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Verfahrensübersicht zu § 363 Abs. 2 AO - Beim BFH ... - Der Betrieb

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4. Rechtssache C-373/08 (ABlEU 2008 Nr. C 272 S. 13)<br />

Gültigkeit des Antidumpingzolls auf die Einfuhr von Silicium mit Ursprung in der Volksrepublik<br />

China<br />

Vorabentscheidungsersuchen des FG Düsseldorf durch Ausset<strong>zu</strong>ngs- und<br />

Vorlagebeschluss vom 30 .7. 2008 - 4 K 361/08 Z, DATEV-LEXinform 5007122, <strong>zu</strong><br />

den Vorlagefragen:<br />

1. Ist Art. 24 der Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 des Rates vom 12. 10. 1992 <strong>zu</strong>r<br />

Festlegung des ZK der Gemeinschaften (1) dahin aus<strong>zu</strong>legen, dass das<br />

Separieren, Reinigen und Zerkleinern von Silicium-Metallblöcken sowie das<br />

anschließende Sieben, Sortieren und Verpacken der durch das Zerkleinern<br />

entstandenen Siliciumkörner eine ursprungsbegründende Be- oder Verarbeitung<br />

darstellt?<br />

2. Für den Fall, dass die erste Frage verneint wird: Ist die Verordnung (EG) Nr.<br />

398/2004 des Rates vom 2. 3. 2004 <strong>zu</strong>r Einführung eines endgültigen<br />

Antidumpingzolls auf die Einfuhr von Silicium mit Ursprung in der Volksrepublik<br />

China (2) gültig?<br />

-----<br />

(1) ABl. L 302 S. 1.<br />

(2) ABl. L 66 S. 15.<br />

c) ZOLLBEFREIUNGEN<br />

(siehe auch unter Warenursprung)<br />

1. Rechtssache C-7/08 (ABlEU 2008 Nr. C 92 S. 11)<br />

Zollbefreiung bei der Versendung von Waren – Sammelsendung –<br />

Versendung aus einem Drittland an den Empfänger in der Gemeinschaft<br />

Vorabentscheidungsersuchen des Hoge Raad der Nederlanden eingereicht am<br />

9. 1. 2008 <strong>zu</strong> den Vorlagefragen:<br />

1. Ist Art. 27 der Verordnung (EWG) Nr. 918/83 (1) vom 28. 3. 1983 in der durch die<br />

Verordnung (EWG) Nr. 3357/91 vom 7. 11. 1991 (2) geänderten Fassung so<br />

aus<strong>zu</strong>legen, dass man sich auf die in diesem Art. genannte Befreiung bei<br />

Sendungen von Waren berufen kann, die zwar einzeln betrachtet einen geringen<br />

Wert haben, jedoch als Sammelsendung mit einem dieser <strong>zu</strong>kommenden<br />

Gesamtwert der so versandten Waren angeboten werden, der die Wertgrenze<br />

des Art. 27 überschreitet?<br />

2. Ist bei der Anwendung des Art. 27 der genannten Verordnung davon<br />

aus<strong>zu</strong>gehen, dass der Begriff „Versendung aus einem Drittland an einen<br />

Empfänger in der Gemeinschaft“ auch den Fall erfasst, dass sich die Ware vor<br />

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