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7.26 Soziale Gleichheit – persönliche Freiheit – Wirtschaftsgesetze 315<br />

nützlicher Sachen enthält niemals mehr als das Recht zum Gebrauch und<br />

Verbrauch, um durch die Bedingnisse <strong>de</strong>s Lebens, die an <strong>de</strong>n Sachen<br />

selbst haften, das Leben selbst zu för<strong>de</strong>rn. Insbeson<strong>de</strong>re fin<strong>de</strong>t in dieser<br />

Hinsicht die rechtliche Sorge statt, dass die äussern Sachgüter nicht<br />

angewandt wer<strong>de</strong>n, um zu Unrecht zu verleiten, o<strong>de</strong>r um das Unrecht<br />

durchzusetzen. Denn wir haben oben gefun<strong>de</strong>n, dass ein endlicher Mensch<br />

<strong>de</strong>n an<strong>de</strong>rn durch äussere Mittel anreizen und verführen kann, das<br />

Unrecht zu wollen und zu thun.<br />

Ferner, alle nützlichen Sachgüter, mögen sie nun freiwillige Gaben <strong>de</strong>r<br />

Natur sein, o<strong>de</strong>r mögen sie durch künstliche Bearbeitung zu nützlichen<br />

Sachgütern erhoben wor<strong>de</strong>n sein, alle Gaben <strong>de</strong>s Glücks und alle<br />

Verneinungen <strong>de</strong>s Unglücks gehören eigentlich an sich Allen, die auf<br />

<strong>de</strong>mselben Rechtsgebiet zum gemeinsamen Rechtsleben vereint sind. 105<br />

Daher fin<strong>de</strong>t die Rechtsbefugniss statt, gesellschaftlich dafür zu sorgen,<br />

dass alle vorhan<strong>de</strong>nen Sachgüter erhalten wer<strong>de</strong>n, dass alle Gaben <strong>de</strong>s<br />

Glücks und alle freiwilligen Gaben <strong>de</strong>r Natur aufgesammelt und<br />

aufbewahrt und zweckmässig verwandt wer<strong>de</strong>n, und dass alles Unglück<br />

welches an Sachgütern sich begibt, z. B. aller Naturscha<strong>de</strong>, so viel wie<br />

möglich verhin<strong>de</strong>rt und vermie<strong>de</strong>n, wenn er aber eintritt, nicht <strong>de</strong>n<br />

Einzelnen zugewandt wer<strong>de</strong>, son<strong>de</strong>rn dass aller Scha<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Unglücks als<br />

ein gemeinsames Unglück rechtens angesehen und unter alle Mitglie<strong>de</strong>r<br />

<strong>de</strong>r Gesellschaft gleichförmig ausgetheilt wer<strong>de</strong>.<br />

Endlich ergibt sich auch noch folgen<strong>de</strong>r Rechtsgrundsatz: die Sachgüter<br />

selbst können nur durch freie Arbeit gesammelt, gewonnen, erzeugt,<br />

aufbewahrt, bearbeitet und zugetheilt wer<strong>de</strong>n. Sie for<strong>de</strong>rn also Arbeit, und<br />

zwar ein organisches Ganzes von Arbeit, geordnet nach <strong>de</strong>m Organismus<br />

<strong>de</strong>r Gewerbe und Gewerke. 106 Mithin sind Alle befugt von Je<strong>de</strong>m zu<br />

for<strong>de</strong>rn, dass Je<strong>de</strong>r auch seinen gehörigen Antheil Arbeit für die Sachgüter<br />

beitrage, welche For<strong>de</strong>rung wegen <strong>de</strong>s Organismus <strong>de</strong>s Berufs noch<br />

folgen<strong>de</strong> Weiterbestimmniss empfängt. Wer vermöge seines Berufs nicht<br />

105 Zitat aus Nebenaufzeichnungen: "Das Sachgüterrecht <strong>de</strong>r Menschheit geht auf alle<br />

Sachgüter dieser Er<strong>de</strong>; hier gilt die For<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r gleichförmigen Vertheilung <strong>de</strong>r<br />

Menschheit über die Er<strong>de</strong> und <strong>de</strong>r Güter <strong>de</strong>r Er<strong>de</strong> über die Menschheit; und die höhere<br />

For<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r organischen Vollendung <strong>de</strong>s ganzen Lebens <strong>de</strong>r Er<strong>de</strong> und aller Gebil<strong>de</strong> –<br />

Culturrecht – <strong>de</strong>r Er<strong>de</strong>."<br />

106 Zitat aus Nebenaufzeichnungen: "Die Arbeit für nützliche Sachgüter ist ein Gliedbau,<br />

<strong>de</strong>r in seinen Glie<strong>de</strong>rn und Stufen <strong>de</strong>m Gliedbau <strong>de</strong>r Sachgüter entspricht, und <strong>de</strong>ssen<br />

Stufen an E<strong>de</strong>lheit aufsteigen je höhere und reichere Verstan<strong>de</strong>s- und Vernunftbildung<br />

und je mehr Freiheit zu <strong>de</strong>r Arbeit erfor<strong>de</strong>rt wird (je mehr die Künste Freikünste – artes<br />

liberales – wer<strong>de</strong>n) und je reiner und freier an <strong>de</strong>n Werken die Schönheit hervortritt. Je<br />

niedriger die Stufe einer Berufsarbeit ist, <strong>de</strong>sto mehr macht solche <strong>de</strong>m geist- und<br />

gemüthgebil<strong>de</strong>ten Menschen Langweile und <strong>de</strong>sto peinlicher wird sie ihm. Daher ist es<br />

eine höhere Rechtsaufgabe, die Zeit zu nie<strong>de</strong>rn Berufsarbeiten immer mehr und immer<br />

Mehren zu sparen, sowohl dadurch dass Mässigkeit bei Gleichförmigkeit <strong>de</strong>r Vertheilung<br />

obwalte, als auch insbeson<strong>de</strong>re dadurch, dass je<strong>de</strong> Arbeit für nützliche Sachgüter<br />

ertragsamer wird, während sie immer weniger und immer edlere Hülfe <strong>de</strong>r Menschenkraft<br />

erfor-<strong>de</strong>rt. (Vgl. hierüber die schöne Stelle Wronsky´s in <strong>de</strong>r Introduction au Sphinx,<br />

1818, p. 16 u. 17.) Daher ist die Ausbildung je<strong>de</strong>r nützlicher Kunst mittelbar ein Gewinn<br />

für <strong>de</strong>n ganzwesenlichen, gottähnlichen Lebenzweck <strong>de</strong>r Menschheit."

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