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Verfahrensübersicht zu § 363 Abs. 2 AO - Beim BFH ... - Der Betrieb

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2. Falls Frage 1 <strong>zu</strong> verneinen ist, kann die Klägerin entgegen <strong>§</strong> 38 <strong>Abs</strong>.°1 Buchst. a<br />

Áfa tv. (UStG) Art. 17 der Sechsten Richtlinie bei der Wahrnehmung des<br />

Ab<strong>zu</strong>gsrechts unmittelbar anwenden?<br />

----<br />

(1) ABl. L 145 vom 13. 6. 1977 S. 1.<br />

15. Rechtssache C-102/08 (ABlEU 2008 Nr. C 142 S. 12)<br />

Unternehmereigenschaft einer juristischen Person des öffentlichen Rechts –<br />

Wettbewerbsverzerrungen <strong>zu</strong>lasten einer Einrichtung des öffentlichen Rechts<br />

Vorabentscheidungsersuchen des <strong>BFH</strong> durch Ausset<strong>zu</strong>ngs- und Vorlagebeschluss<br />

vom 20. 12. 2007 - V R 70/05, BStBl. II 2008 S. 454 = DB 2008 S. 741, DATEV-<br />

LEXinform 5006182, <strong>zu</strong> den Vorlagefragen:<br />

1. Können die Mitgliedstaaten Tätigkeiten von Staaten, Ländern, Gemeinden oder<br />

sonstigen Einrichtungen des öffentlichen Rechts, die nach Art. 13 der Sechsten<br />

Richtlinie des Rates vom 17. 5. 1977 <strong>zu</strong>r Harmonisierung der Rechtsvorschriften<br />

der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern 77/388/EWG von der Steuer befreit<br />

sind, nur dadurch gem. Art. 4 <strong>Abs</strong>.°5 Unterabs. 4 der Sechsten Richtlinie des<br />

Rates vom 17. 5. 1977 <strong>zu</strong>r Harmonisierung der Rechtsvorschriften der<br />

Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern der Richtlinie 77/388/EWG (1) als<br />

Tätigkeiten „behandeln“, die diesen Einrichtungen im Rahmen der öffentlichen<br />

Gewalt obliegen, wenn die Mitgliedstaaten eine dahingehende ausdrückliche<br />

gesetzliche Regelung treffen?<br />

2. Können „größere Wettbewerbsverzerrungen“ i. S. von Art. 4 <strong>Abs</strong>.°5 Unterabs. 4<br />

i. V. mit Unterabs. 2 der Sechsten Richtlinie des Rates vom 17. 5. 1977 <strong>zu</strong>r<br />

Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die<br />

Umsatzsteuern nur dann vorliegen, wenn die Behandlung einer Einrichtung des<br />

öffentlichen Rechts als Nicht-Steuerpflichtige <strong>zu</strong> größeren<br />

Wettbewerbsverzerrungen <strong>zu</strong>lasten konkurrierender privater Stpfl. führen würde,<br />

oder auch dann, wenn die Behandlung einer Einrichtung des öffentlichen Rechts<br />

als Nicht-Steuerpflichtige <strong>zu</strong> größeren Wettbewerbsverzerrungen <strong>zu</strong> ihren Lasten<br />

führen würde?<br />

-----<br />

(1) ABl. Nr. L 145 S. 1.<br />

16. Rechtssache C-151/08 (ABlEU 2008 Nr. C 158 S. 12)<br />

Beibehaltung des gestaffelten oder proportionalen Satzes bei Grundstückgeschäften in<br />

Spanien<br />

Vorabentscheidungsersuchen des Tribunal Superior de Justicia de Cataluña<br />

(Spanien) eingereicht am 14. 4. <strong>zu</strong> der Vorlagefrage:<br />

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