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— 183 - ISi —<br />
zweifelhaft, als in einem derselben das Vorhandensein<br />
ähnlicher Saamenfäden wie in dem Sperma<br />
der Thiere nachgewiesen wurde. Indess blieb man<br />
dabei nicht stehen, und Betrachtungen und Vergleichungen<br />
von verschiedenen Seiten her führten zur<br />
Vermuthung, dass, obgleich die Geschlechts -Dif-<br />
ferenz eine durch das ganze Gewächsreich durchgreifende<br />
Erscheinung sei, man doch in der Deu-<br />
tung der betreuenden Organe geirrt habe.<br />
Schieiden sprach es zuerst, auf directe Un-<br />
tersuchungen gestützt, aus, dass der Pollen nicht,<br />
w'ie man bisher annahm, das befruchtende Princip<br />
von Tag zu Tag gewichtiger.<br />
Die kaiserliche Akademie der Wissenschaften<br />
glaubt nun für die weitere Ausbildung der einen<br />
oder der anderen Ansicht dadurch fördernd einwir-<br />
ken zu können , indem sie diese Coutroverse als<br />
Gegenstand einer Preis -Aufgabe behandelt, in der<br />
Ueberzeugung, dadurch nicht bloss der Physiolo-<br />
gie, sondern eben so auch der Systematik der Pflan-<br />
zen einen Vorschub zu geben.<br />
Um einerseits eine allgemeinere Theilnahnie<br />
möglich zu machen, andererseits die Lösung der<br />
Aufgabe in eine bestimmte Form abzuschliessen,<br />
glaubte dieselbe den Kreis der Untersuchungen nicht<br />
zu sehr zn verallgemeinern, sondern im Gegentheile<br />
etwas enger ziehen zu sollen. Sie stellt demnach<br />
die Frage<br />
„Welchen Antheil hat der Pollen der pkanerogamischen<br />
Gewächse an der Bildung des Embryo?"<br />
Für die gründlichste Lösung dieser Frage, die<br />
sich auf durchaus neue mikroskopische Untersuchungen<br />
basiren , und sich zugleich auf eine grössere<br />
Anzahl von Pflanzen aus verschiedenen Familien<br />
erstrecken soll, hat die kaiserliche Akademie<br />
einen Preis von Sechs Hundert Gulden Conventions-Münze<br />
bestimmt, und dabei den Termin der<br />
Eingabe der Concurrenz- Schriften auf den 31. December<br />
des Jahres 1851, die Ertheiluug des Preises<br />
auf den 30. Mai 1852 festgesetzt.<br />
Zur Verständigung der Preiswerber folgen hier<br />
die auf die Preisschriftcn sich beziehenden Paragraphen<br />
der Geschäftsordnung der kaiserlichen Akademie<br />
der Wissenschaften.<br />
§• 28. Abhandlungen, welche der Akademie<br />
v<strong>org</strong>elegt werden , können in jeder in der österrei-<br />
enthalte, sondern im Gegentheile die Grundlage der<br />
chischen Monarchie einheimischen<br />
künftigen Pflanze sei und theilweise unmittelbar<br />
oder<br />
in<br />
in lateinischer<br />
die Bildung des Keimes eingehe. Die Bezeichnung<br />
Sprache verfasst sein, und werden in jener<br />
Sprache gedruckt, in<br />
der Geschlechts- Organe musste nach dieser An-<br />
welcher sie geschrieben sind.<br />
§. 39. Von<br />
sicht verändert werden , was früher männlich war,<br />
den vier Preisen, welche die Akademie<br />
jährlich<br />
erhielt die Bedeutung des Weiblichen, und das<br />
auszuschreiben hat,<br />
frü-<br />
werden zwei<br />
von der einen<br />
her weibliche Organ stellte sich im Ganzen<br />
und zwei von der anderen Classe<br />
als<br />
in Antrag gebracht.<br />
befruchtend, als männlich heraus.<br />
§. 40. Die<br />
Diese Lehre, obgleich manche Zweifel um einen<br />
ausglei-<br />
Preis werbenden Abhandlungen<br />
sind, wie<br />
chend, und eine Harmonie in die Betrachtung pflanz-<br />
allgemein üblich, mit einem Wahllicher<br />
Gestaltungen bringend, hatte jedoch keinesspruche<br />
zu versehen, welcher zugleich einem den<br />
wegs eine allgemeine Anerkennung gefunden,<br />
Namen des Verfassers<br />
ja<br />
enthaltenden versiegelten<br />
die Stimmen dagegen, anfänglich auf wenige<br />
Umschlage als Aufschrift dient.<br />
be-<br />
Die Namen der<br />
schränkt, werden mehr und mehr zahlreicher und<br />
preiswürdig befundenen Verfasser werden in der<br />
feierlichen Sitzung am 30. Mai von dem Präsiden-<br />
ten der Akademie nach öffentlicher Entsiegelnng<br />
der Umschläge bekannt gemacht. Die übrigen Umschläge<br />
werden uneröffnet verbrannt , die Abhand-<br />
lungen aber zurückbehalten.<br />
§. 41. Theilung eines Preises unter mehrere<br />
Bewerber findet nicht Statt.<br />
§. 42. Jede gekrönte Preisschrift bleibt Eigen-<br />
tlium ihres Verfassers. Wünscht es derselbe, so<br />
wird die Schrift von der Akademie als abgeson-<br />
dertes Werk in Druck gelegt. In diesem Falle er-<br />
hält der Verfasser fünfzig Exemplare, und ver-<br />
zichtet auf das Eigentumsrecht.<br />
§. 43. Die wirklichen Mitglieder der Akademie<br />
dürfen an der Bewerbung um die von ihr ausge-<br />
schriebenen Preise nicht theilnehmen.<br />
In Folge besonderen Beschlusses behält sich<br />
die kaiserliche Akademie vor, um den Preis werbende<br />
Schriften, welche sie zwar nicht zu krönen<br />
vermag, jedoch als der Berücksichtigung würdige<br />
wissenschaftliche Leistungen anerkennt, nachUeber-<br />
einkuuft mit dem Verfasser zu honoriren und in<br />
Druck zu legen.<br />
Redaction: Hugo von Mo hl. — D. F. L. von Schlechtendal.<br />
Verlag von A. Förstner in Berlin. — Druck: Ge baue r'sche Buchdnickerei in Halle.