29.12.2012 Aufrufe

Verfahrensübersicht zu § 363 Abs. 2 AO - Beim BFH ... - Der Betrieb

Verfahrensübersicht zu § 363 Abs. 2 AO - Beim BFH ... - Der Betrieb

Verfahrensübersicht zu § 363 Abs. 2 AO - Beim BFH ... - Der Betrieb

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

<strong>§</strong> 4 <strong>Abs</strong>. 1<br />

EStG<br />

<strong>§</strong> 4 <strong>Abs</strong>. 1<br />

EStG<br />

<strong>§</strong> 4 <strong>Abs</strong>. 1<br />

EStG<br />

<strong>§</strong> 4 <strong>Abs</strong>. 1<br />

EStG<br />

mit der unter Einhaltung einer Jahresfrist<br />

<strong>zu</strong>m Schluss des Geschäftsjahres<br />

kündbaren Mitgliedschaft außer der als<br />

<strong>Betrieb</strong>seinnahme erfassten<br />

Dividendenausschüttung keine weiteren<br />

Vorteile verbunden waren und es keine<br />

Zugangsbeschränkung für bestimmte<br />

Berufsgruppen gab - 2. Gehört der Gewinn<br />

aus der späteren Veräußerung dieser<br />

Genossenschaftsanteile <strong>zu</strong> den Einkünften<br />

aus LuF? - Rev. des Stpfl.<br />

230 Gewinnrealisierung bei<br />

Entnahme/Veräußerung von nicht<br />

bilanzierten Sonder-BV II - Kann der<br />

Gewinn aus der Entnahme oder<br />

Veräußerung eines Wirtschaftsguts des<br />

notwendigen <strong>Betrieb</strong>svermögens (hier:<br />

Anteil eines Kommanditisten an einer<br />

KapGes./Sonderbetriebsvermögen II), das<br />

über viele Jahre hinweg fehlerhaft in den<br />

Bilanzen nicht als <strong>Betrieb</strong>svermögen erfasst<br />

wurde und im Laufe der Zeit aufgrund<br />

Wandels der wirtschaftlichen und sozialen<br />

Verhältnisse die Eigenschaft als<br />

notwendiges <strong>Betrieb</strong>svermögen verloren hat,<br />

allein deshalb nicht mehr als solcher erfasst<br />

werden, weil das Wirtschaftsgut im Zeitpunkt<br />

der letzten berichtigungsfähigen Bilanz<br />

bereits als nicht mehr <strong>zu</strong>m notwendigen<br />

<strong>Betrieb</strong>svermögen gehörig an<strong>zu</strong>sehen war?<br />

- Rev. des FA vom <strong>BFH</strong> <strong>zu</strong>gelassen<br />

231 Grundstück als Sonderbetriebsvermögen<br />

- Liegen die Vorausset<strong>zu</strong>ngen für die<br />

Zuordnung eines von einem Gesellschafter,<br />

der sowohl an der Besitzgesellschaft (GbR)<br />

als auch an der <strong>Betrieb</strong>skapitalgesellschaft<br />

(GmbH) beteiligt ist, erworbenen<br />

Grundstücks <strong>zu</strong>m Sonderbetriebsvermögen<br />

der GbR vor? - Rev. des Stpfl. vom <strong>BFH</strong><br />

<strong>zu</strong>gelassen<br />

232 Grundstücke im Umlegungsverfahren - 1.<br />

Färbt die <strong>Betrieb</strong>svermögenseigenschaft<br />

eines <strong>zu</strong> einem landwirtschaftlichen <strong>Betrieb</strong><br />

gehörenden Grundstücks, das in ein<br />

Umlegungsverfahren eingebracht wird, auf<br />

das im Gegen<strong>zu</strong>g erhaltene Grundstück<br />

auch dann und insoweit ab, als das<br />

erhaltene Grundstück eine größere Fläche<br />

aufweist als das eingebrachte und dafür eine<br />

Zuzahlung geleistet werden musste - 2.<br />

Liegt später, im Zeitpunkt der<br />

<strong>Betrieb</strong>sübergabe, ggf. im Rückbehalt des<br />

so erworbenen Grundstücks eine<br />

steuerpflichtige Entnahme, wenn eine<br />

betriebliche Nut<strong>zu</strong>ng (Brachland) und<br />

Zuordnung <strong>zu</strong>m <strong>Betrieb</strong>svermögen (kein<br />

Ausweis in der Bilanz) nicht erfolgt war? -<br />

Rev. des Stpfl. vom <strong>BFH</strong> <strong>zu</strong>gelassen<br />

233 Grundstückshandel - Ist der Erlös aus dem<br />

Verkauf einer Eigentumswohnung in die<br />

Berechnung des Gewinns aus gewerblichem<br />

Grundstückshandel ein<strong>zu</strong>beziehen und<br />

durch Gewinnermittlung gem. <strong>§</strong> 4 <strong>Abs</strong>. 1<br />

EStG bereits im Streitjahr 1998 <strong>zu</strong><br />

berücksichtigen oder ist der am 4. 1. 1999<br />

54<br />

Köln<br />

23. 11. 2005<br />

4 K 388/03<br />

München<br />

14. 9. 2006<br />

15 K 5276/04<br />

München<br />

22. 2. 2005<br />

13 K 1055/98<br />

Düsseldorf<br />

26. 2. 2008<br />

3 K 223/05 G<br />

EFG 2006<br />

S. 1497<br />

-<br />

5002934<br />

EFG 2008<br />

S. 194<br />

-<br />

5005647<br />

EFG 2007<br />

S. 1061<br />

-<br />

5004534<br />

-<br />

-<br />

-<br />

IV R 86/06<br />

IV R 65/07<br />

IV R 70/06<br />

X R 46/08

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!