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Migration und Integration - RatSWD

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Steuerung der Zuwanderung<br />

Juni 1999 bis einschließlich 2003 mehr als 89.000 Personen freiwillig in ihre Heimat<br />

zurückgekehrt.<br />

An den Beispielen Bosnien-Herzegowina <strong>und</strong> Kosovo lassen sich aber<br />

auch die Grenzen von Rückführung <strong>und</strong> Rückkehrförderung aufzeigen.<br />

Ein Teil der Flüchtlinge aus dem ehemaligen Jugoslawien wird in<br />

Deutschland bleiben, <strong>und</strong> zwar entgegen den Intentionen, die der Aufnahme<br />

der Flüchtlinge zu Gr<strong>und</strong>e lagen. Dafür gibt es in den individuellen<br />

Fällen zahlreiche Gründe, beispielsweise traumatische Erlebnisse,<br />

die eine Rückkehr unmöglich machen.<br />

Altfall-Regelungen<br />

Für Ausländer ohne Aufenthaltsgenehmigung, die über Jahre hinweg mit einer<br />

Duldung in Deutschland leben, weil sie aufgr<strong>und</strong> rechtlicher oder tatsächlicher<br />

Abschiebungshindernisse auf absehbare Zeit nicht abgeschoben werden konnten,<br />

hat es in der Vergangenheit Altfall-Regelungen gegeben: Geduldete konnten unter<br />

bestimmten Voraussetzungen eine Aufenthaltsbefugnis erhalten.<br />

Eine umfassende Altfall-Regelung beschloss die Ständige Konferenz der Innenminister<br />

<strong>und</strong> -senatoren der Länder im November 1999. Diese galt für Asylbewerberfamilien<br />

<strong>und</strong> abgelehnte Vertriebenenbewerber mit einem oder mehreren minderjährigen<br />

Kindern, die vor dem 1. Juli 1993 eingereist waren, ihren Lebensmittelpunkt<br />

im B<strong>und</strong>esgebiet gef<strong>und</strong>en <strong>und</strong> sich weitgehend integriert hatten. Die<br />

Regelung betraf hauptsächlich Personen, die Deutschland trotz der Ablehnung des<br />

Asyl- oder Spätaussiedlerantrags aus von ihnen nicht zu vertretenden Gründen<br />

nicht verlassen konnten. Die Regelung galt jedoch nicht für Personen, von denen<br />

die Aufenthaltsbeendigung vorsätzlich hinausgezögert wurde (z.B. selbst verursachte<br />

Passlosigkeit, Aufgabe der Staatsangehörigkeit, verzögernde sukzessive<br />

Asylanträge, wiederholte Folgeanträge, zwischenzeitliches Untertauchen).<br />

Im Jahr 2001 wurde eine aufenthaltsrechtliche Regelung für erwerbstätige Ausreisepflichtige,<br />

deren Ehegatten <strong>und</strong> minderjährige Kinder aus Bosnien-Herzegowina<br />

<strong>und</strong> Jugoslawien einschließlich Kosovo getroffen. Bei dieser Regelung war neben<br />

einem sechsjährigen ununterbrochenen Aufenthalt unter anderem nachzuweisen,<br />

dass ein Arbeitgeber dringend auf den Arbeitnehmer angewiesen war.<br />

An den Altfall-Regelungen wird ein Problem deutlich, das dringend<br />

einer Lösung bedarf: Viele Personen, die Deutschland aus von ihnen<br />

nicht zu vertretenden Gründen nicht verlassen können, verfügen trotz<br />

langer Aufenthaltszeiten nicht über einen gesicherten Aufenthaltsstatus<br />

<strong>und</strong> leben in einer sehr belastenden <strong>und</strong> deshalb für einen längeren<br />

Zeitraum oder gar unbefristet nicht zumutbaren Situation.<br />

5.8 Die Steuerung mit dem<br />

Zuwanderungsgesetz<br />

Rückblickend war die Zuwanderung nach Deutschland in den vergangenen Jahrzehnten<br />

durch zahlreiche Steuerungs- <strong>und</strong> Begrenzungsmaßnahmen geprägt. Es<br />

gab <strong>und</strong> gibt eine Fülle von Einzelmaßnahmen, die häufig mit Fehlsteuerungen<br />

<strong>und</strong> nicht erwünschten Ergebnissen verb<strong>und</strong>en sind. Im Bereich der humanitären<br />

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