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Verfahrensübersicht zu § 363 Abs. 2 AO - Beim BFH ... - Der Betrieb

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(2) Slg. 1987 S. 1471.<br />

(3) Slg. 1991 S. I-4247.<br />

18. Rechtssache C-156/08 (ABlEU 2008 Nr. C 183 S. 10)<br />

Mehrfachbelastung von Bauherren mit GrESt und Umsatzsteuer<br />

Vorabentscheidungsersuchen des Niedersächsischen FG vom 2. 4. 2008 -<br />

7 K 333/06, EFG 2008 S. 975 = DATEV-LEXinform 5006527, <strong>zu</strong> der Vorlagefrage:<br />

Verstößt die Erhebung der deutschen GrESt auf künftige Bauleistungen durch deren<br />

Einbeziehung in die grunderwerbsteuerliche Bemessungsgrundlage beim Erwerb<br />

eines noch unbebauten Grundstücks (sogenannter einheitlicher<br />

Leistungsgegenstand bestehend aus Bauleistungen sowie Erwerb des Grund und<br />

Bodens) gegen das europäische Umsatzsteuer-Mehrfachbelastungsverbot des<br />

Art. 401 der Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie 2006/112/EG des Rates vom<br />

28. 11. 2006 (1) (einst: Art. 33 <strong>Abs</strong>.°1 der Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom<br />

17. 5. 1977 (2), wenn die grunderwerbsteuerlich belasteten Bauleistungen <strong>zu</strong>gleich<br />

als eigenständige Leistungen der deutschen<br />

Umsatzsteuer unterliegen?<br />

-----<br />

(1) ABl. L 347 S. 1.<br />

(2) ABl. L 145 S. 1.<br />

(siehe auch unter Grunderwerbsteuer)<br />

19. Rechtssache C-174/08 (ABlEU 2008 Nr. C 171 S. 25)<br />

Grundstücksgeschäfte als Hilfsumsätze – Verkauf von für eigene Rechnung <strong>zu</strong>m<br />

Zweck des Wiederverkaufs errichteten Immobilien durch ein Bauunternehmen -<br />

Vorsteuerab<strong>zu</strong>g – mehrwertsteuerrechtlicher Neutralitätsgrundsatz<br />

Vorabentscheidungsersuchen des Østre Landsret (Dänemark), eingereicht am<br />

28. 4. 2008 <strong>zu</strong> den Vorlagefragen:<br />

1. Ist der Begriff „Hilfsumsätze im Bereich der Grundstücksgeschäfte“ in Art. 19<br />

<strong>Abs</strong>.°2 Satz 2 der Sechsten Mehrwertsteuerrichtlinie (1) dahin aus<strong>zu</strong>legen, dass<br />

er die Tätigkeiten eines mehrwertsteuerpflichtigen Bauunternehmens i. V. mit<br />

dem anschließenden Verkauf von Immobilien erfasst, die von dem Unternehmen<br />

— als vollständig mehrwertsteuerpflichtige Tätigkeit — für eigene Rechnung <strong>zu</strong>m<br />

Zweck des Weiterverkaufs errichtet worden sind?<br />

2. Ist es für die Beantwortung der ersten Frage von Bedeutung, in welchem Umfang<br />

für die Verkaufstätigkeit — für sich genommen –Gegenstände oder<br />

Dienstleistungen, die der Mehrwertsteuer unterliegen, verwendet werden?<br />

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