Download gesamtes Buch: 341 S., PDF-File 2825 MB - Internetloge.de
Download gesamtes Buch: 341 S., PDF-File 2825 MB - Internetloge.de
Download gesamtes Buch: 341 S., PDF-File 2825 MB - Internetloge.de
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
316<br />
unmittelbar für die Sachgüter arbeitend thätig sein kann und soll, Der soll<br />
doch wenigstens in seinem freien geistigen Berufe arbeitsam sein, damit<br />
die An<strong>de</strong>rn, <strong>de</strong>ren vorwalten<strong>de</strong>r Beruf ein nützlicher ist, anstatt ihrer<br />
nützlichen Berufarbeit die Früchte <strong>de</strong>r geistigen freien Arbeit <strong>de</strong>r an<strong>de</strong>rn<br />
Berufstän<strong>de</strong> empfangen mögen. Es folgt also hieraus: Je<strong>de</strong>r Genoss eines<br />
Rechtsvereins o<strong>de</strong>r Staates soll arbeiten, Je<strong>de</strong>r in seinem Berufe, und nur<br />
unter dieser Bedingniss ist er rechtens befugt, auch von <strong>de</strong>n nützlichen<br />
Sachgütern seinen gebühren<strong>de</strong>n Theil zu erhalten, welche nützlichen<br />
Sachgüter durch tausendfache Arbeit erzielt wer<strong>de</strong>n müssen. Aber damit<br />
ist keineswegs behauptet, dass die Arbeit <strong>de</strong>r innere Rechtsgrund sei <strong>de</strong>s<br />
Besitzes <strong>de</strong>r Sachgüter; <strong>de</strong>nn das Recht, Sachgüter zu besitzen, ist in <strong>de</strong>r<br />
ganzen vernünftigen menschlichen Persönlichkeit eines Je<strong>de</strong>n gegrün<strong>de</strong>t,<br />
und die Bedingniss, dass ein Je<strong>de</strong>r arbeite, kommt nur weiter noch hinzu.<br />
Demnach, wer nicht arbeiten kann, d.h. von <strong>de</strong>ssen freiem Kraftgebrauch<br />
es nicht abhängt, zu arbeiten, Der darf <strong>de</strong>shalb seines Sachgüterrechts<br />
nicht verlustig gehen, also <strong>de</strong>r gebrechlich Geborene o<strong>de</strong>r gebrechlich<br />
Gewor<strong>de</strong>ne darf dadurch das Geringste nicht verlieren an seinem<br />
Sachgüterrecht, son<strong>de</strong>rn die Gesellschaft hat ihn zu verpflegen. So for<strong>de</strong>rt<br />
es das Recht, wenn es in seiner vollwesenlichen Vollendung gedacht wird.<br />
Wohl aber ist zuzugestehen, dass in noch unvollkommenen Zustän<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r<br />
menschlichen Gesellschaft die zuletzt ausgesprochene For<strong>de</strong>rung nicht<br />
vollkommen erfüllt wer<strong>de</strong>n kann. Ja selbst wer arbeiten kann, aber nicht<br />
arbeiten will, Der darf darum seines Sachgüterrechts nicht überhaupt<br />
verlustig gehen, son<strong>de</strong>rn er beweist sich alsdann in dieser Hinsicht<br />
unmündig und muss <strong>de</strong>shalb in Vormundschaft <strong>de</strong>r Gesellschaft<br />
genommen wer<strong>de</strong>n, und über ihn müssen alle die rechtlichen Folgen<br />
ergehen, welche das Unrecht nach sich zieht, damit es selbst wie<strong>de</strong>rum<br />
vernichtet und aufgehoben wer<strong>de</strong>. Ein Solcher ist zwar zu versorgen mit<br />
allen nothwendigen nützlichen Sachen, aber er ist vormundschaftlich<br />
anzuhalten, dass er sich entschliesse zu arbeiten was er vermag; und<br />
wenn er zu arbeiten nicht gelernt hat, soll er unterwiesen wer<strong>de</strong>n und es<br />
soll ihm dann eine Sphäre eines nützliches Berufs angewiesen wer<strong>de</strong>n,<br />
worin er etwas Nützliches schaffe.<br />
Dies sind die erstwesenlichen Grundbestimmnisse <strong>de</strong>s Sachgüterrechts."<br />
Wir sehen hierbei, dass es in <strong>de</strong>r Gestaltung <strong>de</strong>r Wirtschaftsprozesse,<br />
nämlich <strong>de</strong>r Produktion, <strong>de</strong>r Verteilung, <strong>de</strong>s Gebrauches und Verbrauches<br />
von Gütern, die persönliche Freiheit Einzelner o<strong>de</strong>r bestimmter<br />
gesellschaftlicher Gruppen, letztlich sogar <strong>de</strong>r Völker, <strong>de</strong>rjenigen<br />
Begrenzungen bedarf, die sich aus <strong>de</strong>n Grundsätzen <strong>de</strong>r gleichförmigen<br />
Befriedigung aller Rechtsbedürfnisse für alle und je<strong>de</strong> Rechtsperson<br />
ergeben.<br />
Dies führt uns zur Klärung <strong>de</strong>r philosophischen Frage <strong>de</strong>r Freiheit <strong>de</strong>r<br />
Rechtssphären.