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Verfahrensübersicht zu § 363 Abs. 2 AO - Beim BFH ... - Der Betrieb

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II) Schreibt das Gemeinschaftsrecht vor, dass den Stpfl. das Abrunden eines<br />

Mehrwertsteuerbetrags <strong>zu</strong> gestatten ist, der einen Bruchteil der kleinsten<br />

verfügbaren Währungseinheit umfasst?<br />

3. Auf welcher Ebene muss bei einem Verkaufspreis, in dem die Mehrwertsteuer<br />

enthalten ist, nach dem Gemeinschaftsrecht bei der Berechnung der geschuldeten<br />

Mehrwertsteuer abgerundet werden: auf der Ebene jedes einzelnen Stücks, jeder<br />

einzelnen Warengattung, jeder einzelnen Lieferung (wenn ein Korb mehrere<br />

Lieferungen umfasst), jedes Gesamtbetrags eines Umsatzes/Korbs, jedes<br />

Mehrwertsteuer-Abrechnungszeitraums oder auf einer sonstigen Ebene?<br />

4. Sind für die Beantwortung einer der Fragen die gemeinschaftsrechtlichen<br />

Grundsätze der Gleichbehandlung und der steuerlichen Neutralität maßgeblich,<br />

insbesondere unter Berücksichtigung des Zugeständnisses der <strong>zu</strong>ständigen<br />

Steuerbehörden im Vereinigten Königreich, dass nur bestimmte Unternehmen die<br />

ab<strong>zu</strong>rechnenden Mehrwertsteuerbeträge abrunden dürfen?<br />

-----<br />

(1) Erste Richtlinie 67/227/EWG des Rates vom 11. 4. 1967 <strong>zu</strong>r Harmonisierung der<br />

Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die USt (ABl. L 71 S. 1301).<br />

(2) Sechste Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17. 5. 1977 <strong>zu</strong>r Harmonisierung der<br />

Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern — Gemeinsames<br />

Mehrwertsteuersystem: einheitliche steuerpflichtige Bemessungsgrundlage (ABl. L 145 S. 1).<br />

3. Rechtssache C-357/07 (ABlEU 2007 Nr. C 247 S. 12)<br />

Mehrwertsteuerbefreiung für von „öffentlichen Posteinrichtungen“ erbrachte<br />

Dienstleistungen<br />

Vorabentscheidungsersuchen des High Court of Justice (England & Wales), Queen's<br />

Bench Division (Administrative Court) eingereicht am 31 .7. 2007 <strong>zu</strong> den<br />

Vorlagefragen:<br />

1. a) Wie ist der Begriff „öffentliche Posteinrichtungen“ in Art. 13 Teil A <strong>Abs</strong>.°1<br />

Buchst. a der Sechsten Richtlinie (Richtlinie 77/388/EWG) (1) (jetzt Art. 132<br />

<strong>Abs</strong>.°1 Buchst. a der Richtlinie 2006/112 (2)) aus<strong>zu</strong>legen?<br />

b) Ist es für die Auslegung dieses Begriffs erheblich, dass Postdienste in einem<br />

Mitgliedstaat liberalisiert worden sind, dass es keine reservierten Dienste i. S.<br />

der Richtlinie 97/67/EG (3) des Rates in der geänderten Fassung gibt und dass<br />

es einen benannten Anbieter von Universaldienstleistungen gibt, der der<br />

Kommission nach Maßgabe der genannten Richtlinie notifiziert worden ist (wie<br />

Royal Mail im Vereinigten Königreich)?<br />

c) Erstreckt sich bei einem Sachverhalt, wie er dem vorliegenden Verfahren<br />

<strong>zu</strong>grunde liegt (der oben unter b) dargestellt wurde), der Begriff<br />

I) auf den einzigen benannten Anbieter von Universaldienstleistungen (wie Roy-<br />

al Mail im Vereinigten Königreich) oder<br />

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