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Migration und Integration - RatSWD

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Steuerung der Zuwanderung<br />

rung hilfreich sein. Im Folgenden werden daher Steuerungsinstrumente <strong>und</strong><br />

-bereiche ausgewählter Länder betrachtet.<br />

Familiennachzug<br />

Der Familiennachzug, einer der Kernbereiche von Zuwanderung, spielt beispielsweise<br />

in den Vereinigten Staaten eine besondere Rolle: Im Jahr 2000 machte er dort<br />

einen Anteil von 68 Prozent an der gesamten Zuwanderung aus (IOM 2003: 144). In<br />

den anderen klassischen Einwanderungsländern liegt der Anteil des Familiennachzugs<br />

zwar niedriger – bei etwa 45 Prozent im Jahr 2000 in Australien <strong>und</strong> 27 Prozent<br />

in Kanada (IOM 2003: 161, 160) –, alle klassischen Einwanderungsländer aber<br />

betrachten ihn als einen Bereich, der relativ flexibel begrenzt oder ausgeweitet<br />

werden kann. Gesteuert wird in diesem Bereich auf vielfältige Weise.<br />

In den Vereinigten Staaten müssen die Anträge für das nachziehende Familienmitglied<br />

von einem US-Bürger oder einem ständig in den USA Lebenden eingereicht<br />

werden. Eltern, Ehepartner <strong>und</strong> unverheiratete Kinder unter 21 Jahren von US-Bürgern<br />

sind keinem Auswahlsystem unterworfen, für sie gelten keine Obergrenzen.<br />

Für „andere familienbegründete“ Einwanderer – unverheiratete, erwachsene Kinder<br />

von US-Bürgern, Ehepartner <strong>und</strong> unverheiratete Kinder von in den USA lebenden<br />

Ausländern, verheiratete Kinder <strong>und</strong> Geschwister von erwachsenen US-Bürgern<br />

– gilt seit dem „Immigration Act“ von 1990 eine Obergrenze von 226.000 Personen<br />

pro Jahr.<br />

In Kanada legt das Einwanderungsministerium dem Parlament jährlich einen<br />

„Immigration Plan“ für das Folgejahr vor. Dieser enthält Zielvorgaben für die<br />

Gesamtzahl an Einwanderern, aufgeschlüsselt in Zielgrößen für einzelne Untergruppen<br />

wie z.B. „skilled workers“, Geschäftsleute, Familienangehörige <strong>und</strong><br />

Flüchtlinge. Die Obergrenze für die Zuwanderer, die im Rahmen des Familiennachzugs<br />

nach Kanada kommen, war im Immigration Plan 2002 auf 56.000 bis 62.000<br />

Personen festgelegt. Der Antrag auf Familiennachzug muss von einem nahen Familienmitglied<br />

gestellt werden, das in Kanada bereits einen dauerhaften Aufenthaltsstatus<br />

oder die kanadische Staatsangehörigkeit besitzt.<br />

Kanada <strong>und</strong> die Vereinigten Staaten verlangen einen Nachweis über den gesicherten<br />

Unterhalt der nachreisenden Familienangehörigen. In den Vereinigten Staaten<br />

muss die Person, zu welcher der Nachzug stattfindet, den Unterhalt durch ein Einkommen<br />

sichern können, das mindestens 25 Prozent über der offiziellen Armutsgrenze<br />

liegt. In Kanada muss der Familienangehörige, zu dem der Nachzug stattfindet,<br />

einen bestimmten Geldbetrag vorweisen können, den er über einen Zeitraum<br />

von zehn Jahren für den Unterhalt des Nachziehenden einzusetzen bereit ist<br />

(IOM 2003: 145).<br />

In Australien müssen Personen, die auf dem Weg des Familiennachzugs ins Land<br />

kommen, keine englischen Sprachkenntnisse nachweisen <strong>und</strong> unterliegen keinen<br />

anderen Auswahlkriterien. Die Obergrenze für Personen, die im Rahmen des Familiennachzugs<br />

nach Australien kommen, liegt bei 43.200 Personen pro Jahr. In Neuseeland<br />

können Personen mit neuseeländischer Staatsbürgerschaft oder mit einer<br />

dauerhaften Aufenthaltserlaubnis für Neuseeland einen Antrag für ihre Familienangehörigen<br />

stellen. Begleitende (Ehe-)Partner oder Kinder ab 16 Jahren müssen<br />

englische Sprachkenntnisse vorweisen. Die neuseeländische Regierung hat im Rah-<br />

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