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Verfahrensübersicht zu § 363 Abs. 2 AO - Beim BFH ... - Der Betrieb

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<strong>§</strong> 4 <strong>Abs</strong>. 1<br />

EStG<br />

<strong>§</strong> 4 <strong>Abs</strong>. 1<br />

EStG<br />

<strong>§</strong> 4 <strong>Abs</strong>. 1<br />

EStG<br />

<strong>§</strong> 4 <strong>Abs</strong>. 1<br />

EStG<br />

<strong>Abs</strong>. 2 EStG verankerte Halbab<strong>zu</strong>gsverbot<br />

im Fall von Aufgabe- und<br />

Veräußerungsverlusten gegen das objekte<br />

Nettoprinzip - 2. Ist bei einer<br />

formwechselnden Umwandlung einer GmbH<br />

in eine AG bei der Beurteilung, ob<br />

Finanzierungsmittel (Darlehen, stille<br />

Beteiligung) eigenkapitalersetzend und<br />

damit bei <strong>§</strong> 17 EStG als nach nachträgliche<br />

Anschaffungskosten <strong>zu</strong> berücksichtigen<br />

sind, ausschließlich auf das für AG geltende<br />

Kapitalersatzrecht ab<strong>zu</strong>stellen und gilt dies<br />

auch dann, wenn die Finanzierungsmittel<br />

bereits der GmbH gegeben wurden und dort<br />

eigenkapitalersetzenden Charakter hatten? -<br />

Rev. des Stpfl.<br />

221 Beteiligung eines Freiberuflers als<br />

<strong>Betrieb</strong>svermögen - Gehört die Beteiligung<br />

eines RA und StB an einem IT-Unternehmen<br />

<strong>zu</strong> dessen <strong>Betrieb</strong>svermögen mit der Folge,<br />

dass die Schuldzinsen <strong>zu</strong>r Finanzierung der<br />

Beteiligung als <strong>Betrieb</strong>sausgaben<br />

ab<strong>zu</strong>gsfähig sind - Darf bei der Beurteilung,<br />

ob notwendiges <strong>Betrieb</strong>svermögen eines<br />

Freiberuflers vorliegt, auf das Merkmal der<br />

"nötigen sachlichen Nähe" abgestellt<br />

werden? - Rev. des Stpfl.<br />

222 <strong>Betrieb</strong>saufspaltung:<br />

<strong>Betrieb</strong>sausgabenab<strong>zu</strong>g beim<br />

Besit<strong>zu</strong>nternehmen - Können<br />

Aufwendungen für einen betrieblich und<br />

privat genutzten Raum im Dachgeschoß<br />

eines Wohnhauses, der im Rahmen einer<br />

bestehenden <strong>Betrieb</strong>saufspaltung an eine<br />

GmbH vermietet wird, teilweise im Wege der<br />

Schät<strong>zu</strong>ng beim Besit<strong>zu</strong>nternehmen als<br />

<strong>Betrieb</strong>sausgaben anerkannt werden -<br />

Erfolgte insoweit <strong>zu</strong> Unrecht eine Zuordnung<br />

<strong>zu</strong>m eigenbetrieblichen Gebäudeteil -<br />

Verstoß gegen das Aufteilungs- und<br />

Ab<strong>zu</strong>gsverbot des <strong>§</strong> 12 Nr. 1 Satz 2 EStG? -<br />

Rev. des FA vom <strong>BFH</strong> <strong>zu</strong>gelassen<br />

223 <strong>Betrieb</strong>sunterbrechungsversicherung - Ist<br />

bei einem gewerblichen Einzelunternehmer<br />

die Versicherungsleistung aus einer<br />

<strong>Betrieb</strong>sunterbrechungsversicherung als<br />

<strong>Betrieb</strong>seinnahme <strong>zu</strong> erfassen - Liegt ein<br />

außerordentlicher Ertrag vor, weil die wegen<br />

längerem krankheitsbedingtem Ausfall<br />

erfolgte Leistung im engen kausalen<br />

Zusammenhang mit dem <strong>Betrieb</strong> steht oder<br />

gehört sie unter Berücksichtigung des<br />

Aufteilungs- und Ab<strong>zu</strong>gsverbots des <strong>§</strong> 12<br />

Nr. 1 EStG <strong>zu</strong>m privaten <strong>Betrieb</strong>? - Rev. des<br />

FA<br />

224 Bodenschatz als selbständiges<br />

Wirtschaftsgut - Gehört bei der<br />

Veräußerung eines bodenschatzführenden<br />

Grundstücks des land- und<br />

forstwirtschaftlichen <strong>Betrieb</strong>svermögens der<br />

Teil des vertraglich vereinbarten<br />

Kaufpreises, der auf den Bodenschatz<br />

(Kalksteinvorkommen) entfällt, <strong>zu</strong>m<br />

Privatvermögen des Landwirts, wenn dieses<br />

Grundstück an ein Abbauunternehmen<br />

52<br />

Berlin-Brandenburg<br />

23. 4. 2008<br />

7 K 9382/05 B<br />

Hessen<br />

12. 12. 2005<br />

5 K 2155/02<br />

Rheinl.-Pfalz<br />

17. 4. 2007<br />

2 k 2519/05<br />

Münster<br />

26. 4. 2006<br />

7 K 945/04 E<br />

5007035<br />

EFG 2008<br />

S. 1530<br />

-<br />

5006594<br />

-<br />

-<br />

-<br />

EFG 2007<br />

S. 1063<br />

-<br />

5004688<br />

EFG 2006<br />

S. 1510<br />

-<br />

5002490<br />

VIII R 19/08<br />

X R 52/06<br />

X R 21/07<br />

IV R 36/06

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