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Verfahrensübersicht zu § 363 Abs. 2 AO - Beim BFH ... - Der Betrieb

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II) auch auf einen privaten Postbetreiber (wie TNT Post)?<br />

2. Ist bei einem Sachverhalt, wie er dem vorliegenden Verfahren <strong>zu</strong>grunde liegt,<br />

Art. 13 Teil A <strong>Abs</strong>.°1 Buchst. a der Sechsten Mehrwertsteuerrichtlinie (jetzt<br />

Art. 132 <strong>Abs</strong>.°1 Buchst. a der Richtlinie 2006/112) dahin aus<strong>zu</strong>legen, dass ein<br />

Mitgliedstaat alle von „den öffentlichen Posteinrichtungen“ erbrachten<br />

Dienstleistungen von der Steuer befreien muss oder darf?<br />

3. Falls die Mitgliedstaaten einige, aber nicht alle von „den öffentlichen<br />

Posteinrichtungen“ erbrachten Dienstleistungen von der Steuer befreien müssen<br />

oder dürfen, anhand welcher Kriterien sind dann diese Dienstleistungen <strong>zu</strong><br />

bestimmen?<br />

-----<br />

(1) Sechste Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17. 5. 1977 <strong>zu</strong>r Harmonisierung der<br />

Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern — Gemeinsames<br />

Mehrwertsteuersystem: einheitliche steuerpflichtige Bemessungsgrundlage, ABl. L 145 S. 1.<br />

(2) Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. 11. 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem,<br />

ABl. L 347 S. 1.<br />

(3) Richtlinie 97/67/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. 12. 1997 über<br />

gemeinsame Vorschriften für die Entwicklung des Binnenmarktes der Postdienste der Gemeinschaft<br />

und die Verbesserung der Dienstequalität, ABl. L 15 S. 14.<br />

4. Rechtssache C-460/07 (ABlEU 2007 Nr. C 315 S. 26)<br />

Vorsteuerab<strong>zu</strong>g beim Erwerb von Wohnobjekten <strong>zu</strong>r Privatnut<strong>zu</strong>ng<br />

Vorabentscheidungsersuchen des VGH Wien (Österreich) vom 24. 9. 2007, Az.<br />

2006/15/0056, IStR 2007 S. 781, <strong>zu</strong> den Vorlagefragen:<br />

1. Verstößt die Sechste Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17. 5. 1977 <strong>zu</strong>r<br />

Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die<br />

Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem: einheitliche<br />

steuerpflichtige Bemessungsgrundlage (1) (in der Folge 6. RL), insbesondere<br />

deren Art. 17, gegen gemeinschaftsrechtliche Grundrechte (den<br />

gemeinschaftsrechtlichen Gleichheitsgrundsatz), weil sie bewirkt, dass Stpfl.<br />

Eigentum an Wohnobjekten für ihre privaten Wohnzwecke (Konsum) um rund<br />

5 % günstiger erwerben können als andere EU-Bürger, wobei der absolute<br />

Betrag dieses Vorteils unbegrenzt mit der Höhe der Anschaffungs- und<br />

Herstellungskosten des Wohnobjektes steigt? Ergibt sich ein derartiger Verstoß<br />

auch dadurch, dass Stpfl. Eigentum an Wohnobjekten für ihre privaten<br />

Wohnzwecke, welche sie <strong>zu</strong>mindest geringfügigst für ihr Unternehmen<br />

verwenden, um rund 5 % günstiger erwerben können als andere<br />

Steuerpflichtige, welche ihre privaten Wohngebäude nicht <strong>zu</strong>mindest<br />

geringfügigst für das Unternehmen nutzen?<br />

2. Verstößt die in Umset<strong>zu</strong>ng der 6. RL, insbesondere deren Art. 17, ergangene<br />

nationale Maßnahme gegen Art. 87 EG, weil sie den in Frage 1 angesprochenen<br />

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