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Verfahrensübersicht zu § 363 Abs. 2 AO - Beim BFH ... - Der Betrieb

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Gemeinschaftsorgane rechtmäßig sämtliche Sachanlagen der Rechtsmittelführerin in<br />

die Kategorie der Sachanlagen eingeordnet hätten, für die anfechtbare Subventionen<br />

gewährt worden seien. Daher habe das Gericht gegen die genannten Grundsätze<br />

des Gemeinschaftsrechts verstoßen.<br />

<strong>Der</strong> zweite Rechtsmittelgrund besteht aus zwei Teilen:<br />

(I) Das Gericht habe die in der Akte und in der angefochtenen Verordnung<br />

enthaltenen, einander widersprechenden Beweise hinsichtlich eines<br />

Schlüsselkriteriums für die Feststellung der Schädigung, nämlich den Preis der<br />

indischen CD-R-Einfuhren im Verlauf des Untersuchungszeitraums, nicht richtig<br />

gewürdigt;<br />

(II) dass das Gericht den in der angefochtenen Verordnung getroffenen<br />

Feststellungen <strong>zu</strong>m Umfang der Lagerbestände der CD-R-Industrie in der<br />

Gemeinschaft gefolgt sei, sei ein Faktor, der die in der angefochtenen<br />

Verordnung getroffene Feststellung des Vorliegens einer Schädigung stütze.<br />

<strong>Der</strong> dritte Rechtsmittelgrund bezieht sich auf die Nichtberücksichtigung der<br />

Vorausset<strong>zu</strong>ngen des Art. 8 <strong>Abs</strong>.°7 der Grundverordnung der Gemeinschaft gegen<br />

Subventionen [Verordnung (EG) Nr. 2026/97] und die Nichtberücksichtigung der<br />

Auswirkungen der Faktoren, die nicht im Zusammenhang mit den Einfuhren von CD-<br />

R aus Indien stehen, bei der Prüfung der Kausalität zwischen den indischen<br />

Einfuhren und der behaupteten Schädigung der CD-R-Industrie der Gemeinschaft.<br />

-----<br />

(1) ABl. L 138 S. 1.<br />

2. Rechtssache C-141/08 P (ABlEU 2008 Nr. C 158 S. 11)<br />

Antidumpingzoll auf die Einfuhr von Bügelbrettern mit Ursprung in der Volksrepublik<br />

China und der Ukraine<br />

Rechtsmittel einer Unternehmerin eingelegt am 7. 4. 2008 gegen das Urteil des<br />

Gerichts erster Instanz (Sechste Kammer) vom 29. 1. 2008 in der Rechtssache T-<br />

206/07, (ABlEU 2008 Nr. C 64 S. 37).<br />

Die Rechtsmittelführerin beantragt,<br />

- das angefochtene Urteil auf<strong>zu</strong>heben;<br />

- den im Verfahren vor dem Gericht in der Rechtssache T-206/07) gestellten<br />

Anträgen statt<strong>zu</strong>geben und die Verordnung (EG) Nr. 452/2007 (1) auf<strong>zu</strong>heben,<br />

soweit sie für die Rechtsmittelführerin gilt;<br />

- dem Rat die vor dem Gericht und dem Gerichtshof entstandenen Kosten<br />

auf<strong>zu</strong>erlegen.<br />

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