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— 183 - ISi —<br />

zweifelhaft, als in einem derselben das Vorhandensein<br />

ähnlicher Saamenfäden wie in dem Sperma<br />

der Thiere nachgewiesen wurde. Indess blieb man<br />

dabei nicht stehen, und Betrachtungen und Vergleichungen<br />

von verschiedenen Seiten her führten zur<br />

Vermuthung, dass, obgleich die Geschlechts -Dif-<br />

ferenz eine durch das ganze Gewächsreich durchgreifende<br />

Erscheinung sei, man doch in der Deu-<br />

tung der betreuenden Organe geirrt habe.<br />

Schieiden sprach es zuerst, auf directe Un-<br />

tersuchungen gestützt, aus, dass der Pollen nicht,<br />

w'ie man bisher annahm, das befruchtende Princip<br />

von Tag zu Tag gewichtiger.<br />

Die kaiserliche Akademie der Wissenschaften<br />

glaubt nun für die weitere Ausbildung der einen<br />

oder der anderen Ansicht dadurch fördernd einwir-<br />

ken zu können , indem sie diese Coutroverse als<br />

Gegenstand einer Preis -Aufgabe behandelt, in der<br />

Ueberzeugung, dadurch nicht bloss der Physiolo-<br />

gie, sondern eben so auch der Systematik der Pflan-<br />

zen einen Vorschub zu geben.<br />

Um einerseits eine allgemeinere Theilnahnie<br />

möglich zu machen, andererseits die Lösung der<br />

Aufgabe in eine bestimmte Form abzuschliessen,<br />

glaubte dieselbe den Kreis der Untersuchungen nicht<br />

zu sehr zn verallgemeinern, sondern im Gegentheile<br />

etwas enger ziehen zu sollen. Sie stellt demnach<br />

die Frage<br />

„Welchen Antheil hat der Pollen der pkanerogamischen<br />

Gewächse an der Bildung des Embryo?"<br />

Für die gründlichste Lösung dieser Frage, die<br />

sich auf durchaus neue mikroskopische Untersuchungen<br />

basiren , und sich zugleich auf eine grössere<br />

Anzahl von Pflanzen aus verschiedenen Familien<br />

erstrecken soll, hat die kaiserliche Akademie<br />

einen Preis von Sechs Hundert Gulden Conventions-Münze<br />

bestimmt, und dabei den Termin der<br />

Eingabe der Concurrenz- Schriften auf den 31. December<br />

des Jahres 1851, die Ertheiluug des Preises<br />

auf den 30. Mai 1852 festgesetzt.<br />

Zur Verständigung der Preiswerber folgen hier<br />

die auf die Preisschriftcn sich beziehenden Paragraphen<br />

der Geschäftsordnung der kaiserlichen Akademie<br />

der Wissenschaften.<br />

§• 28. Abhandlungen, welche der Akademie<br />

v<strong>org</strong>elegt werden , können in jeder in der österrei-<br />

enthalte, sondern im Gegentheile die Grundlage der<br />

chischen Monarchie einheimischen<br />

künftigen Pflanze sei und theilweise unmittelbar<br />

oder<br />

in<br />

in lateinischer<br />

die Bildung des Keimes eingehe. Die Bezeichnung<br />

Sprache verfasst sein, und werden in jener<br />

Sprache gedruckt, in<br />

der Geschlechts- Organe musste nach dieser An-<br />

welcher sie geschrieben sind.<br />

§. 39. Von<br />

sicht verändert werden , was früher männlich war,<br />

den vier Preisen, welche die Akademie<br />

jährlich<br />

erhielt die Bedeutung des Weiblichen, und das<br />

auszuschreiben hat,<br />

frü-<br />

werden zwei<br />

von der einen<br />

her weibliche Organ stellte sich im Ganzen<br />

und zwei von der anderen Classe<br />

als<br />

in Antrag gebracht.<br />

befruchtend, als männlich heraus.<br />

§. 40. Die<br />

Diese Lehre, obgleich manche Zweifel um einen<br />

ausglei-<br />

Preis werbenden Abhandlungen<br />

sind, wie<br />

chend, und eine Harmonie in die Betrachtung pflanz-<br />

allgemein üblich, mit einem Wahllicher<br />

Gestaltungen bringend, hatte jedoch keinesspruche<br />

zu versehen, welcher zugleich einem den<br />

wegs eine allgemeine Anerkennung gefunden,<br />

Namen des Verfassers<br />

ja<br />

enthaltenden versiegelten<br />

die Stimmen dagegen, anfänglich auf wenige<br />

Umschlage als Aufschrift dient.<br />

be-<br />

Die Namen der<br />

schränkt, werden mehr und mehr zahlreicher und<br />

preiswürdig befundenen Verfasser werden in der<br />

feierlichen Sitzung am 30. Mai von dem Präsiden-<br />

ten der Akademie nach öffentlicher Entsiegelnng<br />

der Umschläge bekannt gemacht. Die übrigen Umschläge<br />

werden uneröffnet verbrannt , die Abhand-<br />

lungen aber zurückbehalten.<br />

§. 41. Theilung eines Preises unter mehrere<br />

Bewerber findet nicht Statt.<br />

§. 42. Jede gekrönte Preisschrift bleibt Eigen-<br />

tlium ihres Verfassers. Wünscht es derselbe, so<br />

wird die Schrift von der Akademie als abgeson-<br />

dertes Werk in Druck gelegt. In diesem Falle er-<br />

hält der Verfasser fünfzig Exemplare, und ver-<br />

zichtet auf das Eigentumsrecht.<br />

§. 43. Die wirklichen Mitglieder der Akademie<br />

dürfen an der Bewerbung um die von ihr ausge-<br />

schriebenen Preise nicht theilnehmen.<br />

In Folge besonderen Beschlusses behält sich<br />

die kaiserliche Akademie vor, um den Preis werbende<br />

Schriften, welche sie zwar nicht zu krönen<br />

vermag, jedoch als der Berücksichtigung würdige<br />

wissenschaftliche Leistungen anerkennt, nachUeber-<br />

einkuuft mit dem Verfasser zu honoriren und in<br />

Druck zu legen.<br />

Redaction: Hugo von Mo hl. — D. F. L. von Schlechtendal.<br />

Verlag von A. Förstner in Berlin. — Druck: Ge baue r'sche Buchdnickerei in Halle.

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