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318<br />
Beschränkungen, etwa um die Macht und <strong>de</strong>n Trotz <strong>de</strong>s Eigenwillens<br />
äusserlich geltend zu machen; Die ist allemal ganzes Unrecht."<br />
Nach diesen Grundsätzen ist zwar die persönliche Freiheit einzelner,<br />
einzelner Schichten, ganzer Völker usw. bezüglich <strong>de</strong>r Hervorbringung,<br />
Bearbeitung, <strong>de</strong>s Verkehrs <strong>de</strong>s Gebrauches und Verbrauches <strong>de</strong>r<br />
Sachgüter anerkannt, sie ist aber soweit zu kontrollieren, als diese Freiheit<br />
zunehmend <strong>de</strong>m organischen Ganzen <strong>de</strong>s Rechtes entsprechen soll.<br />
Die Einschränkung <strong>de</strong>r Freiheit darf umgekehrt keineswegs weiter gehen,<br />
als zur zunehmen<strong>de</strong>n Annäherung an diese For<strong>de</strong>rung nötig ist. Dabei ist<br />
im gesamten Bau <strong>de</strong>s Rechtes auch das Recht <strong>de</strong>s Staates auf<br />
Intervention in <strong>de</strong>n Wirtschaftsprozessen zu limitieren; die Freiheit <strong>de</strong>s<br />
Staates auf Limitierung ist selbst im Sinne <strong>de</strong>s Organismus <strong>de</strong>s Rechtes zu<br />
limitieren.<br />
"Diese Kunst, in <strong>de</strong>r Rechtsphilosophie als Sachgüterkunst bezeichnet,<br />
enthält die beson<strong>de</strong>re Kunst, die Sachgüter in Ansehung <strong>de</strong>s Nutzens<br />
auszuteilen und anzuwen<strong>de</strong>n, als Sachgüterwirtschaft, und soweit diese<br />
Teilkunst <strong>de</strong>r Sachgüterkunst für das Recht und durch das Recht bestimmt<br />
wer<strong>de</strong>n muß, ist es die Kunst <strong>de</strong>r Staatswirtschaft. Da nun die ganze<br />
Sachgüterkunst eine selbständige Kunst ist, die wie je<strong>de</strong> an<strong>de</strong>re Kunst auf<br />
ihrer eigentümlichen Gesetzgebung beruht und nur nach technischen<br />
Regeln geübt wer<strong>de</strong>n kann, so gilt die allgemeine Rechtsfor<strong>de</strong>rung, dass<br />
auch von Seiten <strong>de</strong>s Rechtes und <strong>de</strong>s Staates diese selbständige Kunstgesetzmäßigkeit<br />
<strong>de</strong>r Sachgüterkunst anerkannt wer<strong>de</strong>, dass sich also das<br />
Recht und <strong>de</strong>r Staat in die Ausübung dieser Kunst selbst nicht weiter<br />
mische, als es <strong>de</strong>r Organismus <strong>de</strong>s Rechtes und die For<strong>de</strong>rung mit sich<br />
bringt, dass durch die Sachen auch alle Rechte erfüllt wer<strong>de</strong>n sollen und<br />
müssen."<br />
Besteht nun zwischen <strong>de</strong>m gesellschaftlichen I<strong>de</strong>al <strong>de</strong>r Gleichheit und <strong>de</strong>r<br />
Freiheit insoweit eine Kollision, als beim Versuch <strong>de</strong>r Verwirklichung <strong>de</strong>s<br />
einen das an<strong>de</strong>re lei<strong>de</strong>n müsste o<strong>de</strong>r umgekehrt? Schließen sich die<br />
Verwirklichungsmöglichkeiten <strong>de</strong>r bei<strong>de</strong>n I<strong>de</strong>ale gegenseitig aus? Besteht<br />
zwischen <strong>de</strong>n bei<strong>de</strong>n I<strong>de</strong>alen ein "immanentes Spannungsverhältnis",<br />
wobei wir vor <strong>de</strong>m tragischen Entscheidungszwang stün<strong>de</strong>n, uns für eines<br />
zu Gunsten <strong>de</strong>s an<strong>de</strong>ren entschei<strong>de</strong>n zu müssen? Gibt es hier eine<br />
"Antinomie <strong>de</strong>s Wertvorzuges"?<br />
"Endlich auch folgen<strong>de</strong>s Gesetz: Da das Leben selbst än<strong>de</strong>rlich ist und sich<br />
weitergestaltet, also die innern Rechtsgrün<strong>de</strong> sich än<strong>de</strong>rn im Fortflusse<br />
<strong>de</strong>s Lebens, und da selbst die individuelle Freiheit ein in <strong>de</strong>r Zeit<br />
Wer<strong>de</strong>n<strong>de</strong>s ist, so ist die Bestimmung <strong>de</strong>s Freiheitkreises eines je<strong>de</strong>n<br />
Einzelnen und aller einzelnen Gesellschaften selbst verän<strong>de</strong>rlich, und es<br />
müssen im Fortfluss <strong>de</strong>s Lebens die äussern Freiheitskreise <strong>de</strong>r<br />
Rechtsperson rechtgemäss bald an<strong>de</strong>rs bestimmt, bald verengt, bald auch