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Migration und Integration - RatSWD

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Besondere Konfliktbereiche bei der <strong>Migration</strong>ssteuerung <strong>und</strong> der <strong>Integration</strong>sgestaltung<br />

Ämtern, Arztpraxen, Schulen, Betrieben) zur Verfügung stellen würde. Ferner<br />

könnten Barrieren <strong>und</strong> Probleme bei der Inanspruchnahme von Polizei <strong>und</strong> Justiz<br />

durch eine gezielte Rekrutierung von Mitarbeitern mit <strong>Migration</strong>shintergr<strong>und</strong> <strong>und</strong><br />

entsprechenden Sprachkenntnissen abgebaut werden.<br />

Neben der Verstärkung der Forschung zum Thema Fremdenfeindlichkeit erscheint es<br />

aus Sicht des Zuwanderungsrates unverzichtbar, die Erfahrungen von Trägern, Behörden<br />

<strong>und</strong> Organisationen sowie gesellschaftlicher Gruppen bei der Bekämpfung von Rassismus<br />

<strong>und</strong> Fremdenfeindlichkeit besser zu vernetzen.<br />

Immer noch stehen scheinbar spektakuläre Fälle fremdenfeindlicher oder antisemitischer<br />

Gewalt im Mittelpunkt der Aufmerksamkeit von Politik <strong>und</strong> Medien, die dann<br />

zumeist kurzfristige Aktivitäten auslösen. Eine Politik gegen Fremdenfeindlichkeit,<br />

Antisemitismus <strong>und</strong> Gewalt, die nachhaltig Ursachen bekämpfen <strong>und</strong> eine gesellschaftliche<br />

Bewusstseinsbildung auslösen will, benötigt jedoch eine gemeinsam von Parlament,<br />

Regierung, Betroffenengruppen <strong>und</strong> Zivilgesellschaft getragene Strategie. In dieser<br />

müssen sowohl Maßnahmen der repressiven <strong>und</strong> präventiven Kriminalitätsbekämpfung,<br />

Sensibilisierungs- <strong>und</strong> Trainingsprogramme als auch verbesserte rechtliche<br />

Regelungen zum Schutz der von Fremdenfeindlichkeit <strong>und</strong> Diskriminierung Betroffenen<br />

verb<strong>und</strong>en werden mit der Selbstverpflichtung der politischen Akteure, auf Handlungen<br />

zu verzichten, die Vorurteile <strong>und</strong> Ausgrenzung befördern.<br />

Mit dem Kabinettsbeschluss über ein Aktionsprogramm gegen Rechtsextremismus hat<br />

das Land Nordrhein-Westfalen im August 2000 die unterschiedlichen Handlungsfelder<br />

in einen politischen Zusammenhang gebracht. Die B<strong>und</strong>esregierung hat sich anlässlich<br />

der UN-Weltkonferenz 2001 verpflichtet, einen Nationalen Aktionsplan zur Bekämpfung<br />

von Rassismus zu entwickeln <strong>und</strong> umzusetzen. Der Zuwanderungsrat unterstützt<br />

ausdrücklich die Bereitschaft der B<strong>und</strong>esregierung, den Aktionsplan in Konsultation<br />

mit der Zivilgesellschaft zu erarbeiten. Er ist der Überzeugung, dass eine nachhaltig wirkende<br />

Bekämpfung von Fremdenfeindlichkeit, Rechtsextremismus <strong>und</strong> Antisemitismus<br />

nur mit Hilfe einer – wie von der EU <strong>und</strong> mit der Abschlusserklärung der Weltkonferenz<br />

gegen Rassismus in Durban vom September 2001 intendiert – alle Politikfelder<br />

umfassenden Querschnittsstrategie erreichbar ist. Unverzichtbarer Bestandteil einer<br />

solchen Strategie ist nach Auffassung des Zuwanderungsrates die Förderung der Akzeptanz<br />

von in Deutschland lebenden Migrantinnen <strong>und</strong> Migranten sowie der Schutzgewährung<br />

für Flüchtlinge <strong>und</strong> der Einwanderung von Erwerbstätigen.<br />

Neben diesen präventiven Maßnahmen ist bei fremdenfeindlichen <strong>und</strong> rassistischen<br />

Übergriffen auch eine konsequente Strafverfolgung unabdingbar. Es ist deshalb wichtig,<br />

die Sensibilität von Strafverfolgern <strong>und</strong> Richtern für die Bedeutung des Themas stetig<br />

auszubauen <strong>und</strong> auch in den Fortbildungsprogrammen für diese Berufsgruppen<br />

hervorzuheben.<br />

Der Zuwanderungsrat unterstützt ausdrücklich die auf zwei Säulen (Repression<br />

<strong>und</strong> Prävention) ruhende Bekämpfung rechtsextremer <strong>und</strong> fremdenfeindlicher<br />

Straftaten. Dazu gehört auch die konsequente Nutzung der Möglichkeiten,<br />

rechtsextreme Vereinigungen <strong>und</strong> Aufmärsche zu verbieten. Aus Sicht<br />

des Zuwanderungsrates bleiben auch eingeleitete Maßnahmen zum Schutz<br />

der Bevölkerung, wie z.B. die Hotline des B<strong>und</strong>esgrenzschutzes, weiterhin<br />

erforderlich. Sinnvoll erscheint an dieser Stelle eine wissenschaftliche<br />

Evaluation, die auch die Ergebnisse anderer Schutzmöglichkeiten einbezieht.<br />

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