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Verfahrensübersicht zu § 363 Abs. 2 AO - Beim BFH ... - Der Betrieb

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Art. 867a der Durchführungsverordnung)? Ist es für die Antwort von Bedeutung,<br />

ob die bei einer solchen nicht vorschriftsmäßigen Einfuhr entstandene Zollschuld<br />

gem. Art. 233 Buchst. d des ZK erlischt?<br />

4. Sind der ZK, die Durchführungsverordnung und die Sechste<br />

Mehrwertsteuerrichtlinie so aus<strong>zu</strong>legen, dass die Zollbehörden in einem<br />

Mitgliedstaat, in dem eine nicht vorschriftsmäßige Einfuhr von Waren auf einem<br />

TIR Transport festgestellt wird, für die Erhebung von Zoll, Verbrauchsteuern und<br />

Mehrwertsteuer im Zusammenhang mit dem Transport <strong>zu</strong>ständig sind, wenn die<br />

Behörden in einem anderen Mitgliedstaat, wo die nicht vorschriftsmäßige Einfuhr<br />

in die Gemeinschaft stattgefunden hat, keine Unregelmäßigkeiten festgestellt<br />

haben und infolgedessen keinen Zoll, keine Verbrauchsteuern und keine<br />

Mehrwertsteuer erhoben haben (Art. 215 i. V. mit Art. 217 des ZK, Art. 454<br />

<strong>Abs</strong>.°2 und 3 der damals geltenden Durchführungsverordnung sowie Art. 7 der<br />

Sechsten Mehrwertsteuerrichtlinie)?<br />

-----<br />

(1) Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 des Rates vom 12. 10. 1992 <strong>zu</strong>r Festlegung des ZK der<br />

Gemeinschaften (ABl. L 302 vom 19. 10. 1992, S. 1).<br />

(2) Richtlinie 92/12/EWG des Rates vom 25. 2. 1992 über das allgemeine System, den Besitz, die<br />

Beförderung und die Kontrolle verbrauchsteuerpflichtiger Waren (ABl. L 76 vom 23. 3. 1992).<br />

(3) Verordnung (EWG) Nr. 2454/93 der Kommission vom 2. 7. 1993 mit Durchführungsvorschriften <strong>zu</strong><br />

der Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 des Rates <strong>zu</strong>r Festlegung des ZK der Gemeinschaften (ABl. L<br />

253 vom 11. 10. 1993, S. 1).<br />

(4) Sechste Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17. 5. 1977 <strong>zu</strong>r Harmonisierung der<br />

Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern — Gemeinsames<br />

Mehrwertsteuersystem: einheitliche steuerpflichtige Bemessungsgrundlage (ABl. L 145 vom<br />

13. 6. 1977, S. 1).<br />

(siehe auch unter Zoll)<br />

21. Rechtssache C-242/08 (ABlEU 2008 Nr. C 223 S. 23)<br />

Übertragung von Lebensrückversicherungsverträgen<br />

Vorabentscheidungsersuchen des <strong>BFH</strong> durch Ausset<strong>zu</strong>ngs- und Vorlagebeschluss<br />

vom 16. 4. 2008 - XI R 54/06, BStBl. II 2008 S. 772 = DB 2008 S. 1546 = DATEV-<br />

LEXinform 5006641, <strong>zu</strong> den Vorlagefragen:<br />

1. Sind Art. 9 <strong>Abs</strong>.°2 Buchst. e fünfter Gedankenstrich und Art. 13 Teil B Buchst. a,<br />

Buchst. d Nr. 2 und 3 der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom<br />

17. 5. 1977 <strong>zu</strong>r Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über<br />

die USt (1) dahingehend aus<strong>zu</strong>legen, dass die gegen einen vom Erwerber <strong>zu</strong><br />

entrichtenden Kaufpreis erfolgende Übernahme eines<br />

Lebensrückversicherungsvertrages, auf dessen Grundlage der Erwerber des<br />

Vertrages die durch den bisherigen Versicherer ausgeübte steuerfreie<br />

Rückversicherungstätigkeit mit Zustimmung des Versicherungsnehmers<br />

übernimmt und nunmehr anstelle des bisherigen Versicherers steuerfreie<br />

Rückversicherungsleistungen gegenüber dem Versicherungsnehmer erbringt,<br />

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