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Die Benediktinerabtei Brauweiler - Germania Sacra

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§ 26. Äbte 195<br />

den Verkauf zweier größerer Höfe eine etwas länger andauernde wirtschaftliche<br />

Konsolidierung. Er starb am 28. September, nach dem Totenbuch<br />

am 29. September 1291 (Eckertz, Chronicon, AnnHistVNdRh 17<br />

S. 175; D, <strong>Brauweiler</strong>, RuH 3 BI. 164 b). Sein Gedächtnis wurde zusammen<br />

mit dem von zwei Familiaren in Knechtsteden am 29. September begangen<br />

(D, Hs R II Kn 6,215 S. 100, 104).<br />

Leonius von Neuenahr<br />

1291-1298, t nach 1298<br />

Der Abt, nach Aussage der Chronik einstimmig gewählt, ist am<br />

1. Dezember 1292 zusammen mit seinen Kollegen von Siegburg, St. Pantaleon<br />

und Deutz als Schiedsrichter im Streit des Abts Reinhard von<br />

Kornelimünster mit dessen Konvent ~ezeugt (Quix, Codex diplomaticus<br />

Aquensis 1 S. 166 Nr. 245). Er visitierte 1292 zusammen mit dem Abt von<br />

Siegburg die Abtei Gladbach und vermittelte eine Einigung zwischen dem<br />

dortigen Abt und Konvent über die Einkünfte (Brasse, UB Gladbach 1<br />

Nr. 133). Seine besondere Fürsorge soll den Armen gegolten haben. Mit<br />

einigen seiner Mönche hatte er Schwierigkeiten. Vergeblich bemühte er<br />

sich um die Rückgewinnung der Zehnten zu (Nieder- bzw. Ober-)Aussem<br />

(Eckertz, Chronicon, AnnHistVNdRh 17 S. 176 ff.). Wegen seines hohen<br />

Alters trat er 1298 zurück. <strong>Die</strong> Pensionsregelung wurde von Erzbischof<br />

Wikbold von Köln bekundet (ebd. S. 179; s. auch Knipping, Regg 3<br />

Nr. 3579). Er starb an einem 6. Februar, doch ist das Todesjahr nicht<br />

bekannt. Seinem Wunsch entsprechend wurde er vor dem Eingang zum<br />

Kapitelssaal beigesetzt (Eckertz, Chronicon, AnnHistVNdRh 17 S. 178;<br />

D, <strong>Brauweiler</strong>, RuH 3 BI. 108 a).<br />

Der Abt dürfte mit dem gleichnamigen Mönch identisch sein, der 1253<br />

wegen seines Widerspruchs gegen den Verkauf von Klostergut mit zwei<br />

Genossen aus dem Kloster gewiesen wurde (vgl. dazu oben § 7). 1263 und<br />

am 23. April 1281 ist er als Kellner nachweisbar (Eckertz, Chronicon,<br />

AnnHistVNdRh 17 S. 176; StA Köln, St. Johann und Cordula, Urk. 44).<br />

Der Chronist schreibt ihm eine fast dreißigjährige Amtszeit als Kellner zu,<br />

doch hat er dieses Amt nicht ununterbrochen versehen (vgl. unten § 28;<br />

Eckertz, Chronicon, AnnHistVNdRh 17 S. 176).<br />

Seine Herkunft aus dem gräflichen Hause Neuenahr wird nur von dem<br />

Chronisten behauptet (ebd. S. 175) und ist urkundlich nicht zu belegen;<br />

wie er dort einzuordnen wäre, läßt sich nicht feststellen (keine brauchbaren<br />

Angaben hat Frick, Quellen Bad Neuenahr S. XII und Register S. 657).

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