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Migration und Integration - RatSWD

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Vorwort<br />

Vorwort<br />

Der Sachverständigenrat für Zuwanderung <strong>und</strong> <strong>Integration</strong> (Zuwanderungsrat)<br />

legt hiermit sein erstes Jahresgutachten vor. Der Rat wurde vom B<strong>und</strong>esminister<br />

des Innern, Otto Schily, auf der Basis des Errichtungserlasses vom 2. April 2003 eingesetzt;<br />

ihm gehören gegenwärtig sechs Mitglieder an. Der Zuwanderungsrat hat<br />

den Auftrag, die aktuellen Zuwanderungen nach Deutschland in ihren Auswirkungen<br />

auf Wirtschaft <strong>und</strong> Arbeitsmarkt einzuschätzen, die Entwicklung der <strong>Integration</strong><br />

von Zuwanderern zu beurteilen sowie die Aufnahme- <strong>und</strong> <strong>Integration</strong>skapazitäten<br />

der B<strong>und</strong>esrepublik zu analysieren. Diesen Auftrag erfüllt er durch Bestandsaufnahmen,<br />

Trendanalysen, Evaluationen <strong>und</strong> Empfehlungen. Er stellt damit<br />

Gr<strong>und</strong>lagen- <strong>und</strong> Erfahrungswissen zur Gestaltung der <strong>Migration</strong>s- <strong>und</strong> <strong>Integration</strong>spolitik<br />

zur Verfügung.<br />

Dieser Bericht entstand im Wesentlichen während der parlamentarisch kontroversen<br />

Debatte um ein neues Zuwanderungsrecht. Er berücksichtigt den am 30. Juli<br />

2004 als „Gesetz zur Steuerung <strong>und</strong> Begrenzung der Zuwanderung <strong>und</strong> zur Regelung<br />

des Aufenthalts <strong>und</strong> der <strong>Integration</strong> von Unionsbürgern <strong>und</strong> Ausländern“<br />

(Zuwanderungsgesetz) gef<strong>und</strong>enen politischen Kompromiss. Das Gesetz wird am<br />

1. Januar 2005 in Kraft treten, einzelne Neuerungen bereits zu einem früheren Zeitpunkt.<br />

Es umfasst als Artikelgesetz zwei neue Gesetze (Aufenthaltsgesetz <strong>und</strong> Freizügigkeitsgesetz/EU)<br />

sowie zahlreiche Änderungen an bestehenden Gesetzen <strong>und</strong><br />

Verordnungen. Erstmals in der Geschichte der B<strong>und</strong>esrepublik werden damit<br />

Zuwanderung <strong>und</strong> <strong>Integration</strong> in einem Gesetz geregelt. Dabei wird ausdrücklich<br />

betont, dass Zuwanderung nach Deutschland ermöglicht <strong>und</strong> gestaltet werden soll.<br />

Die langjährige politische Streitfrage, ob Deutschland ein Einwanderungsland ist<br />

oder nicht, ist aus Sicht des Gesetzgebers damit positiv beantwortet.<br />

Der Zuwanderungsrat unterstreicht die dem Gesetz zu Gr<strong>und</strong>e liegende Auffassung,<br />

dass Deutschland trotz hoher Arbeitslosigkeit in begrenztem Umfang qualifizierte<br />

Zuwanderinnen <strong>und</strong> Zuwanderer benötigt. Deren Zuwanderung muss im<br />

Rahmen des Möglichen so gesteuert werden, dass sie den wirtschaftlichen <strong>und</strong><br />

gesellschaftlichen Bedürfnissen der B<strong>und</strong>esrepublik sowie ihren humanitären Verpflichtungen<br />

gerecht wird <strong>und</strong> den Aufnahme- <strong>und</strong> <strong>Integration</strong>skapazitäten des<br />

Landes entspricht. Dabei ist eine aktive <strong>Integration</strong>spolitik von zentraler Bedeutung,<br />

die Versäumnisse <strong>und</strong> Fehlsteuerungen der Vergangenheit berücksichtigt<br />

<strong>und</strong> diese korrigiert. Angesichts von Globalisierung <strong>und</strong> demografischer Entwicklung<br />

gehören Zuwanderungssteuerung <strong>und</strong> <strong>Integration</strong>spolitik zu den wichtigsten<br />

Gestaltungsaufgaben der Gegenwart <strong>und</strong> Zukunft unseres Landes.<br />

Im Blick auf Steuerungsinstrumente <strong>und</strong> Steuerungsprozesse verfügt Deutschland<br />

über eine in Jahrzehnten erworbene Erfahrung. Deutschland ist seit langem ein<br />

Land gesteuerter Zuwanderung, auch wenn dies immer wieder bestritten wird. Mit<br />

einer Vielzahl von Steuerungsinstrumenten wurde bei Bedarf Zuwanderung<br />

ermöglicht <strong>und</strong> begrenzt. Neben Fehlsteuerungen mit – teilweise unbeabsichtig-<br />

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