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Migration und Integration - RatSWD

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Daten <strong>und</strong> Trends des Wanderungsgeschehens<br />

etwa 1,1 Millionen Unionsbürger <strong>und</strong> Angehörige mit einem sicheren Aufenthaltsrecht.<br />

Kennzeichnend für Deutschland – wie für viele andere Länder – ist jedoch ein hohes<br />

Maß an zirkulärer <strong>Migration</strong>, d.h. wiederholte Aufenthalte im Herkunftsland von<br />

mindestens einem Jahr. Das sozio-oekonomische Panel (SOEP) identifiziert einen<br />

Anteil von mehr als 60 Prozent der 4.613 an der Langzeituntersuchung beteiligten<br />

Zuwanderer der so genannten Gastarbeiter-Generation, die zwischen Deutschland<br />

<strong>und</strong> ihrem Herkunftsland pendeln; 41 Prozent von ihnen stammen aus den Ländern<br />

der EU-15 (Constant/Zimmermann 2003).<br />

Regionale Schwerpunkte: Anziehungskraft städtischer Ballungsräume<br />

In der räumlichen Verteilung der ausländischen Bevölkerung lassen sich regionale<br />

Schwerpunkte <strong>und</strong> ein Trend zur Ansiedlung in städtischen Ballungsräumen erkennen:<br />

Ein Viertel der Ausländer lebt in Städten mit mehr als 500.000 Einwohnern – bedingt<br />

durch ein besseres Arbeitsplatzangebot, durch bereits in den Städten vorhandene verwandtschaftliche<br />

Netzwerke <strong>und</strong> durch Kettenmigration (im Vergleich: ca. 12 Prozent<br />

der Deutschen wohnen in Städten mit mehr als 500.000 Einwohner). Absolut gesehen<br />

haben die drei großen Flächenstaaten Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg <strong>und</strong><br />

Bayern die meisten Einwohner ohne deutschen Pass. Die höchsten Ausländeranteile im<br />

Verhältnis zur Gesamtbevölkerung verzeichnen jedoch Hamburg <strong>und</strong> Berlin, gefolgt<br />

von Hessen <strong>und</strong> Bremen. Unterdurchschnittlich wenige Ausländer leben dagegen in<br />

den neuen B<strong>und</strong>esländern, Ende 2003 waren es ca. 324.000 Ausländer.<br />

Einbürgerungen in Deutschland<br />

Bereits vor der Reform des Staatsangehörigkeitsrechts, d.h. seit Mitte der 1990er Jahre,<br />

hatte die Zahl der Einbürgerungen deutlich zugenommen. Das Inkrafttreten des<br />

neuen Staatsangehörigkeitsrechts im Jahr 2000 führte im Vergleich zum Vorjahr zu<br />

einem erneuten Anstieg um knapp 30 Prozent auf 186.688 Einbürgerungen. Seither<br />

ist die Zahl der Einbürgerungen wieder leicht zurückgegangen: 2002 auf 154.547,<br />

wobei Türken dieses Recht mit 64.631 Personen am stärksten in Anspruch nahmen.<br />

Sie stellen jedoch mit 1.877.600 Personen auch die größte Gruppe der Ausländer in<br />

Deutschland (B<strong>und</strong>esamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge 2004b:<br />

69). Insgesamt wurden seit der Einführung des neuen Staatsangehörigkeitsrechts<br />

bis Ende 2002 mehr als eine halbe Millionen Menschen eingebürgert. Die weit verbreitete<br />

Auffassung, dass seitens der ausländischen Bevölkerung kein Interesse an<br />

einer Einbürgerung bestehe, wird durch diese Daten widerlegt. Spätaussiedler müssen<br />

seit dem 1. August 1999 kein formelles Einbürgerungsverfahren mehr durchlaufen;<br />

sie erhalten die deutsche Staatsangehörigkeit mit dem Erhalt ihrer Spätaussiedlerbescheinigung<br />

<strong>und</strong> werden daher nicht mehr in der Einbürgerungsstatistik<br />

erfasst.<br />

In Deutschland gilt im gesamten Staatsangehörigkeitsrecht <strong>und</strong> damit auch bei der<br />

Einbürgerung das Gebot der Vermeidung von Mehrstaatigkeit. Seit der Ausländerrechtsreform<br />

von 1991 wird Mehrstaatigkeit jedoch bei einzelnen Fallgruppen von<br />

Einbürgerungen vermehrt hingenommen, etwa wenn das Herkunftsland eine Entlassung<br />

aus seiner Staatsangehörigkeit verweigert. Dies hatte insbesondere Auswirkungen<br />

für Personen aus Iran <strong>und</strong> dem ehemaligen Jugoslawien. Mit der Reform des<br />

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