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Verfahrensübersicht zu § 363 Abs. 2 AO - Beim BFH ... - Der Betrieb

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- das der Kommission am 17. 12. 2007 <strong>zu</strong>gestellte Urteil des Gerichts erster<br />

Instanz der Europäischen Gemeinschaften (Zweite erweiterte Kammer) vom<br />

12. 12. 2007 in den verbundenen Rechtssachen T-50/06, T-56/06, T-60/06, T-<br />

62/06 und T-69/06, Irland u. a./Kommission, auf<strong>zu</strong>heben;<br />

- die Rechtssachen <strong>zu</strong>r erneuten Prüfung an das Gericht <strong>zu</strong>rück<strong>zu</strong>verweisen;<br />

- die Kostenentscheidung für beide Rechtszüge vor<strong>zu</strong>behalten.<br />

Rechtsmittelgründe und wesentliche Argumente<br />

(siehe unter Rechtssache C-89/08 P; Subventionen – Frankreich- )<br />

5. Rechtssache C-169/08 (ABlEU 2008 Nr. C 171 S. 24)<br />

Sardinien- regionale Steuer für <strong>zu</strong> touristischen Zwecken durchgeführte Landungen von<br />

Luftfahrzeugen und von Freizeitbooten – Beschränkung allein auf Unternehmen mit Sitz<br />

außerhalb der Region Sardinien<br />

Vorabentscheidungsersuchen der Corte Costituzionale (Italien) eingereicht am<br />

21. 4. 2008 <strong>zu</strong> den Vorlagefragen:<br />

1. Ist Art. 49 EG dahin aus<strong>zu</strong>legen, dass er der Anwendung einer Vorschrift<br />

entgegensteht, die wie die in Art. 4 des Gesetzes Nr. 4 der Region Sardinien vom<br />

11. 5. 2006 (Disposizioni varie in materia di entrate, riqualificazione della spesa,<br />

politiche sociali e di sviluppo) in der durch Art. 3 <strong>Abs</strong>.°3 des Gesetzes Nr. 2 der<br />

Region Sardinien vom 29. 5. 2007 (Disposizioni per la formazione del bilancio<br />

annuale e pluriennale della Regione — Legge finanziaria 2007) geänderten<br />

Fassung vorsieht, dass die regionale Steuer für <strong>zu</strong> touristischen Zwecken<br />

durchgeführte Landungen von Luftfahrzeugen allein auf Unternehmen mit<br />

Steuerwohnsitz außerhalb des Gebiets der Region Sardinien, die Luftfahrzeuge<br />

betreiben, die sie selbst <strong>zu</strong>r Beförderung von Personen im Rahmen der<br />

„allgemeinen Luftfahrt mit Geschäftsreiseflugzeugen“ einsetzen, erhoben wird?<br />

2. Stellt Art. 4 des Gesetzes Nr. 4 der Region Sardinien vom 11. 5. 2006 in der<br />

durch Art. 3 <strong>Abs</strong>.°3 des Gesetzes Nr. 2 der Region Sardinien vom 29. 5. 2007<br />

geänderten Fassung durch die Beschränkung der Regionalsteuer für <strong>zu</strong><br />

touristischen Zwecken durchgeführte Landungen von Luftfahrzeugen allein auf<br />

Unternehmen mit Steuerwohnsitz außerhalb der Gebiets der Region Sardinien,<br />

die Luftfahrzeuge betreiben, die sie selbst <strong>zu</strong>r Beförderung von Personen im<br />

Rahmen der „allgemeinen Luftfahrt mit Geschäftsreiseflugzeugen“ einsetzen,<br />

eine staatliche Beihilfe i. S. von Art. 87 EG an Unternehmen dar, die dieselbe<br />

Tätigkeit ausüben, die ihren Steuerwohnsitz aber im Gebiet der Region Sardinien<br />

haben?<br />

3. Ist Art. 49 EG dahin aus<strong>zu</strong>legen, dass er der Anwendung einer Vorschrift wie der<br />

in Art. 4 des Gesetzes Nr. 4 der Region Sardinien [Or. 21] aus dem Jahr 2006 in<br />

der durch Art. 3 <strong>Abs</strong>.°3 des Gesetzes Nr. 2 der Region Sardinien aus dem Jahr<br />

2007 geänderten Fassung entgegensteht, nach der die Regionalsteuer für <strong>zu</strong><br />

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