29.12.2012 Aufrufe

Verfahrensübersicht zu § 363 Abs. 2 AO - Beim BFH ... - Der Betrieb

Verfahrensübersicht zu § 363 Abs. 2 AO - Beim BFH ... - Der Betrieb

Verfahrensübersicht zu § 363 Abs. 2 AO - Beim BFH ... - Der Betrieb

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

XVI. VERBRAUCHSTEUERN AUF TABAKWAREN<br />

A. Irland<br />

Rechtssache C-221/08 (ABlEU 2008 Nr. C 209 S. 23)<br />

Irland - Kleinverkaufmindestpreisen und Kleinverkaufshöchstpreisen für Zigaretten<br />

Klage der Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen die Irland<br />

eingereicht am 22. 5. 2008<br />

Die Kommission beantragt<br />

− fest<strong>zu</strong>stellen, dass Irland dadurch gegen seine Pflichten aus Art. 9 <strong>Abs</strong>.°1 der<br />

Richtlinie 95/59/EG (1) des Rates vom 27. 11. 1995 über die anderen<br />

Verbrauchsteuern auf Tabakwaren als die USt verstoßen hat, dass es<br />

Kleinverkaufsmindest- und -höchstpreise für Zigaretten fordert;<br />

− fest<strong>zu</strong>stellen, dass Irland dadurch, dass es nicht die notwendigen Informationen<br />

über die anwendbare irische Regelung bereitgestellt hat, um der Kommission<br />

die Erfüllung ihrer Pflicht <strong>zu</strong>r Überwachung der Einhaltung der Richtlinie 95/59<br />

<strong>zu</strong> ermöglichen, gegen seine Pflichten aus Art. 10 EG verstoßen hat;<br />

− Irland die Kosten auf<strong>zu</strong>erlegen.<br />

Klagegründe und wesentliche Argumente<br />

Gemäß den Tobacco Products (Control of Avertising, Sponsorship and Sales<br />

Promotion) (No. 2) Regulations 1986 (Vorschriften über Tabakwaren [Kontrolle von<br />

Werbung, Sponsoring und <strong>Abs</strong>atzförderung] [Nr. 2] aus 1986) und den<br />

Vereinbarungen mit Tabakwarenherstellern und -importeuren <strong>zu</strong>r Umset<strong>zu</strong>ng dieser<br />

Vorschriften schreibe Irland einen Mindestpreis für Zigaretten vor, der nicht mehr als<br />

3 % unter dem Durchschnittspreis für Zigaretten der fraglichen Kategorie liegen<br />

dürfe. Darüber hinaus schreibe Irland dadurch, dass Hersteller und Importeure ihre<br />

Preise nicht höher als 3 % über diesem Durchschnittspreis ansetzen dürften, auch<br />

einen Höchstpreis für Zigaretten vor. Dieses System verstößt nach Ansicht der<br />

Kommission gegen Art. 9 <strong>Abs</strong>.°1 der Richtlinie 95/59, wonach die<br />

Tabakwarenhersteller „frei für jedes ihrer Erzeugnisse den Kleinverkaufshöchstpreis<br />

[bestimmen]“.<br />

Nach Art. 10 EG hätten die Mitgliedstaaten die Pflicht, der Kommission die Erfüllung<br />

ihrer Aufgabe <strong>zu</strong> erleichtern, insbesondere indem sie der im Zuge von<br />

Vertragsverlet<strong>zu</strong>ngsverfahren ergangenen Aufforderung, Informationen <strong>zu</strong> liefern,<br />

nachkämen.<br />

Irland habe dadurch, dass es trotz wiederholter Aufforderung durch die Kommission<br />

keine Informationen über die anwendbare irische Regelung bereitgestellt habe,<br />

gegen seine Pflichten aus Art. 10 EG verstoßen.<br />

-----<br />

(1) ABl. L 291 S. 40.<br />

352

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!