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312<br />

"Das subjective formale Rechtsprincip, – das Recht soll <strong>de</strong>n Menschen so<br />

hergestellt wer<strong>de</strong>n, dass einem Je<strong>de</strong>n auf gleiche Weise, dass Allen nur<br />

zugleich und gleichförmig ihr Recht geleistet wer<strong>de</strong>; je<strong>de</strong>r Mensch soll<br />

einem je<strong>de</strong>n Menschen, wie je<strong>de</strong>m An<strong>de</strong>rn, von seiner Seite das Recht<br />

leisten; 102 kurz: Gleichheit <strong>de</strong>s Rechts für Alle wird gefor<strong>de</strong>rt. – Aber die<br />

Menschen sind zwar als Menschen ihrer ewigen Wesenheit nach, und in<br />

<strong>de</strong>r Einen unendlichen Zeit betrachtet, Alle gleich und haben daher auch<br />

als Menschen Alle gleiche Rechte; aber sie sind auch als eigenlebliche<br />

Menschen, und in je<strong>de</strong>m endlichen Zeitraume ihres Lebens betrachtet,<br />

vielfach wesentlich verschie<strong>de</strong>n; verschie<strong>de</strong>n durch ihre angeborenen<br />

vielseitigen Anlagen, verschie<strong>de</strong>n durch das Geschlecht, dann nach <strong>de</strong>n<br />

Lebensalter endlich nach ihren äußeren Lebensumstän<strong>de</strong>n. Alle diese<br />

Verschie<strong>de</strong>nheiten fin<strong>de</strong>t das gleichfalls eigenleblich individuelle, zu<br />

bestimmen<strong>de</strong> Recht vor; <strong>de</strong>nn es sind grundwesenliche Verschie<strong>de</strong>nheiten<br />

<strong>de</strong>s unendlich bestimmten Lebens selbst. Nun aber soll das Recht das<br />

Ganze aller zeitlichfreien Bedingnisse für alles Wesenliche <strong>de</strong>s Lebens<br />

herstellen; mithin auch herstellen für die Ausbildung <strong>de</strong>s Lebens nach<br />

allen <strong>de</strong>n genannten wesenlichen individuellen Verschie<strong>de</strong>nheiten. Alle<br />

diese Verschie<strong>de</strong>nheiten aber sind enthalten in <strong>de</strong>r Verschie<strong>de</strong>nheit <strong>de</strong>r<br />

unendlichen Alleineigenlebheit o<strong>de</strong>r Individualität aller Menschen gegen<br />

Alle, in<strong>de</strong>m überhaupt je<strong>de</strong>r Mensch in seiner Eigenthümlichkeit nur<br />

einmal ist, und einzig im ganzen Weltall und in <strong>de</strong>r Einen unendlichen<br />

Gegenwart. Mithin hat die Alleineigenthümlichkeit <strong>de</strong>s Lebens, o<strong>de</strong>r die<br />

Individualität, aller Menschen auch ihr Recht, und daher besteht ewig die<br />

Rechtsfor<strong>de</strong>rung: dass innerhalb <strong>de</strong>r Gleichheit <strong>de</strong>r allgemeinen<br />

Menschenrechte auch einem Je<strong>de</strong>n die beson<strong>de</strong>ren und eigenthümlichen<br />

Bedingnisse geleistet wer<strong>de</strong>n, sein Leben nach seiner ihm alleineignen<br />

Weise, nach seiner Individualität, nach allen <strong>de</strong>n vorhergenannten grundwesenlichen<br />

Verschie<strong>de</strong>nheiten in Eigenthümlichkeit zu vollen<strong>de</strong>n. Daraus<br />

ergiebt sich, dass we<strong>de</strong>r das Eine gegrün<strong>de</strong>t ist, was in neuerer Zeit<br />

fanatisch behauptet und erstrebt wor<strong>de</strong>n ist: dass alle Menschen<br />

schlechterdings nur i<strong>de</strong>ntische, gleiche, Rechte hätten, noch auch das<br />

An<strong>de</strong>re, was ebenso fanatisch ergriffen und durchgesetzt wor<strong>de</strong>n ist: dass<br />

je<strong>de</strong>r Mensch nur sein eigenthümliches, ganz individuelles Recht habe,<br />

und mithin an ein allgemeines für alle Menschen gelten<strong>de</strong>s (menschliches)<br />

Recht nicht zu <strong>de</strong>nken sey. Vielmehr beruhen diese irrigen Behauptungen<br />

bei<strong>de</strong> auf zwei Grundwahrheiten, welche aber zu gleich missverstan<strong>de</strong>n<br />

und in einseitiger Uebertreibung aufgefasst wur<strong>de</strong>n. Das allgemeine Allen<br />

gleiche Recht <strong>de</strong>s Menschen ist die ewige, unverän<strong>de</strong>rliche, allgemeine<br />

und für Alle bleiben<strong>de</strong> Grundlage aber auf dieser Grundlage muss dann<br />

weiter das Recht nach allen jenen individuellen Verschie<strong>de</strong>nheiten auf<br />

eigenthümliche Weise für je<strong>de</strong>n Menschen weiter bestimmt wer<strong>de</strong>n."<br />

102 "Die Verbindlichkeit ist allerdings wechselseits, aber es ist eine grundirrige Ansicht<br />

(Fichte), dass eine einseitige Rechtsverletzung <strong>de</strong>n Verletzten und die ganze Gesellschaft<br />

alles Rechtsverhältnisses gegen <strong>de</strong>n Verletzen<strong>de</strong>n entbin<strong>de</strong>. Das Recht for<strong>de</strong>rt Erfüllung<br />

je<strong>de</strong>s einzelnen Rechts unbedingt; gera<strong>de</strong> so wie bei <strong>de</strong>r sittlichen Verpflichtung: Nicht<br />

Böses mit Bösem, Nicht Unrecht mit Unrecht. Es ist ein Grundsatz <strong>de</strong>s Unrechtes: Volenti<br />

non fit injuris" (Zitat aus <strong>de</strong>n Nebenaufzeichnungen).

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