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Lehrveranstaltungsangebot im WS 2006/2007 - Universität Erfurt

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<strong>Universität</strong> <strong>Erfurt</strong> –<strong>Lehrveranstaltungsangebot</strong> Wintersemester <strong>2006</strong>/<strong>2007</strong><br />

BA-Staatswissenschaften-Rechtswissenschaft<br />

20.02.<strong>2007</strong> 12:13:03<br />

2 01 0 009 Diese Lehrveranstaltung findet nicht statt!<br />

Stephan Meyer - Mattias G. Fischer - Wito Schwanengel - Georg Axer - Sebastian<br />

Westermeyer - Alfred Maier - Nicole Nickel - Ralf Frenzel - Stephan Weiß<br />

Übungen zum Staatsorganisationsrecht und zu Vertragsrecht I.<br />

407/859<br />

Ü WP<br />

O<br />

D<br />

Die Termine werden in der jeweils ersten Vorlesung <strong>im</strong> Verfassungsrecht I bzw. Vertragsrecht I<br />

bekannt gegeben und finden <strong>im</strong> 14-tägigen Wechsel statt.<br />

Die Veranstaltung übt die Fall-Lösung in den Rechtsgebieten<br />

Literatur:<br />

Pieroth/Schlink, Grundrechte; Däubler, BGB-Kompakt.<br />

2 01 0 010<br />

N.N.<br />

Vertragsrecht I<br />

BA-Staatswissenschaften-Rechtswissenschaft<br />

Do 8:30—10 LG 2 HS 5<br />

V VSV I P<br />

O<br />

D<br />

Klausur <br />

Die Prüfung findet voraussichtlich am 08.02.<strong>2007</strong> von 8:00-10:00 Uhr statt.<br />

Bereich "Zivilrecht"<br />

Die Vorlesung geht über drei Etappen. Um den Einstieg in das Zivilrecht zu finden, werden <strong>im</strong><br />

ersten Teil generelle Themen aufgegriffen. Zu diesen gehören: die Regelungsaufgaben, die<br />

das Zivilrecht wahrzunehmen hat; die Akteure, die sich <strong>im</strong> Zivilrecht in natürliche und<br />

juristische Personen unterteilen; die (absoluten und relativen) Rechte, die <strong>im</strong> Zivilrecht<br />

erworben werden können; und schließlich die Transaktionen, die das Zivilrecht ermöglicht,<br />

indem es sie in Verpflichtungs- und Verfügungsverträge zerlegt. Der zweite Teil der Vorlesung<br />

lenkt den Blick auf die verschiedenen Typen schuldrechtlicher Verträge, die sich <strong>im</strong> Lauf der<br />

Rechtsentwicklung herausgebildet haben. Diese Typen sind zum Teil <strong>im</strong> BGB vorgeformt; zum<br />

Teil haben sie sich außerhalb des BGB in der Praxis entwickelt. Der dritte Teil ist dem<br />

Zustandekommen von Verträgen gewidmet. Dazu gehören die Lehre von der Willenserklärung<br />

sowie die Formen der Stellvertretung (einschließlich der Vertretungsregelungen des HGB).<br />

Die Vorlesung wird versuchen, auch die methodischen Fähigkeiten zu vermitteln, die zur<br />

Begutachtung zivilrechtlicher Fälle benötigt werden. Zu diesem Zweck werden drei Termine der<br />

Vorlesung als Arbeitsgemeinschaften abgehalten werden, in denen die Beurteilung von Fällen in<br />

der Form eines Rechtsgutachtens vorgestellt und eingeübt wird.<br />

Literatur:<br />

Lehrbücher:<br />

DÄUBLER, Wolfgang: BGB kompakt, aktuelle Auflage (Beck <strong>im</strong> dtv) ca. 30 €<br />

SCHWAB, Dieter: Einführung in das Zivilrecht - Einschließlich BGB-Allgemeiner Teil<br />

Gesetzestexte (zu jedem Vorlesungstermin mitzubringen):<br />

die Bände "BGB" und "HGB" aus der Reihe „Beck-Texte <strong>im</strong> dtv“

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