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238<br />

5. Von Diskriminatorik zu Universalität<br />

Legitimationspotentiale in politischen, religiösen, kulturellen,<br />

wirtschaftlichen und sprachlichen Untersystemen) und zu <strong>de</strong>n<br />

Mikroebenen <strong>de</strong>r sozialpsychologischen Ansätze.<br />

5.2 Universalität und Funktionen <strong>de</strong>r<br />

Diskriminatorik 75<br />

Die Vorurteilsforschung hat sich zumeist um die Erarbeitung<br />

einzelner Funktionen <strong>de</strong>r Vorurteile bemüht, wobei die<br />

Ergebnisse durch <strong>de</strong>n Beobachtungsrahmen zumeist beengt<br />

wur<strong>de</strong>n. Die Funktion <strong>de</strong>r Vorurteile ist für je<strong>de</strong>n Faktor<br />

geson<strong>de</strong>rt beschreibbar und hierin sehr vielgliedrig. Die<br />

Funktionen bei je<strong>de</strong>m Faktor <strong>de</strong>r Ich-I<strong>de</strong>ntität hängen jedoch mit<br />

allen an<strong>de</strong>ren Faktoren wechselweise zusammen.<br />

Wir müssen daher die Diskriminierungstheorie in allen<br />

Funktionen in einem Sozialsystem betrachten und zusätzlich die<br />

dynamischen Wechselwirkungen zwischen allen diesen<br />

Funktionen beobachten.<br />

Skizzenhaft gewinnen wir aus <strong>de</strong>n einzelnen Faktoren <strong>de</strong>r Ich-<br />

I<strong>de</strong>ntität, die wir vorne entwickelten, die folgen<strong>de</strong>n 16<br />

Funktionen von Diskriminierung, die über das<br />

Gesellschaftsmo<strong>de</strong>ll in Figur 1 miteinan<strong>de</strong>r zu verknüpfen sind.<br />

Für je<strong>de</strong> dieser Funktionen wollen wir <strong>de</strong>n Übergang in die I<strong>de</strong>en<br />

<strong>de</strong>r Universalität an<strong>de</strong>uten. Letztlich voll verständlich können sie<br />

nur nach Durcharbeitung <strong>de</strong>s letzten Teils dieser Arbeit sein.<br />

5.2.1 a) Rollentheorie<br />

75 In diesem Zusammenhang sei auf folgen<strong>de</strong> Richtlinien <strong>de</strong>r EU hingewiesen:<br />

a) Richtlinie <strong>de</strong>s Rates zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die<br />

Verwirklichung <strong>de</strong>r Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf KOM(1999)<br />

565 und b) Richtlinie 2000/43/EG <strong>de</strong>s Rates vom 29. Juni 2000 zur<br />

Anwendung <strong>de</strong>s Gleichbehandlungsgrundsatzes ohne Unterschied <strong>de</strong>r Rasse<br />

o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r ethnischen Herkunft. Dies sind im Sinne <strong>de</strong>r Grundi<strong>de</strong>en wohl erst<br />

rudimentäre Ansätze, die überdies nur für die Unionsbürger, nicht auch für die<br />

Drittstaatsangehörigen innerhalb <strong>de</strong>r EU, Geltung besitzen sollen.

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