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Verfahrensübersicht zu § 363 Abs. 2 AO - Beim BFH ... - Der Betrieb

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1. Werden vom Anwendungsbereich der Kapitalverkehrsfreiheit (Artikel 56 des<br />

Vertrages <strong>zu</strong>r Gründung der Europäischen Gemeinschaft) Sachspenden des<br />

Angehörigen eines Mitgliedstaats in Form von Gegenständen des täglichen<br />

Gebrauchs an Einrichtungen, die ihren Sitz in einem anderen Mitgliedstaat haben<br />

und die nach dem Recht ihres Mitgliedstaats als gemeinnützig anerkannt sind,<br />

umfasst?<br />

2. Falls die Frage <strong>zu</strong> 1. bejaht wird:<br />

Widerspricht es – unter Berücksichtigung der Verpflichtung der Finanzbehörde<br />

<strong>zu</strong>r Verifikation von Erklärungen des Stpfl. und des Grundsatzes der<br />

Verhältnismäßigkeit (Artikel 5 Satz 3 des Vertrages <strong>zu</strong>r Gründung der<br />

Europäischen Gemeinschaft) – der Kapitalverkehrsfreiheit (Artikel 56 des<br />

Vertrages <strong>zu</strong>r Gründung der Europäischen Gemeinschaft), wenn nach dem Recht<br />

eines Mitgliedstaats Spenden an gemeinnützige Einrichtungen nur dann<br />

steuerbegünstigt sind, wenn Letztere in diesem Mitgliedstaat ansässig sind?<br />

3. Falls die Frage <strong>zu</strong> 2. bejaht wird:<br />

Begründet die Richtlinie 77/799/EWG eine Pflicht der Finanzbehörde eines<br />

Mitgliedstaats, <strong>zu</strong>r Aufklärung eines Sachverhalts, der in einem anderen<br />

Mitgliedstaat verwirklicht wurde, die Hilfe der Verwaltungsbehörden des anderen<br />

Mitgliedstaats in Anspruch <strong>zu</strong> nehmen, oder kann der Stpfl. darauf verwiesen<br />

werden, dass er nach dem Verfahrensrecht seines Mitgliedstaats bei<br />

Auslandssachverhalten die Feststellungslast (objektive Beweislast) trägt?<br />

3. Rechtssache C-35/08 (ABlEU 2008 Nr. C 92 S. 15)<br />

Verlust aus der Vermietung einer geerbten Auslandsimmobilie – Ab<strong>zu</strong>gsverbot bei der<br />

ESt – Beschränkung der degressiven AfA auf Inlandsimmobilien<br />

Vorabentscheidungsersuchen des FG Baden-Württemberg, Stuttgart, durch<br />

Ausset<strong>zu</strong>ngs- und Vorlagebeschluss vom 22. 1. 2008 - 6 K 234/07 <strong>zu</strong> den<br />

Vorlagefragen:<br />

1. a) Widerspricht es Art. 56 EGV, wenn eine in Deutschland unbeschränkt<br />

steuerpflichtige natürliche Person Verluste aus Vermietung und Verpachtung aus<br />

einer in einem anderen EU-Mitgliedstaat belegenen Immobilie bei der<br />

Einkommensermittlung in Deutschland im Verlustentstehungsjahr — im<br />

Gegensatz <strong>zu</strong> dem Verlust aus einer Inlandsimmobilie — nicht abziehen kann?<br />

b) Spielt es dabei eine Rolle, ob die natürliche Person die Immobilieninvestition<br />

selbst vorgenommen hat, oder ist ein Verstoß auch <strong>zu</strong> bejahen, wenn die<br />

natürliche Person im Wege der Erbfolge Eigentümer der im anderen<br />

Mitgliedstaat belegenen Immobilie geworden ist?<br />

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