspolitik in den<br />

Jahren 2000-2002 die Aufsicht über die Zuwanderung beim Immigration and<br />

Nationality Department (IND) des Innenministeriums. Seither richtet sich die Einwanderungspolitik<br />

stärker als zuvor an den Bedürfnissen der Wirtschaft aus. Mitspracherecht<br />

haben private Firmen <strong>und</strong> Arbeitgeber aus dem öffentlichen Sektor,<br />

in jüngster Zeit auch kleinere Unternehmen (Baldaccini 2003: 12f). Auch nehmen<br />

lokale Behörden Einfluss auf die Zuwanderungspolitik, um dem Mangel an qualifizierten<br />

Arbeitskräften im öffentlichen Sektor zu begegnen. Um diesen Prozess für<br />

alle gesellschaftlichen Gruppen zu öffnen, veranstaltet das IND vierteljährlich Konferenzen.<br />

Sonderfall: Zuwanderung von hoch Qualifizierten<br />

Viele Länder schaffen Anreize, um hoch Qualifizierte anzuwerben; Obergrenzen<br />

gibt es in der Regel nicht. Die Vereinigten Staaten beispielsweise vergeben „Green<br />

Cards“ an Zuwanderer mit außergewöhnlichen wissenschaftlichen, künstlerischen<br />

oder ökonomischen Fähigkeiten (priority workers) oder an Berufstätige mit hohen<br />

Ausbildungsabschlüssen bzw. besonderen Fähigkeiten. Kanada <strong>und</strong> Australien<br />

haben Zuwanderungsprogramme für die permanente <strong>und</strong> temporäre Zuwanderung<br />

von Qualifizierten aufgelegt. Irland setzt seit April 2002 bei besonders benötigten<br />

Berufsgruppen (vor allem im Ges<strong>und</strong>heitswesen, im IT-Bereich, aber z.B.<br />

auch bei Städteplanern, Architekten <strong>und</strong> Ingenieuren) so genannte „Fast-Track<br />

Work Authorisations“ ein, die den Zuwanderern einen möglichst schnellen <strong>und</strong><br />

transparenten Weg zur Arbeitsaufnahme in Irland bieten sollen.<br />

In Dänemark, dessen Zuwanderungspolitik insgesamt restriktiv ist, wurde die<br />

Zuwanderung von hoch Qualifizierten durch das so genannte „Job-Card Scheme“<br />

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