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Marina Brandtner Diskursverweigerung und Gewalt

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166<br />

gewerteten Ortsgruppen befanden sich 14 in der obersteirischen Industrieregion, von<br />

denen gleich acht die vorderen Plätze belegten. Nach Angaben des Blattes erforderte<br />

der „starke Aufschwung“ der Bewegung erstmals eine Unterteilung des Gaues in<br />

Gerichtsbezirke, für deren organisatorische <strong>und</strong> propagandistische Betreuung die<br />

ihnen zugeteilten Bezirksleiter, die den Ortsgruppenleitern vorgesetzt waren, verantwortlich<br />

zeichneten. Im Jänner 1933 wurde der Leobener Vizebürgermeister Karl<br />

Cerha, der 1926 die Leitung des neugebildeten Kreises Leoben übernommen hatte,<br />

zum Bezirksleiter der NSDAP ernannt. 509 Gemäß einem Landesgesetz aus dem Jahr<br />

1924 stand der Partei in den Bezirksvertretungen Leoben, Judenburg, Knittelfeld <strong>und</strong><br />

Schladming je ein Vertreter zu. Anfang 1931 wurde Gemeinderat Karl Scharitzer<br />

aus Trofaiach in die Bezirksvertretung Leoben entsendet. 510 Dieser wurde im Juni<br />

1932 aufgr<strong>und</strong> seines politischen „Aufstieges“ zum Gauleiter von Salzburg durch den<br />

Obmann der Ortsgruppe Leoben-Donawitz, Hans Rindler, ersetzt. 511<br />

Obwohl die Bildung von einigen wenigen Organisationen der NSDAP amtlich<br />

nachweisbar ist, 512 geht aus einem 1931 herausgegebenen „Leitfaden zur Gründung<br />

neuer Ortsgruppen“ der NSDAP Hitlerbewegung Gau Steiermark hervor, dass die<br />

Gründung einer Ortsgruppe nicht behördlich gemeldet werden müsse, weil eine<br />

Ortsgruppe kein Verein sei. Demnach bestand eine Ortsgruppe aus dem Ortsgruppenleiter,<br />

dem Kassen-, Propaganda- <strong>und</strong> dem Schriftwart. Dazu kamen „Vertrauensmänner“<br />

aus jenen Orten, die noch über keine eigene Ortsgruppe verfügten.<br />

Im Leitfaden wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Funktionäre nicht<br />

gewählt, sondern vom Ortsgruppenleiter ernannt <strong>und</strong> vom Bezirksleiter bestätigt<br />

werden mussten. Eine Ortsgruppe konnte gegründet werden, sobald sich etwa 15<br />

„Parteigenossen“ in einem Ort zusammenfanden. Oberste Bedingung dafür war<br />

das Vorhandensein eines „zur Führung geeigneten Parteigenossen“, der für die<br />

Weiterentwicklung der Ortsgruppe zu sorgen hatte. Eine weitere wichtige Voraussetzung<br />

war die finanzielle Selbsterhaltung der Organisation. Für die Gründung<br />

einer Ortsgruppe galt daher das eherne Prinzip: Keine Ortsgruppengründung ohne<br />

Aufbringung entsprechender finanzieller Mittel. Ebenso musste jede Ortsgruppe für<br />

Propagandamaßnahmen selbst aufkommen, denn die Parteizentrale sprang nur in<br />

äußersten Ausnahmefällen in die Bresche. Geldmittel flossen in Form einer einmaligen<br />

Aufnahmegebühr (S 1.50) plus Werbebeitrag (S 0.50) pro Person sowie der<br />

monatlichen Mitgliedsbeiträge (S 1.30 für Erwerbstätige <strong>und</strong> S 0.70 für Erwerbslose)<br />

in die Kasse der Landesleitung ein, die davon monatlich S 0.93 pro Kopf <strong>und</strong> Nase,<br />

ob erwerbstätig oder nicht, kassierte. Die Ortsgruppen selbst durften von den Mitgliedsbeiträgen<br />

nur den Rest einbehalten, der je nach Zahl der arbeitslosen Partei-<br />

509 Steirische Gaunachrichten der NSDAP (31.1.1933) S. 4; Freudenthaler, „Eisen auf immerdar!“ Bd.2,<br />

S. 12.<br />

510 Steirische Gaunachrichten der NSDAP (23.1.1931) S. 2–5.<br />

511 Steirische Gaunachrichten der NSDAP (17.6.1932) S. 3; StLA BV Leoben K.96.<br />

512 StLA L.Reg. Gr.206 Index (1926–1928; 1929–1931): wie beispielsweise der „Verband der Nationalsozialistischen<br />

Lehrerschaft in Steiermark“ in Bruck an der Mur im Juni 1930, die Trofaiacher OG<br />

der „Vereinigung der nationalsozialistischen Jugend Österreichs“ im August 1926 sowie der OG<br />

Donawitz in 1927.

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