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Verfahrensübersicht zu § 363 Abs. 2 AO - Beim BFH ... - Der Betrieb

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3. Rechtssache C-311/08 (ABlEU 2008 Nr. C 260 S. 5)<br />

Besteuerung der unentgeltlichen oder außergewöhnlichen Vorteilsgewährung durch eine in<br />

Belgien niedergelassene Gesellschaft an eine unmittelbar oder mittelbar verflochtene, im EU-<br />

Ausland ansässige Gesellschaft<br />

Vorabentscheidungsersuchen des Tribunal de Première Instance de Mons (Belgien),<br />

eingereicht am 14 .7. 2008 <strong>zu</strong> den Vorlagefragen:<br />

1. Stehen Art. 43 EG i. V. mit Art. 48 EG und ggf. Art. 12 EG Rechtsvorschriften<br />

eines Mitgliedstaats entgegen, die wie die im vorliegenden Fall streitigen <strong>zu</strong>r<br />

Besteuerung eines außergewöhnlichen oder unentgeltlichen Vorteils bei einer<br />

gebietsansässigen belgischen Gesellschaft führen, die diesen Vorteil einer in einem<br />

anderen Mitgliedstaat niedergelassenen und mit ihr unmittelbar oder mittelbar<br />

verflochtenen Gesellschaft gewährt hat, obwohl die gebietsansässige belgische<br />

Gesellschaft unter gleichen Vorausset<strong>zu</strong>ngen nicht bezüglich eines<br />

außergewöhnlichen oder unentgeltlichen Vorteils besteuert werden kann, wenn sie<br />

diesen Vorteil einer anderen in Belgien niedergelassenen Gesellschaft gewährt hat,<br />

mit der sie unmittelbar oder mittelbar verflochten ist?<br />

2. Stehen Art. 56 EG i. V. mit Art. 48 EG und ggf. Art. 12 EG Rechtsvorschriften<br />

eines Mitgliedstaats entgegen, die wie die im vorliegenden Fall streitigen <strong>zu</strong>r<br />

Besteuerung eines außergewöhnlichen oder unentgeltlichen Vorteils bei einer<br />

gebietsansässigen belgischen Gesellschaft führen, die diesen Vorteil einer in einem<br />

anderen Mitgliedstaat niedergelassenen und mit ihr unmittelbar oder mittelbar<br />

verflochtenen Gesellschaft gewährt hat, obwohl die gebietsansässige belgische<br />

Gesellschaft unter gleichen Vorausset<strong>zu</strong>ngen nicht bezüglich eines<br />

außergewöhnlichen oder unentgeltlichen Vorteils besteuert werden kann, wenn sie<br />

diesen Vorteil<br />

einer anderen in Belgien niedergelassenen Gesellschaft gewährt hat, mit der sie<br />

unmittelbar oder mittelbar verflochten ist?<br />

B. Bundesrepublik Deutschland<br />

1. Rechtssache C-377/07 (ABlEU 2007 Nr. C 283 S. 7)<br />

Unterschiedliche Behandlung von Gewinnminderungen inländischer und<br />

ausländischer Beteiligungen EG-rechtswidrig?<br />

Vorabentscheidungsersuchen des <strong>BFH</strong> durch Ausset<strong>zu</strong>ngs- und Vorlagebeschluss<br />

vom 4. 4. 2007 - I R 57/06, BStBl. II 2007 S. 945 = DB 2007 S. 1840 = DATEV-<br />

LEXinform 0587636, <strong>zu</strong> der Vorlagefrage:<br />

Steht Art. 56 EG der Regelung eines Mitgliedstaates entgegen, nach welcher ein<br />

Ab<strong>zu</strong>gsverbot von Gewinnminderungen im Zusammenhang mit der Beteiligung einer<br />

KapGes. bezogen auf Auslandsbeteiligungen früher in Kraft tritt als für<br />

Inlandsbeteiligungen?<br />

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