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Verfahrensübersicht zu § 363 Abs. 2 AO - Beim BFH ... - Der Betrieb

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der Zusatzabgabe über die Zielset<strong>zu</strong>ng einer gemeinsamen Marktorganisation<br />

hinausgeht, weil sie für den Durchschnitt der italienischen Landwirte dauerhaft <strong>zu</strong><br />

niedriger Produktivität, niedrigen Einkünften und der Notwendigkeit ständiger<br />

öffentlicher Unterstüt<strong>zu</strong>ng führt?<br />

-----<br />

(1) ABl. L 270 S. 123.<br />

B. RINDFLEISCH<br />

Rechtssache C-375/08 (ABlEU 2008 Nr. C 327 S. 7)<br />

Vorabentscheidungsersuchen des Tribunale di Treviso (Italien), eingereicht am<br />

18. 8. 2008 <strong>zu</strong> der Vorlagefrage:<br />

Setzt die Gewährung von finanzieller Unterstüt<strong>zu</strong>ng für die Nut<strong>zu</strong>ng von<br />

Futterflächen nach dem Gemeinschaftsrecht und insbesondere nach der Verordnung<br />

(EG) Nr. 1254/1999 (1) über die gemeinsame Marktorganisation für Rindfleisch einen<br />

Eigentumstitel oder einen anderen gültigen Rechtstitel voraus, der <strong>zu</strong>r Nut<strong>zu</strong>ng<br />

dieser Fläche berechtigt?<br />

-----<br />

(1) ABl. L 160 S. 21.<br />

C. ZUCKER<br />

1. Rechtssache C-560/07 (ABlEU 2008 Nr. C 64 S. 20)<br />

Vorabentscheidungsersuchen des Tallinna Halduskohus (Republik Estland)<br />

eingereicht am 18. 12. 2007 <strong>zu</strong> den Vorlagefragen:<br />

1. Verwehrt es das Recht der Europäischen Union, insbesondere Art. 6 <strong>Abs</strong>.°1 der<br />

Verordnung (EG) Nr. 60/2004 (1) der Kommission i. V. mit Erwägungsgrund 3 der<br />

Verordnung (EG) Nr. 832/2005 (2) der Kommission sowie Art. 4 <strong>Abs</strong>.°1 und 2 der<br />

Verordnung (EG) Nr. 1972/2003 (3) der Kommission, den Umfang des<br />

überschüssigen Lagerbestands eines Marktteilnehmers so fest<strong>zu</strong>stellen, dass<br />

automatisch von dem überschüssigen [sic] Lagerbestand (als<br />

Übergangsbestand) der um den Faktor 1,2 erhöhte durchschnittliche<br />

Lagerbestand des Marktteilnehmers am 1. 5. der letzten — nicht mehr als vier —<br />

Tätigkeitsjahre vor dem 1. 5. 2004 abgezogen wird?<br />

Wenn die Frage <strong>zu</strong> bejahen ist, fiele dann die Antwort anders aus, wenn bei der<br />

Bestimmung des Umfangs des Übergangsbestands und des überschüssigen<br />

Lagerbestands auch ein Anstieg des Erzeugungs-, Verarbeitungs- oder<br />

Verkaufsvolumens des Marktteilnehmers, die Zeit für das Ausreifen des<br />

entsprechenden landwirtschaftlichen Erzeugnisses, die Zeit der Bildung der<br />

Lagerbestände sowie andere, von dem Marktteilnehmer unabhängige Umstände<br />

berücksichtigt werden können?<br />

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