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Verfahrensübersicht zu § 363 Abs. 2 AO - Beim BFH ... - Der Betrieb

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(1) Verordnung (EG) Nr. 1810/2004 der Kommission vom 7. 9. 2004 <strong>zu</strong>r Änderung des Anhangs I der<br />

Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie<br />

den Gemeinsamen Zolltarif (ABl. L 327 S. 1).<br />

3. Rechtssache C-16/08 (ABlEU 2008 Nr. C 91 S. 13)<br />

Tarifierung aktiver Matrix-Flüssigkristallvorrichtungen<br />

Vorabentscheidungsersuchen des Administratīvā apgabaltiesa (Republik Lettland)<br />

eingereicht am 15. 1. 2008 <strong>zu</strong> der Vorlagefrage:<br />

Ist Unterposition 8528 21 90 der Kombinierten Nomenklatur dahin aus<strong>zu</strong>legen, dass<br />

diese Unterposition am 29. 12. 2004 auch für aktive Matrix-Flüssigkristallvorrichtungen<br />

(TFT LCD — LTA320W2-L01, LTA260W1-L02, LTM170W1-L01) galt,<br />

die im Wesentlichen aus folgenden Bestandteilen <strong>zu</strong>sammengesetzt sind:<br />

1. zwei Glasscheiben;<br />

2. Flüssigkristallschicht, die zwischen diesen Scheiben eingefügt wird;<br />

3. Lesevorrichtungen für vertikale und horizontale Signale;<br />

4. Hintergrundbeleuchtung;<br />

5. Inverter, der Hochspannung für die Hintergrundbeleuchtung erzeugt;<br />

6. Kontrolleinheit — Interface für die Datenübertragung (control PCB oder PWB), das<br />

die Daten sequenziell auf jeden Pixel (Punkt) des LCD-Moduls überträgt, und zwar<br />

unter Verwendung einer spezifischen Technik — LVDS (Low-voltage differential<br />

signaling, differenzielle Signalübertragung mit Niederspannung)?<br />

4. Rechtssache C-56/08 (ABlEU 2008 Nr. C 92 S. 19)<br />

Zolltarifierung von gefrorenem Rückgrat von gezüchtetem Atlantischen Lachs –<br />

Antidumpingzoll auf Einfuhren von Zuchtlachs mit Ursprung in Norwegen<br />

Vorabentscheidungsersuchen des Tallinna Halduskohus (Estland) eingereicht am<br />

13. 2. 2008 <strong>zu</strong> den Vorlagefragen:<br />

1. Ist die Kombinierte Nomenklatur für den Gemeinsamen Zolltarif in Anhang I der<br />

Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 (1) des Rates vom 23. 7. 1987 über die<br />

zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif so<br />

aus<strong>zu</strong>legen, dass gefrorenes Rückgrat (Gräten mit Fischfleisch) von gezüchtetem<br />

Atlantischem Lachs (Salmo salar), das man nach dem Filetieren des Fischs<br />

erhält, das genießbar ist und gewöhnlich als Nahrungsmittel vermarktet wird,<br />

a) in die Unterposition 0511 91 10 („Abfälle von Fischen“)<br />

oder<br />

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