08.06.2014 Aufrufe

Migration und Integration - RatSWD

Migration und Integration - RatSWD

Migration und Integration - RatSWD

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Steuerung der Zuwanderung<br />

mit etwa 400.000 ihren Höhepunkt. Im Zusammenhang mit dem „Asylkompromiss“<br />

wurde am 2. Juni 1993 eine Kontingentierung der jährlichen Aufnahmebescheide<br />

(§ 27 Abs. 3 BVFG) eingeführt, um einen weiteren Anstieg zu vermeiden.<br />

Die Anzahl der jährlich durch das B<strong>und</strong>esverwaltungsamt zu erteilenden<br />

Aufnahmebescheide wurde zunächst auf r<strong>und</strong> 225.000, seit dem 1.<br />

Januar 2000 auf etwa 100.000 Personen begrenzt, wobei ursprünglich im Jahre<br />

1993 von über zwei Millionen deutschen Volkszugehörigen in den Aussiedlungsgebieten<br />

ausgegangen wurde.<br />

Steuerung durch Controlling<br />

Zur Steuerung des Aufnahmeverfahrens wurde ein Controllingsystem im B<strong>und</strong>esverwaltungsamt<br />

entwickelt, mit dessen Hilfe die gesetzlichen Vorgaben der<br />

Kontingentierung jeweils erreicht werden konnten. Dabei ist die Zahl der im<br />

B<strong>und</strong>esgebiet eintreffenden Personen im Wesentlichen abhängig von den drei<br />

bis fünfzehn Monate zuvor erteilten Aufnahmebescheiden. Haben mehr Menschen<br />

einen Aufnahmeantrag gestellt als nach der Kontingentierungsregelung<br />

innerhalb eines Kalenderjahres nach Deutschland kommen können (was in den<br />

vergangenen Jahren regelmäßig der Fall war), werden vorausgeplant:<br />

• der Zeitpunkt der ersten Bearbeitung eines Aufnahmeantrags,<br />

• Zeitpunkt <strong>und</strong> Zahl der Einladungen zum „Sprachtest“ (s. u.),<br />

• die Notwendigkeit weiterer Ermittlungen,<br />

• der Zeitpunkt der Abgabe des Vorgangs an das Aufnahmeland <strong>und</strong><br />

• der Zeitpunkt der Erteilung des Aufnahmebescheides.<br />

Alle Anträge werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet. Dabei ist es<br />

in der Vergangenheit bei hohen Antragseingängen zu Verfahrensverzögerungen<br />

gekommen; im Jahr 2000 lag die durchschnittliche Verfahrensdauer noch<br />

bei r<strong>und</strong> 35 Monaten. Wegen der insbesondere seit 2000 stetig sinkenden<br />

Antragszahl <strong>und</strong> der dadurch bewirkten Reduzierung des Gesamtbestands<br />

beim B<strong>und</strong>esverwaltungsamt sind derzeit keine nennenswerten Verzögerungen<br />

mehr zu verzeichnen. Ende Juli 2004 waren Aufnahmeanträge von r<strong>und</strong><br />

222.000 Personen noch in Bearbeitung (197.500 beim BVA, 24.500 bei den B<strong>und</strong>esländern<br />

zur Zustimmung), von denen aufgr<strong>und</strong> statistischer Erfahrung ca.<br />

140.000 Personen einen positiven Bescheid erhalten können. Etwa 180.000 Personen<br />

hatten bis Ende 2003 von ihren Aufnahmebescheiden noch keinen<br />

Gebrauch gemacht. Davon sind Bescheide für 140.000 Personen vor mehr als<br />

einem Jahr erstellt worden, was aufgr<strong>und</strong> bisheriger Erfahrungen einen Zuzug<br />

eher unwahrscheinlich macht.<br />

Steuerung durch Sprachtests<br />

Jeder Antragsteller hat im Rahmen eines seit 1997 flächendeckend in den Aussiedlungsgebieten<br />

durchgeführten Überprüfungsverfahrens deutsche Sprachkenntnisse<br />

nachzuweisen. Diese müssen einer Gesetzesänderung im August 2001<br />

zufolge innerhalb der Familie vermittelt worden sein <strong>und</strong> zumindest zu einem<br />

einfachen Gespräch in deutscher Sprache befähigen. Mehr als die Hälfte der Prüfungsteilnehmer<br />

können diesen Nachweis derzeit nicht mehr erbringen – mit<br />

der Folge, dass ihnen der Aufnahmebescheid versagt wird.<br />

149

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!