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Verfahrensübersicht zu § 363 Abs. 2 AO - Beim BFH ... - Der Betrieb

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) Buchmäßige Erfassung von Zollabgaben - Nachforderung<br />

von Zollabgaben – Mitteilung an den Zollschuldner<br />

1. Rechtssache C-124/08 (ABlEU 2008 Nr. C 142 S. 16)<br />

Ist es vor Mitteilung des Abgabenbetrags an den Abgabenschuldner und für die<br />

Nacherhebung des Abgabenbetrags erforderlich, dass dieser <strong>zu</strong>erst buchmäßig<br />

erfasst worden ist?<br />

Vorabentscheidungsersuchen des Hof van Cassatie van België (Belgien) eingereicht<br />

am 25. 3. 2008 <strong>zu</strong> den Vorlagefragen:<br />

1. Ist Art. 221 <strong>Abs</strong>.°1 des ZK der Gemeinschaften (1) so <strong>zu</strong> verstehen, dass die<br />

vorgeschriebene Mitteilung einer Zollschuld an den Abgabepflichtigen (Or. 21)<br />

nur nach deren buchmäßiger Erfassung rechtsgültig erfolgen kann, oder, mit<br />

anderen Worten, dass der in Art. 221 <strong>Abs</strong>.°1 des ZK vorgeschriebenen Mitteilung<br />

einer Zollschuld an den Abgabenpflichtigen stets deren buchmäßige Erfassung<br />

vorausgegangen sein muss, damit sie rechtsgültig ist, d. h. im Einklang mit<br />

Art. 221 <strong>Abs</strong>.°1 des ZK steht?<br />

2. Ist Art. 221 <strong>Abs</strong>.°3 des ZK der Gemeinschaften in der vor der Änderung durch<br />

Art. 1 der Verordnung (EWG) Nr. 2700/2000 (2) geltenden Fassung so <strong>zu</strong><br />

verstehen, dass die Möglichkeit für die Zollbehörden, nach Ablauf der Frist von<br />

drei Jahren nach dem Zeitpunkt des Entstehens der Zollschuld eine rechtsgültige<br />

Mitteilung des buchmäßig erfassten Betrags <strong>zu</strong> erfassen, sofern diese Schuld<br />

aufgrund einer strafbaren Handlung entstanden ist, nur hinsichtlich der Person<br />

gilt, auf die diese strafbare Handlung <strong>zu</strong>rückgeht?<br />

-----<br />

(1) Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 des Rates vom 12. 10. 1992 <strong>zu</strong>r Festlegung des ZK der<br />

Gemeinschaften (ABl. L 302 S. 1).<br />

(2) Verordnung (EG) Nr. 2700/2000 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. 11. 2000<br />

<strong>zu</strong>r Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 des Rates <strong>zu</strong>r Festlegung des ZK der<br />

Gemeinschaften (ABl. L 311 S. 17).<br />

2. Rechtssache C-125/08 (ABlEU 2008 Nr. C 142 S. 16)<br />

Ist es vor Mitteilung des Abgabenbetrags an den Abgabenschuldner und für die<br />

Nacherhebung des Abgabenbetrags erforderlich, dass dieser <strong>zu</strong>erst buchmäßig<br />

erfasst worden ist?<br />

Vorabentscheidungsersuchen des Hof van Cassatie van België (Belgien) eingereicht<br />

am 25. 3. 2008 <strong>zu</strong> der Vorlagefrage:<br />

Ist Art. 221 <strong>Abs</strong>.°1 des ZK der Gemeinschaften (1) so <strong>zu</strong> verstehen, dass die<br />

vorgeschriebene Mitteilung einer Zollschuld an den Abgabepflichtigen nur nach<br />

deren buchmäßiger Erfassung rechtsgültig erfolgen kann, oder, mit anderen Worten,<br />

dass der in Art. 221 <strong>Abs</strong>.°1 des ZK vorgeschriebenen Mitteilung einer Zollschuld an<br />

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