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Verfahrensübersicht zu § 363 Abs. 2 AO - Beim BFH ... - Der Betrieb

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gereinigtem Wasser bestehet, <strong>zu</strong> einer Ausweisung der oben beschriebenen<br />

Kapseln aus dieser Position führt?<br />

-----<br />

(1) ABl. L 256 S. 1.<br />

11. Rechtssache C-411/08 (ABlEU 2008 Nr. C 327 S. 11)<br />

Einreihung von VegaGelkapseln<br />

Vorabentscheidungsersuchen des FG Baden-Württemberg durch Ausset<strong>zu</strong>ngs- und<br />

Vorlagebeschluss vom 2. 9. 2008 - 11 K 131/02 <strong>zu</strong> den Vorlagefragen:<br />

1. Sind die Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung der Kombinierten<br />

Nomenklatur Nr. 5 (Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom<br />

23. 7. 1987 — Kombinierte Nomenklatur (KN)) (1)so aus<strong>zu</strong>legen, dass<br />

Kapselhüllen, die aus Stärkegranulat bestehen und die Stoffe <strong>zu</strong>r<br />

Nahrungsmittelergän<strong>zu</strong>ng <strong>zu</strong>m Inhalt haben, als Verpackung an<strong>zu</strong>sehen sind?<br />

2. Wenn die erste Frage <strong>zu</strong> verneinen ist:<br />

Ist die Position 1515 der Kombinierten Nomenklatur so aus<strong>zu</strong>legen, dass<br />

Stärkegranulatkapselhüllen, die 580 mg konzentriertes Weizenkeimöl enthalten,<br />

den Charakter der Ware so bestimmen, dass die Ware aus der Position 1515 der<br />

Kombinierten Nomenklatur ausgewiesen wird?<br />

-----<br />

(1) ABl. L 256 S. 1.<br />

12. Rechtssache C-412/08 (ABlEU 2008 Nr. C 313 S. 14)<br />

Einreihung von Schwarzkümmelöl WgK-Kapseln<br />

Vorabentscheidungsersuchen des FG Baden-Württemberg durch Ausset<strong>zu</strong>ngs- und<br />

Vorlagebeschluss vom 2. 9. 2008 - 11 K 160/02 <strong>zu</strong> den Vorlagefragen:<br />

1. Ist die Position 1517 der Kombinierten Nomenklatur (Anhang I der Verordnung<br />

(EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. 7. 1987 - Kombinierte Nomenklatur (KN) -)<br />

(1) so aus<strong>zu</strong>legen, dass ein Zusatz von 10 mg Lecithin, 18,8 mg Vitamin E, 8,2<br />

mg Wachs, 8 mg Calciumpantothenat, 0,2 mg Folsäure und 0,11 mg Biothin <strong>zu</strong><br />

einer Mischung aus 500 mg kaltgepresstem Schwarzkümmelöl (62,5 bzw. 83,3<br />

%), 38,7 mg Sojaöl und 16 mg Butterfett als so gering an<strong>zu</strong>sehen ist, dass er die<br />

Zuweisung einer solchen Zubereitung <strong>zu</strong> dieser Position nicht berührt?<br />

2. Wenn die erste Frage <strong>zu</strong> bejahen ist:<br />

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