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Verfahrensübersicht zu § 363 Abs. 2 AO - Beim BFH ... - Der Betrieb

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Rechtsmittelgründe und wesentliche Argumente<br />

Die Rechtsmittelführerin trägt vor, dass der angefochtene Beschluss aus folgenden<br />

Gründen für nichtig <strong>zu</strong> erklären sei:<br />

1. Das Gericht erster Instanz habe sich rechtsfehlerhaft auf das Urteil Albany (Rs.<br />

C-67/96) berufen, um fest<strong>zu</strong>stellen, dass sich die Rechtsmittelführerin nicht auf<br />

ihre eigene Wettbewerbsposition bei der Aushandlung von Tarifverträgen berufen<br />

könne, um ihre individuelle Betroffenheit <strong>zu</strong> begründen.<br />

2. Das Gericht erster Instanz habe rechtsfehlerhaft festgestellt, dass sich die<br />

Rechtsmittelführerin nicht auf soziale Aspekte berufen könne, um ihre individuelle<br />

Betroffenheit <strong>zu</strong> begründen.<br />

3. Das Gericht erster Instanz habe sich <strong>zu</strong> Unrecht die Plaumann- und die ARE-<br />

Rechtsprechung für seine Entscheidung gestützt, dass die Rechtsmittelführerin<br />

nicht schon deshalb als individuell betroffen angesehen werden könne, weil die in<br />

Frage stehende Beihilfe in Form geringerer Lohnforderungen der Seeleute,<br />

denen die Befreiung von der ESt <strong>zu</strong>gute komme, an die Empfänger gelange.<br />

4. Das Gericht erster Instanz habe <strong>zu</strong> Unrecht auf die Van der Kooy- und die<br />

CIRFS-Rechtsprechung für seine Entscheidung gestützt, dass das eigene<br />

Interesse der Rechtsmittelführerin als Verhandlungsführer von steuerlichen<br />

Maßnahmen nicht berührt werde.<br />

C. Frankreich<br />

Rechtssache C-89/08 P (ABlEU 2008 Nr. C 116 S. 12)<br />

Mineralölsteuerbefreiung als staatliche Beihilfen bei der Tonerdegewinnung<br />

Rechtsmittel eingelegt am 27. 2. 2008 von der Kommission der Europäischen<br />

Gemeinschaften gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz (Zweite erweiterte<br />

Kammer) vom 12. 12. 2007 in den verbundenen Rechtssachen T-50/06, T-56/06, T-<br />

60/06, T-62/06 und T-69/06 (ABlEU 2008 Nr. C 22 S. 43), Irland, Italien, Frankreich,<br />

u. a. / Kommission<br />

Die Rechtsmittelführerin beantragt,<br />

- das der Kommission am 17. 12. 2007 <strong>zu</strong>gestellte Urteil des Gerichts erster<br />

Instanz der Europäischen Gemeinschaften (Zweite erweiterte Kammer) vom<br />

12. 12. 2007 in den verbundenen Rechtssachen T-50/06, T-56/06, T-60/06, T-<br />

62/06 und T-69/06, Irland u. a./Kommission, auf<strong>zu</strong>heben;<br />

- die Rechtssachen <strong>zu</strong>r erneuten Prüfung an das Gericht <strong>zu</strong>rück<strong>zu</strong>verweisen;<br />

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