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Die Benediktinerabtei Brauweiler - Germania Sacra

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84 4. Verfassung<br />

den Bauern gehörte (ebd. S. 248). <strong>Die</strong> Kapelle mußte etwa 25 Jahre später<br />

wiederhergestellt werden (ebd. 20 S. 255). Noch im 16. Jahrhundert hat<br />

es keine dauernden Abordnungen von <strong>Brauweiler</strong> Mönchen an die Mosel<br />

gegeben. 1570 erklärte der damalige spindarius Georg von Lünen, er sei<br />

28 Jahre lang im Herbst an die Mosel gereist, was nicht notwendig gewesen<br />

wäre, wenn sich dort ständig ein oder mehrere Mönche aufgehalten hätten<br />

(D, <strong>Brauweiler</strong>, RuH 2 BI. 130 ff.). Anscheinend hat sich erst in der<br />

2. Hälfte des 17. Jahrhunderts die Gewohnheit herausgebildet, auf Dauer<br />

zwei Mönche nach Klotten abzustellen, von denen der eine als Propst, der<br />

andere als Adjunkt bezeichnet wurde. Doch auch noch in dieser Zeit sind<br />

die Nachrichten recht dürftig. Von der Propstei ist vor allem die Rede im<br />

Zusammenhang mit den Streitereien, die man mit den Einwohnern von<br />

Klotten und dem dortigen Pastor hatte. Nach dem Tod des Propstes<br />

Aemilianus Horn im Jahr 1760 kam es zu einem Prozeß mit dem Ortspfarrer<br />

wegen des Begräbnisrechts der Nikolauskapelle, in der die Pröpste<br />

und ihre Genossen die letzte Ruhe fanden, der erst in der zweiten Instanz<br />

vor dem Kölner Nuntius siegreich beendigt werden konnte (PfA <strong>Brauweiler</strong>,<br />

Acta BI. 426). Als Abt Herriger um 1770 die Propsteigebäude in<br />

großem Stil neu errichten lassen wollte (zu den Plänen s. Wackenroder,<br />

Kunstdenkmäler Rheinland-Pfalz 3, 2 S. 549), weigerten sich die Einwohner<br />

des Orts, das erforderliche Bauholz aus den Gemeindewaldungen zur<br />

Verfügung zu stellen. Der Abt verschob deswegen die Arbeiten auf später,<br />

doch kam es anscheinend erst unter seinem Nachfolger zu Baurnaßnahmen<br />

in einem bescheideneren Rahmen. Seit 1770 prozessierte die Gemeinde<br />

jahrelang mit dem Kloster, was mit der Absicht des Propstes begründet<br />

wurde, die acht in seinem Hause befindlichen Keltern zu reparieren. <strong>Die</strong><br />

Sachwalter der Gemeinde bestritten im Laufe dieser Auseinandersetzungen<br />

mit starken Worten die Echtheit der vom Kloster als Beweismittel vorgebrachten<br />

Urkunden, was zum Teil jedenfalls begründet war. <strong>Die</strong> Gemeinde<br />

wies besonders darauf hin, daß die Pröpste die im Eigenbesitz<br />

befindlichen Waldparzellen hatten verkommen lassen. Sie konnte sich<br />

jedoch beim trierischen Hofgericht in Koblenz nicht durchsetzen (LHA<br />

Koblenz, Best. 1 C Nr. 2775-2778).<br />

§ 11. Ministerialität und Lehnsverband<br />

Das Kloster hat anfangs, trotz seiner nicht gerade reichlichen Ausstattung,<br />

eine eigene <strong>Die</strong>nstmannschaft besessen, die urkundlich von 1126 bis<br />

1159 nachzuweisen ist (s. Cardauns, Rheinische Urkunden Nr. 14 S. 358 ff.;<br />

Lacomblet, UB 1 Nr. 316; Knipping, Regg 2 Nr.298; Lacomblet, UB 1

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