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Marina Brandtner Diskursverweigerung und Gewalt

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der Umgebung von Bruck <strong>und</strong> Leoben von Koloman Wallisch „geschürt <strong>und</strong> geleitet“<br />

wurden. Bei Hausdurchsuchungen in Eggenberg fielen aufschlussreiche Informationen<br />

über die Untergr<strong>und</strong>tätigkeit des Schutzb<strong>und</strong>es in die Hand der Behörde.<br />

Demnach war es sofort nach Auflösung des „Resch“ zu einer Neuordnung, zunächst<br />

als Parteiordner, dann als „P.A.“ (Propagandaabteilung) gekommen. Die Zugehörigkeit<br />

der „alten“ Mitglieder zur neuen Organisation wurde durch ein ausgeklügeltes<br />

Abonnentensystem für das Parteiblatt „Der Pfeil“ aufrechterhalten. 236 Im Jänner<br />

1934 meldete das Gendarmeriepostenkommando Bruck an der Mur dem Sicherheitsdirektor,<br />

dass die radikalen Sozialisten den Entschluss zum baldigen „Umsturz“<br />

gefasst haben sollen. Die von ihnen „hinter dem Rücken ihrer Führer“ ausgearbeiteten<br />

Pläne seien so gut wie fertig. Ausgangspunkt des Aufstandes sollte die Brucker<br />

Gendarmeriekaserne sein, die „in die Luft gesprengt“ werden sollte, um die darin<br />

befindlichen Gendarmen „unschädlich zu machen“. Mit den eigenen Leuten wollte<br />

man ebenso wenig zimperlich umgehen:<br />

Alle dem Arbeiterstande angehörigen wehrfähigen Männer werden von den<br />

Terrorgruppen, die dazu bestimmt sind, aus ihren Wohnungen geholt, um am<br />

Umsturze mitzuwirken. Der sich aber weigern sollte, ist sogleich zu erschiessen.<br />

Die Arbeiterschaft sei bereit, jeden Moment loszuschlagen. Nur werde noch das<br />

Ergebnis der gegenwärtig geführten Verhandlungen abgewartet <strong>und</strong> wenn dies<br />

wiederum ergebnislos sein wird, dann wird losgeschlagen werden. 237<br />

4.1.5 Das Verbot der Partei <strong>und</strong> dessen unmittelbare Folgen<br />

Die durch die Regierung Dollfuß ab März 1933 betriebene Demontage der demokratischen<br />

Einrichtungen auf B<strong>und</strong>esebene hatte keine sofortigen Auswirkungen auf<br />

die Landesparlamente <strong>und</strong> -regierungen. Auch in der Steiermark arbeiteten Landtag<br />

<strong>und</strong> Landesregierung weiter bis zum Tag des Erlasses der neuen, ständischen Landesverfassung<br />

am 31. Oktober 1934. 238 Zuvor war der Landtag jedoch bereits in einem<br />

Zeitraum von etwa neun Monaten, zwischen Mai 1933 <strong>und</strong> Februar 1934, praktisch<br />

„ausgehungert“ worden. In dieser Zeit fielen die KPÖ, die NSDAP <strong>und</strong> der mit ihr<br />

verbündete Steirische Heimatschutz sowie die SDAPÖ dem jeweiligen Verbot der<br />

Regierung zum Opfer. Sämtliche Mandate der verbotenen KPÖ 239 <strong>und</strong> NSDAP, sowie<br />

jene des Heimatblocks wurden im Landtag, auch mit den Stimmen der Sozialdemokraten,<br />

am 29. Juli 1933 per Verfassungsgesetz ruhend gestellt. Ein Abgeordneter<br />

236 StLA ZGS (BKA)K.81/8 (Fol.603–612): Bericht d. LGK v.19.9.1933.<br />

237 StLA ZGS (BKA) K.85/12 (Fol.1222–1253): Lagebericht V/Jänner 1934.<br />

238 Karner, Steiermark, S. 156.<br />

239 Im Unterschied zu der NSDAP <strong>und</strong> zum Heimatschutz, denen sowohl politische Betätigung als<br />

auch Bildung von Parteiorganisation verboten waren, wurde der KPÖ lediglich „jede Betätigung“<br />

untersagt: BGBl 200/1933/63/526 (30.5.1933) http://alex.onb.ac.at/cgi-content/anno-plus?aid=bg<br />

b&datum=19330004&seite=00000526, 18.12.2009; BGBl 240/1933/74/569 (20.6.1933) http://alex.<br />

onb.ac.at/cgi-content/anno-plus?aid=bgb&datum=19330004&seite=00000569, 18.12.2009.<br />

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