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Die Benediktinerabtei Brauweiler - Germania Sacra

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§ 7. Das Kloster von 1024-1467 43<br />

hat gewirkt, daß eine abschriftlich erhaltene Urkunde des Papstes Honorius<br />

III. vom 5. Mai 1220 wieder von einer Zerstörung der Klostergebäude<br />

und der Häuser von Hintersassen berichtet, durch deren Wiederaufbau<br />

das Kloster in große Not geraten sei (ebd. S. 162 f.). <strong>Die</strong> ungenannten<br />

Täter sollten vom Kölner Dompropst und Domdekan exkommuniziert<br />

und zur Genugtuung veranlaßt werden. An der Echtheit der Urkunde ist<br />

kein Zweifel möglich, doch wird man fragen, ob wirklich hier die fast<br />

15 Jahre zurückliegenden Ereignisse von 1205 gemeint sein können. Bader<br />

(Baugeschichte S. 213 ff.) hat geglaubt, ein zweites Brandunglück annehmen<br />

zu müssen. Nun ist es sehr wohl möglich, daß in der unruhigen Zeit<br />

von 1205 bis 1216 - die Kriegsereignisse waren ja mit der erfolglosen<br />

Belagerung Kölns 1205 nicht beendet - der eine oder andere Klosterhof<br />

erneut geschädigt wurde. Aber an eine erneute Zerstörung von Klostergebäuden<br />

und Höfen nach 1205, die entsprechend dem Wortlaut der<br />

Papsturkunde vorausgesetzt werden müßte, ist kaum zu denken. Der<br />

Umstand, daß man den Papst erst nach mehr als 14 Jahren um Hilfe<br />

anging, läßt sich ebenfalls erklären. Ein energisch betriebener Wiederaufbau,<br />

der das ganze Ausmaß der dafür benötigten Mittel erkennen ließ,<br />

war wohl erst nach der endgültigen Beruhigung nach 1216 sinnvoll. Man<br />

wird sich dann seitens des Klosters zunächst einmal an den Verursacher,<br />

die Stadt Köln, wegen des Schadensersatzes gewandt haben und erst dann<br />

den langen und kostspieligen Weg nach Rom gegangen sein, nachdem<br />

dieser Versuch fehlgeschlagen war. Vielleicht war man sich in Rom auch<br />

noch der Tatsache bewußt, daß die Kölner Bürger 1205 Parteigänger des<br />

Papstes Innozenz III. waren und hat deshalb auf die Nennung der Täter<br />

verzichtet. Ernsthafte Erfolgsaussichten für das klösterliche Begehren<br />

waren unter diesen Umständen nicht vorhanden.<br />

Zu Anfang des 13. Jahrhunderts soll Abt Godesmann zahlreiche rechtswidrige<br />

Verfügungen getroffen haben, über die der Chronist keine Einzelheiten<br />

mitteilt (Eckertz, Chronicon, AnnHistVNdRh 17 S. 163). Seine<br />

Notiz läßt mehrere Deutungen zu; vielleicht hat sich aber schon um diese<br />

Zeit eine Lockerung der Zucht und eine Hinwendung zu stiftischen<br />

Lebensformen in einem solchen Maß bemerkbar gemacht, daß der Abt sie<br />

in Verordnungen fassen mußte. Der gleiche Abt sorgte dafür, daß 1225<br />

die Zahl der Mönche durch den Kardinallegaten Konrad auf 40 begrenzt<br />

wurde, da ein starker Andrang herrschte und andererseits die Mittel des<br />

Klosters zum Unterhalt einer größeren Zahl von Mönchen nicht ausreichten.<br />

<strong>Die</strong>se Verfügung wurde noch einmal 1247 von Erzbischof Konrad<br />

von Hochstaden eingeschärft (ebd. S. 163 f. und 167). Hierbei handelt es<br />

sich um den ersten Beleg für wirtschaftliche Schwierigkeiten des Klosters,<br />

die nun für mehr als ein halbes Jahrhundert nicht mehr abrissen und zu

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