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Marina Brandtner Diskursverweigerung und Gewalt

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die Wahl von Ausschüssen beschränken, die einem übergeordneten Gremium (dem<br />

Landesführer) einen Zweiervorschlag zwecks Ernennung des Ortsgruppenführers<br />

zu erstatten hatten. Der Landesführer ernannte dann den Ortsgruppenführer, der<br />

seine Stellvertreter <strong>und</strong> Mitarbeiter wiederum selbst bestimmte. Jene Personen hatten<br />

selbstverständlich langjährige Mitglieder <strong>und</strong> loyale Diener der Bewegung zu sein.<br />

Der Ortsgruppenführung wurde eine bloß beratende Funktion zugebilligt; in allen<br />

Fällen hatte der Ortsgruppenführer zu entscheiden. Auch die Gau- <strong>und</strong> Kreisführer<br />

sollten aus einem Zweiervorschlag vom Landesführer erwählt werden <strong>und</strong> waren ihm<br />

allein verantwortlich. Allerdings wurde auf höchster Ebene eine Sicherung gegen die<br />

Allmacht des Landesführers eingebaut. Die Kreisführer konnten den Landesführer<br />

gegebenenfalls stürzen, wenn ihm die Mehrheit das Vertrauen entzog.<br />

Die Statuten von 1933 ergänzen jene, die außer Kraft traten, in folgenden Punkten:<br />

• Führerprinzip als Ergänzung zur deutschnational-völkischen Bekenntnis: Der Verband<br />

ist eine freiwillige, unabhängige <strong>und</strong> gemeinnützige Einrichtung, der auf dem<br />

Führergedanken aufgebaut ist <strong>und</strong> für das Wohl des Volksganzen eintritt. Eine<br />

weitere Forderung war die „körperliche <strong>und</strong> geistige“ Erziehung der Jugend „zur<br />

Volksgemeinschaft“.<br />

• Ablehnung der parlamentarischen Demokratie: Der Verband vertritt in seiner<br />

Organisation strengstens die Auffassung, das Parteiensystem abzulehnen (…).<br />

• Bekenntnis zum Ständestaat: Der Passus betreffend die Sicherung der gesetzlich<br />

festgelegten Staatsform wurde gestrichen <strong>und</strong> stattdessen die Förderung aller<br />

jener Bestrebungen, die auf die Wahrnehmungen der Lebensinteressen der einzelnen<br />

Stände, den Ausgleich ständischer Gegensätze <strong>und</strong> auf den ständischen<br />

Aufbau unseres Staatswesens hinzielen als Ziel genannt.<br />

• Bekenntnis zum Christentum <strong>und</strong> „arischer Abstammung“: Der Verband steht<br />

auf dem Standpunkte des Christentums <strong>und</strong> bekämpft die Gottlosigkeit. Aufgenommen<br />

wurden nur Mitglieder der „deutschen Volkszugehörigkeit arischer<br />

Abstammung“.<br />

• Wahrung der Verbandsunabhängigkeit: Bereits in den „alten“ Statuten wurde<br />

bestimmt, dass ein Verbandsverhältnis mit einer ähnlichen Organisation erfolgen<br />

dürfe; neu hinzugefügt wurde der Passus: wobei jedoch die Unabhängigkeit des<br />

Verbandes nicht aufgegeben werden darf.<br />

In der Absicht der NSDAP den Wind aus den Segeln zu nehmen, passte sich der<br />

Steirische Heimatschutz immer enger an die ideologischen Inhalte der Nazi-Partei,<br />

in einer Art Konkurrenz-Faschismus, an. Was am Ende des Tages vom originären<br />

Wesen des Steirischen Heimatschutzes übrig blieb, war zweifelsohne sein Bekenntnis<br />

zum „revolutionären Weg“ einer gewaltsamen Machtergreifung.<br />

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