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Verfahrensübersicht zu § 363 Abs. 2 AO - Beim BFH ... - Der Betrieb

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Energieerzeugnissen und elektrischem Strom verstoßen hat, dass sie ihr System<br />

der Besteuerung von elektrischem Strom nicht bis <strong>zu</strong>m 1. 1. 2006 an die<br />

Anforderungen des Art. 21 <strong>Abs</strong>.°5 dieser Richtlinie angepasst hat;<br />

- der Republik Polen die Kosten auf<strong>zu</strong>erlegen.<br />

Klagegründe und wesentliche Argumente<br />

Die der Republik Polen für die Umset<strong>zu</strong>ng der Richtlinie eingeräumte Übergangsfrist<br />

sei am 1. 1. 2006 abgelaufen.<br />

-----<br />

(1) ABl. L 283 vom 31. 10. 2003, S. 51 bis 70.<br />

V. ERBSCHAFTSTEUER<br />

Bundesrepublik Deutschland<br />

1. Rechtssache C-67/08 (ABlEU 2008 Nr. C 107 S. 19)<br />

Verstößt die Nichtanrechnung spanischer ErbSt auf die deutsche ErbSt bei<br />

Bankguthaben in Spanien gegen Gemeinschaftsrecht?<br />

Vorabentscheidungsersuchen des <strong>BFH</strong> durch Ausset<strong>zu</strong>ngs- und Vorlagebeschluss<br />

vom 16. 1. 2008 - II R 45/05, BStBl. II 2008 S. 623 = DB 2008 S. 622 = DATEV-<br />

LEXinform 5006112, <strong>zu</strong> den Vorlagefragen:<br />

1. Erlauben die Regelungen des Art. 73d <strong>Abs</strong>.°1 Buchst. a und <strong>Abs</strong>.°3 EGV/Art. 58<br />

<strong>Abs</strong>.°1 Buchst. a und <strong>Abs</strong>.°3 EG, die Anrechnung spanischer ErbSt auf die<br />

deutsche ErbSt auch noch bei Erbfällen des Jahres 1999 gem. <strong>§</strong> 21 <strong>Abs</strong>.°1 und 2<br />

Nr. 1 des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes i.V.m <strong>§</strong> 121 des BewG<br />

(gegenständliche Beschränkung) aus<strong>zu</strong>schließen?<br />

2. Ist Art. 73b <strong>Abs</strong>.°1 EGV/Art. 56 <strong>Abs</strong>.°1 EG dahin aus<strong>zu</strong>legen, dass die<br />

Erbschaftsteuer, die ein anderer Mitgliedstaat der Europäischen Union beim<br />

Erwerb von Kapitalforderungen eines <strong>zu</strong>letzt in Deutschland wohnenden<br />

Erblassers gegen Kreditinstitute in jenem Mitgliedstaat durch einen ebenfalls in<br />

Deutschland wohnenden Erben erhebt, auf die deutsche ErbSt angerechnet<br />

werden muss?<br />

3. Kommt für die Entscheidung, welcher der beteiligten Staaten die<br />

Doppelbelastung <strong>zu</strong> vermeiden hat, der Sachgerechtigkeit der verschiedenen<br />

Anknüpfungspunkte in den nationalen Steuerrechtsordnungen Bedeutung <strong>zu</strong> und<br />

ist — sollte dies der Fall sein — die Anknüpfung an den Wohnsitz des Gläubigers<br />

sachnäher als die Anknüpfung an den Sitz des Schuldners?<br />

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