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Verfahrensübersicht zu § 363 Abs. 2 AO - Beim BFH ... - Der Betrieb

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4. Rechtssache C-373/08 (ABlEU 2008 Nr. C 272 S. 13)<br />

Ursprungsbegründende Be- oder Verarbeitung von Silicium-Metallblöcken<br />

Vorabentscheidungsersuchen des FG Düsseldorf durch Ausset<strong>zu</strong>ngs- und<br />

Vorlagebeschluss vom 30 .7. 2008 - 4 K 361/08 Z, DATEV-LEXinform 5007122, <strong>zu</strong><br />

den Vorlagefragen:<br />

1. Ist Art. 24 der Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 des Rates vom 12. 10. 1992 <strong>zu</strong>r<br />

Festlegung des ZK der Gemeinschaften (1) dahin aus<strong>zu</strong>legen, dass das<br />

Separieren, Reinigen und Zerkleinern von Silicium-Metallblöcken sowie das<br />

anschließende Sieben, Sortieren und Verpacken der durch das Zerkleinern<br />

entstandenen Siliciumkörner eine ursprungsbegründende Be- oder Verarbeitung<br />

darstellt?<br />

2. Für den Fall, dass die erste Frage verneint wird: Ist die Verordnung (EG) Nr.<br />

398/2004 des Rates vom 2. 3. 2004 <strong>zu</strong>r Einführung eines endgültigen<br />

Antidumpingzolls auf die Einfuhr von Silicium mit Ursprung in der Volksrepublik<br />

China (2) gültig?<br />

-----<br />

(1) ABl. L 302 S. 1.<br />

(2) ABl. L 66 S. 15.<br />

(siehe auch unter Antidumpingzoll)<br />

d) Präferen<strong>zu</strong>rsprung - Warenursprungserwerb<br />

Rechtssache C-386/08 (ABlEU 2008 Nr. C 285 S. 26)<br />

Präferenzbehandlung von Waren mit Ursprung aus dem israelisch kontrollierten Teil des<br />

Westjordanlandes<br />

Vorabentscheidungsersuchen des FG Hamburg durch Ausset<strong>zu</strong>ngs- und<br />

Vorlagebeschluss vom 30 .7. 2008 - 4 K 133/06 <strong>zu</strong> den Vorlagefragen:<br />

1. Ist dem Einführer einer Ware, die ihren Ursprung im Westjordanland hat, die<br />

begehrte Präferenzbehandlung im Hinblick darauf, dass die Präferenzbehandlung<br />

in zwei in Betracht kommenden Abkommen — nämlich dem „Europa-Mittelmeer-<br />

Abkommen <strong>zu</strong>r Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen<br />

Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Staat Israel<br />

andererseits“ (EMA) vom 20. 11. 1995 (1) sowie dem „Europa-Mittelmeer-<br />

Interassoziationsabkommen über Handel und Zusammenarbeit zwischen der<br />

Europäischen Gemeinschaft einerseits und der Palästinensischen<br />

Befreiungsorganisation (PLO) <strong>zu</strong>gunsten der Palästinensischen Behörde für das<br />

Westjordanland und den Gaza-Streifen andererseits“ (EMI-PLO) vom 24. 2. 1997<br />

(2) — für Waren vorgesehen ist, die ihren Ursprung in dem Gebiet des Staates<br />

Israels bzw. im Westjordanland haben, auf jeden Fall <strong>zu</strong> gewähren, auch wenn<br />

nur ein formelles Ursprungszeugnis aus Israel vorgelegt wird?<br />

Falls die Frage 1) mit „Nein“ <strong>zu</strong> beantworten ist:<br />

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