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168<br />

3 Die I<strong>de</strong>ologiemilieus <strong>de</strong>r Forschungs- und Betreuungseinrichtungen, Vereine usw.<br />

Dachverband <strong>de</strong>r türkischen Vereine in Österreich<br />

(Türkische Gemein<strong>de</strong> in Österreich)<br />

ATB nach (Wa 04)<br />

1998 Parteipolitisch unabhängige und übergreifen<strong>de</strong> Organisation zur<br />

Repräsentation <strong>de</strong>r türkischen Zuwan<strong>de</strong>rermin<strong>de</strong>rheit gegenüber <strong>de</strong>n<br />

österreichischen Institutionen. 202 waren im Dachverband 180 Vereine und<br />

Verbän<strong>de</strong> integriert, darunter auch ATIB ( mit 52 Mitgliedsvereinen) IKM, ein<br />

Dachverband türkischer Sportvereine (mit 23 Mitglie<strong>de</strong>rn) ein 37 Mitglie<strong>de</strong>r<br />

umfassen<strong>de</strong>r Regionaldachverband für OÖ, Salzburg und Tirol, und weitere<br />

Einzelvereine. Explizit ausgeschlossen sind Vereine <strong>de</strong>r Ülkücüler, terroristische<br />

Organisationen und linke Verbän<strong>de</strong> wie ATIGF und FEYKOM. Da die ARB nur<br />

Teile <strong>de</strong>r türkischen Vereinslandschaft repräsentiert steht sie mit <strong>de</strong>n übrigen<br />

in einer Spannung. Sie weist jedoch auf einen Wechsel <strong>de</strong>r Zeile und Strategien<br />

in Richtung auf die Wahrnehmung <strong>de</strong>r Interessen <strong>de</strong>r eingebürgerten Neo-<br />

Österreicher aus <strong>de</strong>r Türkei hin, was zu Differenzen in <strong>de</strong>r Art Beziehung zur<br />

türkischen Regierung, die an<strong>de</strong>re Organisation pflegen, führte. Die ATB stellte<br />

auch bereits For<strong>de</strong>rungen in Richtung auf Anerkennung kultureller Rechte <strong>de</strong>r<br />

Türken als "ethnischer Min<strong>de</strong>rheit".<br />

3.3.1.1 Grundhaltung von Muslimen zur gelten<strong>de</strong>n<br />

Rechtsordnung nach Rothe<br />

Mathias Rohe listet in seinem Werk: Das islamische Recht.<br />

Geschichte und Gegenwart, 2009 folgen<strong>de</strong> Grundhaltungen <strong>de</strong>r<br />

Muslime in Deutschland zur Rechtsordnung auf:<br />

1. Alltagspragmatiker<br />

Fügen sich in die Rahmenbedingungen <strong>de</strong>s <strong>de</strong>mokratischen<br />

Rechtsstaates problemlos ohne irgendwelche theoretische<br />

Reflektionen ein.<br />

2. Islamgegner<br />

Relativ kleine Min<strong>de</strong>rheit, die vor <strong>de</strong>m Hintergrund negativer<br />

Erfahrungen eine sehr islamkritische Grundhaltung pflegen.

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