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Verfahrensübersicht zu § 363 Abs. 2 AO - Beim BFH ... - Der Betrieb

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− die Bezahlung für ihre Lehrveranstaltungen auch dann (ganz oder teilweise)<br />

erhält, wenn sich kein Teilnehmer für die konkrete Lehrveranstaltung<br />

angemeldet hat, sie aber hierfür bereits Vorbereitungsleistungen erbracht hat,<br />

oder<br />

− wiederholt und in fortlaufender zeitlicher Folge über einen erheblichen<br />

Zeitraum mit der Abhaltung der entsprechenden Lehr- und Prüfungsleistungen<br />

beauftragt wird, oder<br />

− neben ihrer unmittelbaren Unterrichtstätigkeit gegenüber den anderen<br />

Dozenten des betreffenden Lehrgangs eine fachlich und/oder organisatorisch<br />

herausgehobene Position eingenommen hat?<br />

Ist ein solcher Ausschluss ggf. schon dann <strong>zu</strong> bejahen, wenn nur ein einziges dieser<br />

Merkmale vorliegt, oder erst, wenn zwei oder alle drei Merkmale gegeben sind?<br />

XV. UMWANDLUNGSSTEUERRECHT<br />

Niederlande<br />

Rechtssache C-352/08 (ABlEU 2008 Nr. C 285 S. 18)<br />

Vergünstigungsausschluss bei auf die Vermeidung anderer Steuern gerichteter<br />

Rechtshandlungen<br />

Vorabentscheidungsersuchen des Hoge Raad der Nederlanden (Niederlande)<br />

eingereicht am 31 .7. 2008 <strong>zu</strong> der Vorlagefrage:<br />

Ist Art. 11 <strong>Abs</strong>.°1 Buchst. a der Richtlinie 90/434/EWG (1) des Rates vom 23. 7. 1990<br />

dahin aus<strong>zu</strong>legen, dass die Vergünstigungen dieser Richtlinie dem Stpfl. versagt<br />

werden können, wenn eine Gesamtheit von Rechtshandlungen darauf gerichtet ist,<br />

die Erhebung einer anderen Steuer als derjenigen Steuern, auf die sich die in dieser<br />

Richtlinie enthaltenen Vergünstigungen beziehen, <strong>zu</strong> vermeiden?<br />

-----<br />

(1) Richtlinie des Rates vom 23. 7. 1990 über das gemeinsame Steuersystem für Fusionen,<br />

Spaltungen, die Einbringung von Unternehmensteilen und den Austausch von Anteilen, die<br />

Gesellschaften verschiedener Mitgliedstaaten betreffen (ABl. L 225 S. 1).<br />

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