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4.3 Der Kulturkonflikt: Westliche Kultur-Islam 217<br />

4.3.2.2.7.2 Politisch-national-rassistische Ebene<br />

Ein Paukenschlag waren dann die sogenannten Nürnberger Gesetze, die<br />

anlässlich <strong>de</strong>s Parteitags <strong>de</strong>r Freiheit am 15. September 1935 in Nürnberg<br />

beschlossen wur<strong>de</strong>n. Es waren dies das Reichsbürgergesetz und das Gesetz<br />

zum Schutze <strong>de</strong>s <strong>de</strong>utschen Blutes und <strong>de</strong>r <strong>de</strong>utschen Ehre. Als Reichsbürger<br />

galten nur mehr "Staatsangehörige <strong>de</strong>utschen und artverwandten Blutes".<br />

Den Ju<strong>de</strong>n war somit das Bürgerrecht aberkannt. Ebenso wur<strong>de</strong> festgelegt,<br />

wer als "Mischling ersten Gra<strong>de</strong>s" und als "Mischling zweiten Gra<strong>de</strong>s" galt.<br />

Bis Anfang 1938 war etwa ein Drittel <strong>de</strong>r 500.000 <strong>de</strong>utschen Ju<strong>de</strong>n aus<br />

Deutschland emigriert. Die verbliebenen Ju<strong>de</strong>n waren organisiert in <strong>de</strong>r<br />

"Reichsvertretung <strong>de</strong>r <strong>de</strong>utschen Ju<strong>de</strong>n", an <strong>de</strong>ren Spitze <strong>de</strong>r Oberrabbiner<br />

von Berlin, Leo Baeck, stand. Als Folge <strong>de</strong>r Okkupation Österreichs am 11.<br />

März 1938, durch die eine für <strong>de</strong>n 13. März geplante Volksbefragung<br />

verhin<strong>de</strong>rt wur<strong>de</strong>, wur<strong>de</strong>n die etwa 180.000 österreichischen Ju<strong>de</strong>n ebenfalls<br />

Opfer <strong>de</strong>r nationalsozialistischen Ju<strong>de</strong>npolitik. Die antijüdische Gangart wur<strong>de</strong><br />

zusehends verschärft.<br />

4.3.2.2.7.3 Eingriffe in die bürgerliche politische I<strong>de</strong>ntität<br />

So kam es am 17. August 1938 zur "Zweiten Verordnung zur Durchführung<br />

<strong>de</strong>s Gesetzes über die Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Familiennamen und Vornamen".<br />

Männliche Ju<strong>de</strong>n erhielten zusätzlich <strong>de</strong>n Namen Israel und weibliche <strong>de</strong>n<br />

Namen Sara.<br />

Ein weiterer Meilenstein in <strong>de</strong>r Verschärfung <strong>de</strong>r Entrechtung <strong>de</strong>r <strong>de</strong>utschen<br />

Ju<strong>de</strong>n war das Novemberprogrom. Der 17 jährige Herschel Grynspan, <strong>de</strong>ssen<br />

Eltern aus Deutschland nach Polen ausgewiesen wur<strong>de</strong>n, erschoss in Paris <strong>de</strong>n<br />

<strong>de</strong>utschen Gesandtschaftsrat Ernst von Rath am 7. November 1938.<br />

Daraufhin wur<strong>de</strong> ein Progrom organisiert, bei <strong>de</strong>m fast alle Synagogen <strong>de</strong>s<br />

Deutschen Reichs in Brand gesetzt wur<strong>de</strong>n. Jüdische Geschäfte und<br />

Wohnungen wur<strong>de</strong>n zerstört und nahezu 100 Ju<strong>de</strong>n ermor<strong>de</strong>t o<strong>de</strong>r schwer<br />

verletzt.<br />

4.3.2.2.7.3.1 Wirtschaftliche Ebene<br />

Am 14. November erschien im Reichsgesetzblatt die "Verordnung über eine<br />

Sühneleistung <strong>de</strong>r Ju<strong>de</strong>n <strong>de</strong>utscher Staatsangehörigigkeit" vom 12. November<br />

1938. Die Höhe dieser Sühneleistung betrug eine Milliar<strong>de</strong> Reichsmark. Am<br />

30. November 1938 wur<strong>de</strong> <strong>de</strong>n jüdischen Rechtsanwälten die Gerichtspraxis<br />

entzogen, nach<strong>de</strong>m die Ärzte ihre Approbation schon am 30. September<br />

verloren hatten. Als "jüdische Krankenbehandler" durften sie nur mehr<br />

jüdische Patienten versorgen. Ebenso wur<strong>de</strong> Ju<strong>de</strong>n schon seit <strong>de</strong>m Sommer<br />

1938 das Betreten öffentlicher Parkanlagen verboten. Die Bänke erhielten die<br />

Aufschrift "Nur für Arier".

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