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Marina Brandtner Diskursverweigerung und Gewalt

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Bewerbende konnten von einem Ausschuss angenommen oder abgelehnt werden.<br />

Als Gr<strong>und</strong>voraussetzung für eine Aufnahme in den Verband musste man eine<br />

„gut beleum<strong>und</strong>ete Person deutscher Volkszugehörigkeit“ sein.<br />

• Bei einer jährlichen Hauptversammlung entschied die einfache Mehrheit entweder<br />

durch Handheben oder schriftlich über sämtliche Beschlüsse.<br />

Die Ziele des Heimatschutzverbandes Steiermark können unter folgenden Gesichtspunkten<br />

zusammengefasst werden:<br />

• Deutschnational: Zusammenfassung der „heimattreuen“ Bevölkerung zu einem<br />

„kraftvollen nationalen Willen“. Vertiefung der Heimatliebe <strong>und</strong> „Hebung des<br />

deutschen Volksbewußtseins“. Das „Alpenvolk“ kann nur durch den Zusammenschluß<br />

aller deutschen Stämme zu einem großen deutschen Vaterland seinen<br />

nationalen Besitz verteidigen.<br />

• Überparteilich-völkisch: Der Verband ist eine „unabhängige private, nicht militärische<br />

Einrichtung zum Wohle des Volksganzen“. Er besteht auf die „Einhaltung<br />

eines überparteilichen Standpunktes“ <strong>und</strong> vereint die ganze Bevölkerung „ohne<br />

Unterschied der Klassen <strong>und</strong> Parteien“.<br />

• Für Recht <strong>und</strong> Ordnung: Sicherung der gesetzlich festgelegten Staatsform <strong>und</strong><br />

Unterstützung der Behörden <strong>und</strong> deren Organe durch Hilfeleistung bei Gefahren<br />

für Sicherheit <strong>und</strong> Ordnung <strong>und</strong> vor ungesetzlichen Eingriffen gegen Personen,<br />

Arbeit <strong>und</strong> Eigentum.<br />

• Autoritär: Unterstützung bei der Schaffung einer „starken <strong>und</strong> unparteiischen<br />

Staatsgewalt“.<br />

• Antimarxistisch: Kampf gegen die „Vorherrschaft einer Klasse“.<br />

• Gemeinnützig: Hilfeleistung bei Elementarereignissen. Pflege des kameradschaftlichen<br />

Geistes.<br />

Ein Vergleich dieser frühen Satzungen mit den am 27. Februar 1933 eingereichten<br />

<strong>und</strong> am 1. März 1933 behördlich genehmigten Satzungen ergibt eine deutliche<br />

Abkehr von demokratischen Formen zugunsten des Führerprinzips <strong>und</strong> die erstmalige<br />

Verankerung des Antisemitismus gemäß den Forderungen des Korneuburger<br />

Programms <strong>und</strong> der Kammerhofer’schen Gr<strong>und</strong>sätze. Als Beispiele dienen die<br />

Judenburger Ortsgruppe des Heimatschutzverbandes Steiermark, die im August 1927<br />

gegründet <strong>und</strong> im April 1933 um eine Vereinsumbildung bei der Behörde ansuchte,<br />

sowie der „Heimatschutzverband Steiermark Kreis-Leoben“, der von dem Betriebsleiter<br />

des Schutzengel-Schachtes im Kohlerevier Seegraben, Ing. Löffler, im April<br />

1933 gegründet wurde. 425 Jene Ansuchen wurden noch vor dem am 22. April 1933<br />

zwischen dem Steirischen Heimatschutz <strong>und</strong> der NSDAP vereinbarten „Liezener<br />

Abkommen“ gestellt. Die geltende Wahlordnung wurde verworfen <strong>und</strong> durch eine<br />

scheindemokratische ersetzt. Das Wahlrecht der Mitglieder sollte sich nunmehr auf<br />

425 StLA L.Reg. Gr.206: J-044 (1933):„HSV Judenburg“); StLA L.Reg.Gr.206: Le-066 (1933): „HSV<br />

Kreis-Leoben“.

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