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Die Benediktinerabtei Brauweiler - Germania Sacra

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92 4. Verfassung<br />

S. 90). Der zuletzt genannte Betrag dürfte etwa ein reichliches Viertel einer<br />

Jahreseinnahme bedeutet haben.<br />

Nicht selten kam es vor, daß der Erzbischof bei der Wahl eines neuen<br />

Abts zugegen war oder auch einen Vertreter als Aufsicht entsandte. Erzbischof<br />

Wikbold von Holte war 1298 bei der Resignation des Abts Leonius<br />

und der schon erwähnten Wahl von dessen Nachfolger Ludolf anwesend<br />

(Eckertz, Chronicon, AnnHistVNdRh 17 S. 179). Zu der Wahl des Abts<br />

Emecho im Jahre 1400 wurde der damalige kölnische Offizial geschickt<br />

(ebd. 18 S. 130). 1483 war der kölnische Siegier bei der Wahl des Abtes<br />

Adam H. zugegen und ebenso auch bei dem Rücktritt dieses Abts und<br />

der Wahl seines Nachfolgers 1497 (ebd. 19 S.230 und 238). Ob die bei<br />

der dann folgenden Wahl des Abts Johann von der Weihe anwesenden<br />

Pastöre der Kölner Pfarreien Klein-St. Martin und Maria Ablaß erzbischöfliche<br />

Beauftragte waren, wird nicht gesagt (ebd. S. 242), ist aber recht<br />

wahrscheinlich, da sonst für sie keine Berechtigung bestanden hätte, an<br />

dem Wahlakt als Beobachter teilzunehmen. <strong>Die</strong> 1515 bei der Wahl Johanns<br />

von Lünen anwesenden Äbte und Prälaten werden nicht namentlich genannt<br />

(ebd. 20 S. 252). 1531 fand die Wahl des Hermann Lair zum<br />

Koadjutor in Gegenwart des Offizials und Johann Groppers, des Scholasters<br />

von St. Gereon in Köln, und anderer kurfürstlicher Räte statt (PfA<br />

<strong>Brauweiler</strong>, Acta BI. 303 b), die einen Auftrag des Erzbischofs vorweisen<br />

konnten. Bei den weiteren Wahlen waren in der Regel die Äbte benachbarter,<br />

der Bursfelder Kongregation angehörender Klöster zugegen. Von<br />

der Anwesenheit erzbischöflicher Delegierter ist danach in den Quellen<br />

nicht mehr die Rede, wobei ungeklärt bleibt, ob sie wirklich immer fehlten.<br />

Seitens der Bursfelder Kongregation hat man Eingriffe des zuständigen<br />

Diözesans in das Leben der dem Verband angehörebden Klöster ungern<br />

gesehen, doch konnte es nicht ausbleiben, daß gelegentlich, besonders in<br />

unruhigen Zeiten, der Erzbischof um Hilfe angegangen wurde. So hat<br />

Abt Adam H. um 1490 seine Mönche bei Erzbischof Hermann IV. angeklagt<br />

(Eckertz, Chronicon, AnnHistVNdRh 19 S.236). Der Versuch des<br />

gleichen Abts, an der Kurie in Rom zu resignieren und dem Abt Wilhelm<br />

von Luxemburg die Nachfolge in <strong>Brauweiler</strong> zu verschaffen, wurde durch<br />

die Äbte von Deutz, Groß-St. Martin und St. Pantaleon dem Erzbischof<br />

Hermann IV. mitgeteilt. Der Erzbischof schickte diese Äbte und drei<br />

seiner Räte nach <strong>Brauweiler</strong>, die die Sache in Ordnung brachten und Abt<br />

Adam H. zum Rücktritt veranlaßten (ebd. S. 237). Abt Johann von der<br />

Wehe trat nach seiner Wahl an Erzbischof Hermann IV. heran, um sich<br />

raten zu lassen, wie er die auf ihn gefallene Entscheidung rückgängig<br />

machen könne (ebd. S. 243). In dem Streit mit Abt Hermann Lair hat man<br />

seitens der Kongregation daran gedacht, den Erzbischof um sein Eingrei-

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